Ich habe für das Schuljahr einen Auftrag über Direktberufung auf freier Stelle. Kann ich für das folgende Schuljahr über die didaktische Kontinuität bestätigt werden?
Nein, das ist nicht möglich, da Aufträge über Direktberufung laut Regelung nicht a priori über die didaktische Kontinuität von einem auf das andere Schuljahr bestätigt werden können. Die Stellen müssen zunächst den Personen in den Rangordnungen und, falls eine zusätzliche Beauftragung möglich ist, dem an der Direktion bereits beschäftigten Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis oder mit befristetem Arbeitsverhältnis über die Rangordnung angeboten werden. Dann erst geht die zuständige Führungskraft auf die Beauftragung über Direktberufung laut Kriterien der geltenden Regelung zur Stellenvergabe an das Integrationspersonal des Landes über. Es kann sein, dass bei dieser Gelegenheit die Führungskraft, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Bestimmungen für die befristete Aufnahme, dieselbe Person wie im vorherigen Schuljahr über Direktberufung beauftragt.
Arbeitet der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für Integration nur im Kindergarten?
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für Integration ist ein Landesbediensteter oder eine Landesbedienstete, welcher oder welche mit Kindern, Schülern, Schülerinnen mit Beeinträchtigung, die eine Funktionsdiagnose haben, arbeiten. Er oder sie kann in allen Schulstufen, vom Kindergarten bis zur Oberschule, arbeiten. Daher arbeitet er oder sie nicht nur an Strukturen des Landes wie zum Beispiel Kindergarten oder Berufsschule, aber auch an staatlichen Strukturen wie zum Beispiel Grundschule oder Oberschule, bleibt aber in jedem Fall ein Landesbediensteter oder eine Landesbedienstete.
Wo kann ich die verfügbaren Stellen für Direktberufung im Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration sehen?
Auf der Homepage der Abteilung Personal Freie Stellen für Mitarbeiter für Integration können Sie die Stellen einsehen, welche von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen über Direktberufung vergeben werden. Zuerst sind alle Stellen veröffentlicht, welche eventuell von der zentralen Stellenwahl übriggeblieben sind. Dann sind für wenigstens 2 Arbeitstage die freien Stellen (nicht die Ersatzstellen) veröffentlicht, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden. Die Ersatzstellen, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden, sind nicht veröffentlicht, diese ergeben sich oft sehr kurzfristig und werden unverzüglich von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen vergeben laut vorgesehener Kriterien, im Fall von Direktberufung unter Berücksichtigung der Personen, welche ihr Interesse mitgeteilt haben.