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Dienstcode: 1195

Aufnahme über Direktberufung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration

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Beschreibung

Antrag um Direktberufung für das Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration. Wenn die Rangordnung für befristete Aufnahme erschöpft ist und es nicht möglich ist Personal der Direktion mit unbefristetem oder befristetem Arbeitsverhältnis über die Rangordnung zu beauftragen, besetzen die Direktionen der Kindergärten und Schulen die verfügbaren Stellen mit Beauftragungen über Direktberufung. Im Falle von Mangel an Personen mit den ausbildungsmäßigen Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild, können auch Personen ohne diese Voraussetzungen beauftragt werden, die von der zuständigen Führungskraft für den Dienst als geeignet erachtet werden.
 


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die an einer befristeten Aufnahme im Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration interessiert sind, aber nicht in der entsprechenden Rangordnung für die befristete Aufnahme aufscheinen.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die antragstellende Person.

Antragstellende Person

In jedem Fall müssen die folgenden allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den Landesdienst erfüllt sein (DLH 22/2013 und Artikel 38 L.D.165/2001):

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • die körperliche und geistige Eignung zur ständigen und uneingeschränkten Ausübung der Aufgaben.

Nicht in einem der folgenden Fälle zu sein:

  • Ausschluss vom aktiven Wahlrecht oder vom Genuss der politischen Rechte;
  • Absetzung oder Enthebung vom Dienst oder Entlassung bei einer öffentlichen Verwaltung aufgrund ungenügender Leistung sowie in
  • allen Fällen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei einer öffentlichen Verwaltung infolge eines Disziplinarverfahrens;
  • Nicht-Bestehen der Probezeit bei einer öffentlichen Verwaltung aufgrund unzureichender Leistung für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren;
  • Verlust der Stelle bei einer öffentlichen Verwaltung wegen Vorlage gefälschter oder mit nicht behebbaren Mängeln behafteter Bescheinigungen, wegen Abgabe unwahrer Erklärungen oder aus anderen von den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Gründen;
  • strafrechtliche Verurteilung, die nach dem Ermessen der Landesverwaltung mit einer Aufnahme in den Landesdienst unvereinbar ist oder eine solche Aufnahme unangebracht erscheinen lässt;
  • Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter, beschränkt auf die im rechtskräftigen Urteil vorgesehenen Zeit;
  • Anhängigkeit von Strafverfahren oder Verwaltungsverfahren für die Anwendung von Sicherheits- oder Präventionsmaßnahmen oder Vorstrafen, die gemäß Artikel 3 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 14. November 2002, Nr. 313, ins Strafregister eingetragen werden können;
  • in den Ruhestand versetzter Bediensteter / versetzte Bedienstete zu sein.

Wenn älter al 67 Jahre: Erklärung kein Anrecht auf eine Pension aufgrund des eigenen gesamten Beitragsalters (privat und öffentlich) erreicht zu haben und das Anrecht auf eine Pension innerhalb der 71 Jahre zu erreichen (Art. 24 GD Nr. 201/2011).

Der Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Mitgliedstaates gemäß den geltenden staatlichen Bestimmungen. Für letzteren Fall sehen die Bestimmungen vor, dass Nicht-EU-Bürger die Aufnahme in den Landessdienst erlangen können, die:

  • Familienangehörige von EU-Bürgern sind und das Aufenthaltsrecht oder das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, oder
  • Inhaber einer langfristigen EG-Aufenthaltsberechtigung („permesso di soggiorno CE per soggiornanti di lungo periodo”) sind, oder
  • einen „Flüchtlingsstatus“ bzw. „subsidiären Schutzstatus“ besitzen.

Die Muttersprache der antragstellenden Person muss in der Regel der Unterrichts- und Erziehungssprache der Kindergarten- und/oder Schuldirektion entsprechen, wo man arbeiten möchte.

