Der Dienst ermöglicht die grundbücherliche Löschung der Hypothek zugunsten der Autonomen Provinz Bozen, sobald das Darlehen getilgt ist, und vor Ablauf der Verjährungsfrist der Hypothek, das heißt vor Ablauf von 20 Jahren ab dem Datum der Eintragung im Grundbuch.
Im Falle der Verjährung verliert die Hypothek ihre Wirksamkeit, und die Löschung kann direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.