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Dienstcode: 1196

Mitarbeitende für die Integration von Kindern sowie Schüler und Schülerinnen mit Behinderung an italienischen Schulen

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Beschreibung

Ernennung der Mitarbeitenden zur Integration von Kindern und Schülern mit Behinderungen. Die Mitarbeitenden arbeiten in Kindergärten, Grundschulen sowie Sekundarschulen der 1. und 2. Stufe. Die Tätigkeit betrifft auch die berufliche Ausbildung in italienischer Sprache im gesamten Provinzgebiet.

Im Hinblick auf das Personal für die Integration verfügt die Dienststelle Inklusion und Schulberatung der Direktion Italienische Bildung über die folgenden Kompetenzen.

Koordinierung

koordinierung des Personals für die Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen.

Erstellung des Jahresplans

Erstellung des Jahresplans für den Einsatz des Integrationpersonals. Der Plan betrifft auch die Assistentinnen und Assistenten von Kindern und Schülern mit Behinderungen. Das Personal unterstützt diejenigen mit eingeschränkter persönlicher und/oder sozialer Autonomie.

Umsetzung des Plans

Umsetzung des Plans, indem dem Personal zu Beginn des Schuljahres die entsprechenden Aufgaben zugewiesen werden:
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterin zur Ergänzung auf einer Planstelle;
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterin für die Integration, die in den Landesrangordnungen eingetragen sind.

Kontakte

Pflege der Kontakte zu den Schulen sowie zu den Mitarbeitenden der Gesundheits-, Sozial- und Rehabilitationsdienste. Ziel ist es, den Service und die Maßnahmen in den Schulen optimal zu koordinieren.

Wer kann den Dienst nutzen

Wer beabsichtigt, an Schulen als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin für die Integration von Kindern und Schülern mit Behinderungen zu arbeiten.
 


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Landesrangordnung finden Sie hier: Personal - Autonomen Provinz Bozen.

Für den Antrag auf die Einstellung mit Direktberufung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
 


Was benötigen Sie

Für die Direktberufung müssen Sie das folgende Antragsformular ausfüllen: formular zum Herunterladen.

Um die Aufnahme in die Landesrangordnung zu beantragen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: frage.
 


So wird es gemacht

  • Um in die Rangliste für Mitarbeitende für Integration von Kindern mit Behinderungen aufgenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag bei der Abteilung 4 in der Personalaufnahme im Büro 4.1 stellen. Die Adresse lautet: Rittnerstraße 13, Tel. 0471-412100. Der Antrag muss bis zum veröffentlichten Datum eingereicht werden;
  • wenn Sie in keiner Rangliste eingetragen sind, weil Sie keinen Fachabschluss haben, aber für Vertretungen verfügbar sind, können Sie den Antrag stellen. Der Antrag kann persönlich oder online bei den Schulsekretariaten eingereicht werden. Die Sekretariate behalten sich das Recht vor, jeden einzelnen Antrag und den beigefügten Lebenslauf zu prüfen.

So geht es weiter

Sie werden als Mitarbeiter/in für die Integration von Kindern und Schülern mit Behinderungen in Kindergärten, Grundschulen, Mittel- und Oberschulen sowie in der italienischsprachigen Berufsausbildung in ganz Südtirol eingesetzt.
 


Zeiten und Fristen

  • Wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Rangordnung des Personals für die Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Behinderung erfüllen, müssen Sie den Antrag bis zum vorgesehenen Datum einreichen;
  • wenn Sie in keiner Rangordnung eingetragen sind, aber für die Vertretung zur Verfügung stehen, können Sie den Antrag das gesamte Jahr über stellen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonome Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Internetseite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen: