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Dienstcode: 1205

Anerkennung von Nahrungsmittelbezirken

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen fördert die Unterzeichnung von Bezirksvereinbarungen zwischen den verschiedenen Beteiligten, die auf dem Gebiet der einzelnen Nahrungsmittelbezirke tätig sind.
Die Ziele sind:
  • die Förderung der territorialen Entwicklung;
  • die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Eingliederung;
  • die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit;
  • die Verringerung der Umweltbelastung;
  • die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung;
  • der Schutz des Territoriums und des ländlichen Raums;
  • die Verbesserung der qualitativen Agrar- und Lebensmittelproduktion durch Förderung der Integration der Produktionsketten.

Wer kann den Dienst nutzen

Beteiligte, die auf dem Gebiet der einzelnen Nahrungsmittelbezirke tätig sind.
 


Voraussetzungen

Der Bezirk muss einen vereinigenden Zweck verfolgen, der über die Identifizierung mit einer einzigen Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe hinausgeht und/oder nicht auf diese beschränkt ist und den Vergleich der verschiedenen lokalen Interessen zur Aufwertung der Agrar- und Lebensmittelproduktion erleichtern.

Die Identifizierung des Bezirks muss gemäß den folgenden Anforderungen erfolgen:

  • der Bezirk muss einer der in Artikel 4 des Beschlusses vom 29. März 2022, Nr. 213, genannten Arten entsprechen und ein oder mehrere landwirtschaftliche Erzeugnisse und/oder Lebensmittel/Agrarerzeugnisse repräsentieren;
  • der Bezirk muss in den Anwendungsbereich von Artikel 5 des Beschlusses vom 29. März 2022, Nr. 213, fallen und nachweisen, dass er in einem bestimmten Gebiet tätig ist, das als geografisches Gebiet verstanden wird und einen Teil oder das gesamte Gebiet der Provinz umfassen kann;
  • der Bezirk muss nachweisen, repräsentativ für die landwirtschaftliche Produktion und die landwirtschaftliche Erzeugung von Nahrungsmitteln im Bezirksgebiet zu sein. Die Repräsentativität wird anhand von Parametern nachgewiesen, die mit den Zielen des Bezirks übereinstimmen, wobei offizielle Daten aus institutionellen Datenbanken verwendet werden. Der Bezirk gilt als repräsentativ, wenn der vom kandidierenden Antragsteller bzw. von der kandidierenden Antragstellerin gewählte Parameter einen signifikanten Anteil des festgelegten Gebiets ausmacht. Alternativ dazu, muss der Bezirk mindestens 20 Unternehmen zusammenfassen;
  • der Bezirk muss nachweisen, über verbindliche Regeln für die Beziehungen und die Arbeitsweise der am Bezirk Beteiligten zu verfügen, indem die in Artikel 8 des Beschlusses vom 29. März 2022, Nr. 213, genannte Vereinbarung angenommen wird;
  • der Bezirk muss in einer der folgenden Formen gegründet werden: Verein, Konsortium, Konsortialgesellschaft oder Genossenschaft.


So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  2. Senden Sie alles per PEC an das Amt für Landmaschinen und biologische Produktion an folgende Adresse: lamagr.bio@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen;
  2. Wenn alles in Ordnung ist, wird der Bezirk anerkannt und in das vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft geführte Nationale Register der Nahrungsmittelbezirke eingetragen.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, d. h., Sie können den Antrag jederzeit einreichen.
 

Häufig gestellte Fragen

Welche Bezirke gibt es in Südtirol?

In Südtirol sind folgenden Bezirke vorhanden:

Kann ich einen Nahrungsmittelbezirk gründen, auch wenn ich nur ein Erzeugnis mit einer Ursprungsbezeichnung repräsentiere?

Nein, es reicht nicht aus, nur ein Erzeugnis mit einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe zu repräsentieren. Der Bezirk muss einen vereinigenden Zweck verfolgen, der über eine einzige Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe hinausgeht, d. h., es müssen mehrere Unternehmen beteiligt sein, die auf die Aufwertung der Agrar- und Lebensmittelproduktion ausgerichtet sind.

Muss ich etwas bezahlen, um die Anerkennung als Nahrungsmittelbezirk zu beantragen?

Nein, der Dienst ist völlig kostenlos. Sie können Ihren Antrag einreichen, ohne Gebühren oder Stempelmarken bezahlen zu müssen.


Zuständige Stelle

Amt für Landmaschinen und biologische Produktion

Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 51 20 und +39 0471 41 51 21
Fax: +39 0471 41 51 29
E-Mail: lamagr.bio@provincia.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Website: landwirtschaft.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Davide Plankensteiner
Telefon: +39 0471 41 51 47
E-Mail davide.plankensteiner@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Es wird kein Schalterdienst angeboten, bei Bedarf werden Termine vereinbart.