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Dienstcode: 1190

Löschung einer Hypothek zu Gunsten der Autonomen Provinz Bozen

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Beschreibung

Der Dienst ermöglicht die grundbücherliche Löschung der Hypothek zugunsten der Autonomen Provinz Bozen, sobald das Darlehen getilgt ist, und vor Ablauf der Verjährungsfrist der Hypothek, das heißt vor Ablauf von 20 Jahren ab dem Datum der Eintragung im Grundbuch.
Im Falle der Verjährung verliert die Hypothek ihre Wirksamkeit, und die Löschung kann direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt werden.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Ansuchen können Eigentümer oder Inhaber des Fruchtgenussrechts an einer geförderten Wohnung, die einer Hypothek zugunsten der Autonomen Provinz Bozen unterliegt.
 

Voraussetzungen

Das Darlehen muss getilgt und die Hypothek darf noch nicht verjährt sein, das heißt seit der Eintragung der Hypothek im Grundbuch dürfen noch keine 20 Jahre vergangen sein.
 

Was benötigen Sie

 
  1. Antragsformular zur Löschung der zu Gunsten der Autonomen Provinz Bozen einverleibten Hypothek - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 205 Antrag Löschung Hypothek zu Gunsten Autonome Provinz Bozen (1);
  2. Kopie eines gültigen Personalausweises aller Antragsteller
Sie müssen 3 Steuermarken im Wert von 16,00 kaufen und bezahlen 200,00 Euro Registergebühren für jede Grundbuchsoperation (jede T.Z.) zuzüglich der Hypothekarsteuer in Höhe von 0,5 Prozent des Hypothekenwertes (Mindestbetrag: 200,00 Euro).


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und fordert die Bezahlung der Registergebühren über ein vorausgefülltes F24-Formular (F24 precompilato) an, das per Post, E-Mail oder PEC zugeschickt wird. Sobald Sie die Registergebühren bezahlt haben (an einem beliebigen Postschalter oder in einer Bank), müssen Sie den bezahlten F24-Vordruck und zwei Stempelmarken zu je 16,00 Euro beim Amt vorlegen;
  2. das Amt überprüft die Zahlung und erstellt dann das Dekret des Direktors der Abteilung Wohnbau zur Löschung der Hypothek im Grundbuch;
  3. das Amt beantragt die Registrierung des Dekrets bei der Agentur der Einnahmen;
  4. nach der Registrierung des Dekrets bei der Agentur der Einnahmen erstellt das Amt den Antrag auf Löschung der Hypothek und sendet ihn an das zuständige Grundbuchamt;
  5. schließlich sendet Ihnen das Grundbuchamt das Grundbuchsdekret als Bestätigung der erfolgten Löschung zu.

Zeiten und Fristen

Ab dem Zeitpunkt der Einreichung des bezahlten F24-Formulars (F24 pagato) und der zwei Stempelmarken vergehen etwa 30 bis 60 Tage, bis das Dekret des Abteilungsdirektors ausgestellt wird. Die Zeit bis zur Löschung aus dem Grundbuch hängt auch von den Bearbeitungszeiten des Grundbuchamtes ab.
 

Häufig gestellte Fragen

Neben der Hypothek möchte ich auch die Sozialbindung löschen lassen. Was muss ich tun?

Um auch die Sozialbindung zu löschen, müssen Sie einen weiteren Antrag stellen (283 Antrag Bestätigung Fristablauf zwanzigjährige Sozialbindung (1)).
Mit der Bestätigung über das Ablaufen der Sozialbindung können Sie die Löschung der Sozialbindung beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.

Wer muss den Antrag um Löschung der zu Gunsten der Autonomen Provinz Bozen eingetragenen Hypothek unterzeichnen?

Der Antrag muss von allen Eigentümern der geförderten Liegenschaft und gegebenenfalls von allen Inhabern des Fruchtgenussrechts unterzeichnet werden.

Auf dem Fomular können nur zwei Antragsteller eingetragen werden. Wie kann ich einen Antrag stellen, wenn es mehrere Antragsteller gibt?

In diesem Fall kann die erste Seite des Antragsformulars vervielfältigt werden. Auf der Seite, auf der die Unterschriften geleistet werden, müssen jedoch alle Antragsteller unterschreiben. Es wird nur eine Stempelmarke benötigt, und eine Kopie des Ausweises jedes Antragstellers ist beizulegen.