Für das Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration ist eine Aufnahme absolut unzulässig, wenn man wegen einer Straftat verurteilt worden ist, welche in Zusammenhang mit Kinderprostitution, mit Kinderpornografie, mit der Innehabung von pornografischem Material, mit touristischen Initiativen zwecks Ausbeutung der Kinderprostitution sowie mit Köderung von Minderjährigen steht, beziehungsweise wenn die Nebenstrafe des Verbotes der Ausübung von Tätigkeiten, die einen direkten und regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen mit sich bringen, besteht (Art. 600 des Strafgesetzbuches: Schutz von Kindern und Jugendlichen).


Was benötigen Sie

Um die Direktberufung zu beantragen, müssen Sie das folgende Antragsformular für die Direktberufung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration pro Schuljahr ausfüllen:
Mafi Gesuchsvordruck DB.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Sie können den Antrag stellen, indem Sie das ausgefüllte Formular bei den einzelnen Direktionen des Kindergartens und der Schule Ihres Interesses einreichen (vom Kindergarten bis zur Oberschule).


So geht es weiter

Die Führungskraft der jeweiligen Direktion des Kindergartens oder der Schule wählt, sofern Bedarf besteht, das Personal über Direktberufung nach den vorgesehenen Kriterien aus.
 


Zeiten und Fristen

Für die Einreichung ist keine Frist vorgesehen, Sie können den Direktionen Ihr Interesse jederzeit mitteilen. Im Fall kann das Datum der Interessensbekundung ein Auswahlkriterium sein.
 


Häufig gestellte Fragen

Ich habe für das Schuljahr einen Auftrag über Direktberufung auf freier Stelle. Kann ich für das folgende Schuljahr über die didaktische Kontinuität bestätigt werden?

Nein, das ist nicht möglich, da Aufträge über Direktberufung laut Regelung nicht a priori über die didaktische Kontinuität von einem auf das andere Schuljahr bestätigt werden können. Die Stellen müssen zunächst den Personen in den Rangordnungen und, falls eine zusätzliche Beauftragung möglich ist, dem an der Direktion bereits beschäftigten Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis oder mit befristetem Arbeitsverhältnis über die Rangordnung angeboten werden. Dann erst geht die zuständige Führungskraft auf die Beauftragung über Direktberufung laut Kriterien der geltenden Regelung zur Stellenvergabe an das Integrationspersonal des Landes über. Es kann sein, dass bei dieser Gelegenheit die Führungskraft, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Bestimmungen für die befristete Aufnahme, dieselbe Person wie im vorherigen Schuljahr über Direktberufung beauftragt.

Arbeitet der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für Integration nur im Kindergarten?

Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für Integration ist ein Landesbediensteter oder eine Landesbedienstete, welcher oder welche mit Kindern, Schülern, Schülerinnen mit Beeinträchtigung, die eine Funktionsdiagnose haben, arbeiten. Er oder sie kann in allen Schulstufen, vom Kindergarten bis zur Oberschule, arbeiten. Daher arbeitet er oder sie nicht nur an Strukturen des Landes wie zum Beispiel Kindergarten oder Berufsschule, aber auch an staatlichen Strukturen wie zum Beispiel Grundschule oder Oberschule, bleibt aber in jedem Fall ein Landesbediensteter oder eine Landesbedienstete.

Wo kann ich die verfügbaren Stellen für Direktberufung im Berufsbild der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration sehen?

Auf der Homepage der Abteilung Personal Freie Stellen für Mitarbeiter für Integration  können Sie die Stellen einsehen, welche von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen über Direktberufung vergeben werden. Zuerst sind alle Stellen veröffentlicht, welche eventuell von der zentralen Stellenwahl übriggeblieben sind. Dann sind für wenigstens 2 Arbeitstage die freien Stellen (nicht die Ersatzstellen) veröffentlicht, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden. Die Ersatzstellen, welche nach der zentralen Stellenwahl und während dem Schuljahr bekannt werden, sind nicht veröffentlicht, diese ergeben sich oft sehr kurzfristig und werden unverzüglich von den zuständigen Führungskräften der Kindergarten- und Schuldirektionen vergeben laut vorgesehener Kriterien, im Fall von Direktberufung unter Berücksichtigung der Personen, welche ihr Interesse mitgeteilt haben.