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Dienstcode: 1182

Landesfamiliengeld

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Beschreibung

Finanzielle Unterstützung für Familien mit Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr oder bis zu dessen möglichen Eintritt in den Kindergarten (höchstens bis zum 43. Lebensmonat), sowie für Personen, die ein Kind in Anvertrauung oder Adoption aufgenommen haben.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Eltern mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.
  • Eltern mit Pflege- oder Adoptivkindern: In diesem Fall beginnt die finanzielle Unterstützung ab dem Datum des entsprechenden Gerichtsbeschlusses und höchstens bis zum achtzehnten Lebensjahr des Kindes.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Ihren Wohnsitz, die Kinder und die Sprach- und Gesellschaftskenntnisse.

Wohnsitz

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie in der Provinz Bozen wohnhaft sein:

  • seit mindestens 5 Jahren, oder
  • Sie können eine Ansässigkeit von mindestens 15 Jahren (auch nicht aufeinanderfolgend) nachweisen, oder
  • die Voraussetzung des fünfjährigen Wohnsitzes kann alternativ vom anderen Elternteil erfüllt werden, der auf dem Familienbogen aufscheint;
  • Sie können durch andere Unterlagen (z. B. Arbeitsverträge, Eintragung in die Arbeitslosenliste, Mietverträge) nachweisen, dass Sie seit mindestens 5 Jahren dauerhaft in der Provinz Bozen leben.

Für EU-Bürgerinnen und Bürger, die nicht oder noch nicht seit 5 Jahren ansässig sind, ist gemäß EU-Vorschriften der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses in der Provinz Bozen erforderlich.

Kinder

Die Kinder, für die Sie die finanzielle Unterstützung beantragen, müssen in der Provinz Bozen mit Ihnen oder mit der Pflegeperson leben, und zwar für die gesamte Dauer, in der Sie das Landesfamiliengeld erhalten. Außerdem muss das Kind auf Ihrem Familienbogen eingetragen sein, ausgenommen bei Anvertrauung. Grenzüberschreitende Fälle sind laut EU-Recht ausgeschlossen.

Sprache und Gesellschaftskenntnisse

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder Lebenspartner keine Staatsbürger eines EU-Landes sind, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Italienisch oder Deutsch mindestens auf Niveau A2 beherrschen;
  • Außerdem müssen Sie einen Kurs über Themen der Gesellschaft in Südtirol besucht haben.
Es sind ausgenommen:
  • Von dieser Pflicht ausgenommen sind britische Staatsbürger, die vor dem 31.12.2020 in Italien wohnhaft waren.
  • Ebenfalls ausgenommen sind Staatsbürger der Schweiz, Norwegens, Islands, Liechtensteins, San Marinos und des Vatikanstaates.
  • Falls Sie oder Ihr Lebenspartner die italienische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft besitzen, müssen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite Zusammenleben in Südtirol: Sprache und Gesellschaft.

Weitere nützliche Informationen

Die finanzielle Unterstützung ist nicht an das Familieneinkommen gebunden (sie hängt nicht von der Erhebung der wirtschaftlichen Lage ab).


Was benötigen Sie

Um das Landesfamiliengeld zu beantragen, bereiten Sie folgende Dokumente vor:
  1. Nachweise über den andauernden Aufenthalt in Südtirol (nur falls Sie nicht seit mindestens 5 bzw. 15 Jahre in Südtirol ansässig sind).
  2. Bei Kindern in Anvertrauung oder Adoptivkindern ist der Gerichtsbeschluss beizulegen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.

So wird es gemacht

Sie können den Antrag bei einem Patronat in Südtirol stellen. Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit.

Alternativ, über den Onlinedienst myCivis stellen:
  1. Klicken Sie auf myCivis Online-Dienst, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet.
  2. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch (siehe Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“).
  3. Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag.
  • Das Amt kann Ihren Antrag annehmen oder ablehnen und sendet Ihnen eine entsprechende Mitteilung.
  • Im Falle der Annahme erhalten Sie eine Mitteilung über die Gewährung von Seiten der ASWE, welche für die Überweisung des Beitrags sorgen wird. Sie bekommen monatlich 200,00 € pro Kind auf das auf Ihnen lautende oder mitlautende Bankkonto überwiesen.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich, jeweils im Nachhinein (z. B.: die Auszahlung der Rate des Monats Juli erfolgt Ende August).

Stichprobenkontrollen

Die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) führt stichprobenartig Kontrollen durch, um den Wahrheitsgehalt der angegebenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften zu überprüfen (Art. 2, Absatz 3, Landesgesetz 17/1993). Sie sind für die Wahrheit der angegebenen Daten verantwortlich ebenso wie für die unterlassene Angabe von Informationen. Im Falle falscher Erklärungen, der Erstellung oder Verwendung falscher Dokumente müssen Sie mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Bei falschen, unwahren oder unterlassenen Angaben verlieren Sie die erhaltene Leistung (Art. 2bis des Landesgesetzes 17/1993).


Zeiten und Fristen

  • Falls Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung stellen (es gilt das Datum des Gerichtsbeschlusses), bekommen Sie das Geld rückwirkend ab dem Monat nach der Geburt, Adoption/Anvertrauung oder ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn Sie den Antrag nach einem Jahr ab der Geburt oder der Adoption/Anvertrauung (Datum der Verfügung) stellen, bekommen Sie das Landesfamiliengeld ab dem Monat nach der Antragstellung. Ab dem Monat nach der Antragstellung. Der Antrag muss spätestens 3 Jahre nach der Geburt, Adoption oder Anvertrauung eingereicht werden.
Der Antrag gilt 3 Jahre lang oder höchstens bis zum 43. Lebensmonat des Kindes und muss in dieser Zeit nicht erneuert werden.
Bei einer neuen Geburt, Adoption oder Anvertrauung müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich das Bankkonto für die Auszahlung ändern?

Ja, das ist möglich. Füllen Sie hierfür das Formular Änderung der Zahlungsmodalität aus und senden Sie es per Email an: aswe.asse@provinz.bz.it oder per zertifizierter E-Mail (PEC) an: aswe.asse@pec.prov.bz.it.

Wie kann ich Angaben im Antrag ändern?

Teilen Sie Änderungen unverzüglich per Email mit an: aswe.asse@provinz.bz.it.

Wann erfolgt die Auszahlung des Landesfamiliengeldes?

Die Auszahlung erfolgt in den letzten vier Arbeitstagen jedes Monats mit Ausnahme des Monats Dezember – dort erfolgt die Auszahlung bereits Mitte des Monats.

Rechtliche Grundlagen

Die Dienstleistung unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol sowie den EU-Vorgaben, einsehbar unter: Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter Datenschutzhinweis einsehen.

Informationen über die Dauer des Verfahrens, die mit dem Verfahren betraute Person, die Befugnis zur Vertretung im Falle der Untätigkeit sowie die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe finden Sie unter dem folgenden lnk: Verwaltungstätigkeiten und Verfahren.