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Dienstcode: 1204

Nachfolge in der Wohnbauförderung: Umschreibung, Widerruf, Verzicht

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Beschreibung

Im Todesfall des Empfängers einer Wohnbauförderung (für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung der Erstwohnung) können die Nachfolger:
  1. die Übertragung (Umschreibung) der Förderung auf ihren Namen beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen;
  2. die Übertragung (Umschreibung) mit Vermietung oder Leihe an einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen erfüllt;
  3. auf die Förderung (Widerruf) verzichten und den Beitrag zurückzahlen, wenn keiner die Voraussetzungen erfüllt.

Wer kann den Dienst nutzen

Ansuchen können die gesetzlichen oder testamentarischen Nachfolger des verstorbenen Begünstigten, der eine Wohnbauförderung auf die Erstwohnung erhalten hat:
  • gesetzliche Erbfolge (ohne Testament):
    • Ehepartner;
    • Kinder;
    • Eltern;
    • Geschwister;
    • Verwandte bis zum sechsten Grad.
  • Testamentarische Erbfolge (mit Testament):
    • Erben;
    • Vermächtnisnehmer.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihren Wohnsitz, Ihr Eigentum, Ihr Einkommen und das Vorhandensein anderer Förderungen.

1. Wohnsitz
Sie müssen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein.


2. Kein angemessenes Eigentum
Sie dürfen in den vergangenen fünf Jahren nicht Eigentümer (auch nicht Nutznießer des Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrechts) einer Wohnung gewesen sein, die dem Bedarf Ihrer Familie angemessen ist.


3. Förderungen
Sie dürfen nicht Mitglied einer Familie sein, die bereits Wohnbauförderungen des Landes in Anspruch genommen hat.

4. Einkommensgrenze
Ihr Einkommen muss innerhalb der von der Provinz festgelegten Grenzen liegen.
 

Was benötigen Sie

Für die Antragstellung benötigen Sie:
1. Antragsformular für die Umschreibung – ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 233 Antrag Ermächtigung Umschreibung Wohnbauförderung auf Nachfolger Erben bei Ableben Tod des Förde
2. dem Formular sind beizufügen:
• Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
• Kopie des Erbscheins oder des Testaments;
• Kopie des Grundbuchsantrags mit Tagebuchzahl (T.Z.) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
• Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung - ausgefüllt und unterschrieben;
• bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.

Um die Umschreibung mit Vermietung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
1. Antragsformular für die Umschreibung – ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 233 Antrag Ermächtigung Umschreibung Wohnbauförderung auf Nachfolger Erben bei Ableben Tod des Förde.

2. Dem Formular sind beizulegen:
• Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger, auf welche die Förderung umgeschrieben wird;
• Kopie des Erbscheins;
• Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchsdekrets;
• Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung;
• registrierter Vertrag (sofern bereits vom Amt geprüft);
• Wohnsitzwechsel des Mieters;
• bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters;
• Formular zur Überprüfung der Voraussetzungen des potenziellen Mieters, vollständig ausgefüllt und vom Mieter unterzeichnet;
• Kopie des Ausweises und der Steuernummer des Mieters;
• Kopie des bei der Agentur für Einnahmen registrierten Miet- oder unentgeltlichen Leihvertrages (nur wenn das Amt die Voraussetzungen des Mieters bereits positiv überprüft hat;
• Kopie der Wohnsitzänderung des Mieters.

Um den Widerruf zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
1. Antrag auf Widerruf der Wohnbauförderung - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 206 Antrag Widerruf Wohnbauförderung bei Ableben Tod Förderungsempfänger,
2. dem Formular ist beizufügen:
• Kopie des Erbscheins;
• Kopie des Grundbuchsantrags mit T.Z. (Tagebuchzahl) oder Kopie des Grundbuchdekrets;
• Kopie eines gültigen Ausweises und der Steuernummer aller Nachfolger;
• bei minderjährigen Nachfolgern: Ermächtigung des Vormundschaftsrichters.

Um die Fristverlängerung zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorbereiten:
1. Antragsformular für Verlängerung - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 291 Antrag Ermächtigung Verlängerung bei Verfahren innerhalb der Laufzeit der Bindung (1);
2. Kopie eines gültigen Personalausweises und der Steuernummer aller Nachfolger.


So geht es weiter

1. Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen;
2. es können folgende Fälle eintreten:

1. Umschreibung
  • alle erfüllen oder auch nur ein Nachfolger erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Wohnbauförderung:
  • die Förderung wird auf alle Nachfolger übertragen, wenn mindestens einer von ihnen die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllt und die geförderte Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzt;
  • die Förderung wird auf einen einzigen Nachfolger übertragen, der das Fruchtgenuss- oder Wohnrecht an der Wohnung hat; außerdem muss er die allgemeinen Voraussetzungen (siehe Abschnitt „Voraussetzungen”) erfüllen und die Wohnung dauerhaft und tatsächlich besetzen;
  • unter den Nachfolgern gibt es den Ehepartner, der sich in folgenden Situationen befinden kann:
  • wenn das Amt zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung bereits die Voraussetzungen des Ehepartners überprüft hat, kann die Förderung ohne weitere Überprüfung auf seinen Namen übertragen werden;
  • wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt des Antrags auf Förderung noch nicht Teil der Familie des Förderungsempfängers war, müssen vor der Übertragung der Förderung auf seinen Namen die Voraussetzungen überprüft werde;
  • die Förderung wird auf den Ehepartner übertragen, wenn das Wohnrecht zu seinen Gunsten im Grundbuch vermerkt ist; andernfalls muss die Förderung auf alle Nachfolger der Wohnung übertragen werden.

2. Übertragung mit Miete, falls keiner der Nachfolger die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme der Wohnung erfüllt: Die Nachfolger können die Wohnung zu einem gebundenen Preis oder in Leihe an folgende Personen vermieten:
  • Verwandte innerhalb des dritten Grades, welche die Voraussetzungen erfüllen;
  • allgemeine Personen, die von den Nachfolgern ausgewählt werden und die Voraussetzungen erfüllen.

3. Widerruf, wenn keiner der Nachfolger die allgemeinen Voraussetzungen für die Übertragung der Förderung auf seinen Namen erfüllt und die Löschung der Bindung vorgenommen werden muss. Das Amt führt folgende Tätigkeiten durch, um den Widerruf vorzunehmen:
  • Berechnung des Betrags, der als Entschädigung an die Provinz zurückzuzahlen ist, basierend auf dem Datum des Ablebens des Förderungsempfängers (ob im ersten oder zweiten Jahrzehnt der Sozialbindung);
  • Aufforderung an die Nachfolger zur Zahlung der Rückerstattung;
  • Ausstellung der erforderlichen Unterlagen, die beim Grundbuchamt einzureichen sind, um die Löschung der Bindung zu veranlassen.

Zeiten und Fristen

  • Sie können den Antrag innerhalb von einem Jahr nach dem Todestag stellen;
  • Sie erhalten die Antwort des Amtes innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Antrags.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Umschreibung beantragen?

Ja, wenn Sie ein Nachfolger des Förderungsempfängers sind und die Voraussetzungen erfüllen

Was passiert, wenn niemand die Voraussetzungen erfüllt?

Es kann eine Vermietung/Leihe an geeignete Personen oder der Widerruf und die Rückzahlung des Förderbeitrags erfolgen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Das Amt prüft die Unterlagen und stellt innerhalb von 90 Tagen ein Dekret (Umschreibung, Vermietung, Widerruf) aus.