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Dienstcode: 1193

Meldungen in Bezug auf das Seilbahnpersonal

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Beschreibung

Befähigung zur Erfüllung der vorgesehenen Meldungen für Seilbahnpersonal:
  • Ernennung von Personal;
  • Anerkennung der Befähigung des Maschiniste/der Manschinistin für die Aufgaben eines Betriebsleiters/Betriebsleiterin.

Der verantwortliche Techniker oder die verantwortliche Technikerin hat die Befugnis, dem Maschinisten oder der Maschinistin die Befähigung für die Aufgaben des Dienstleiters auf die jeweilige Anlage zu erkennen. Die Anerkennung ist möglich, wenn der Maschinist mindestens drei Monate Eignung in einer Anlage desselben Typs nachgewiesen hat. Dieser Zeitraum schließt auch die Zeit für den Bau und die Inbetriebnahme ein. Das zuständige Landesamt kann Einwände erheben, die Anerkennung aussetzen oder verweigern. Die Ernennung wird erst nach Genehmigung durch das zuständige Landesamtendgültig.


Wer kann den Dienst nutzen

Der zuständige Techniker oder die verantwortliche Technikerin.

Voraussetzungen

Man muss Betreiber oder Betreiberin einer Aufstiegsanlage sein.

Was benötigen Sie

Für die Mitteilung über die Ernennung des Seilbahnpersonals übermittelt der Betreiber dem zuständigen Provinzbüro die Liste, die vom T.R. und vom Dienstleiter gegengezeichnet ist. Die Liste enthält die Namen des Personals mit Angabe der Qualifikationen und der Daten der jeweiligen Befähigung jedes Mitarbeiters oder jeder Mitarbeiterin.. Die Liste des zuständigen Personals muss ohne Verzug in der Anlage verfügbar sein: 20241214_Personalmeldung.

Für die Anerkennung der Befähigung des Maschinisten oder der Maschinistin zu den Aufgaben des Dienstleiters hat der verantwortliche Techniker oder die verantwortliche Technikerin die entsprechende Befugnis. Der verantwortliche Techniker oder die verantwortliche Technikerin kann die Befähigung nur für die Anlage anerkennen, der der Maschinist oder die Maschinistin zugeordnet ist. Die Anerkennung ist möglich, wenn der Maschinist mindestens drei Monate Eignung nachgewiesen hat. Dieser Zeitraum muss sich auf eine Anlage desselben Typs beziehen, einschließlich der Zeit für den Bau und die Inbetriebnahme. Das zuständige Landesamt kann Einwände erheben, die Anerkennung aussetzen oder verweigern. Die Ernennung wird erst nach Genehmigung durch das zuständige Landesamt endgültig: 20231212_Antrag Ernennung Betriebsleiter Rev 00_2024 und 20241214_Antrag Häufung Aufgaben.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Im Falle einer Meldung über die Anerkennung des Maschinisten/der Maschinistin als Betriebsleiter/Betriebsleiterin: Das zuständige Landesamt kann Einwände erheben, die Anerkennung aussetzen oder verweigern. Die Ernennung wird erst nach Genehmigung durch das zuständige Landesamt endgültig.

Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Ernennung des Betriebsleiters nach Unterzeichnung durch den zuständigen Direktor/die zuständige Direktorin an den Betreiber/zuständigen Techniker zurückgesandt.


Zeiten und Fristen

Jede Personalveränderung während der Betriebsperiode muss innerhalb von 5 Tagen in der oben beschriebenen Weise mitgeteilt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Antrag auf zeitweilige Ernennung zum Betriebsleiter stellen?

Der zuständige Techniker oder die verantwortliche Technikerin.