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Dienstcode: 1180

Beiträge und Beihilfen für künstlerische Tätigkeiten der ladinischen Sprachgruppe

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Beschreibung

Förderungen für die folgenden Vorhaben Kunstschaffender:
  • künstlerische Projekte;
  • Studienaufenthalte;
  • Teilnahme an Workshops, Kurz- und Langzeitlehrgängen und ähnlichen Initiativen, mit Ausnahme der regulären Hochschul- und akademischen Ausbildung.
Künstler und Künstlerinnen können Projektbeiträge, ergänzende Beiträge, Beihilfen für Kunstschaffende und Arbeitsstipendien erhalten.

Wer kann den Dienst nutzen

Einzelpersonen, die eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Beiträge/Zuschüsse zu kommen, müssen Sie aus der Autonomen Provinz Bozen stammen oder Ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
Für die Gewährung von Arbeitsstipendien dürfen Sie nicht älter als fünfunddreißig Jahre sein.

Was benötigen Sie

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie das folgende Formular Antrag auf Förderung von Kunstschaffenden ausfüllen und Folgendes beifügen:
  • eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens;
  • einen detaillierten Kostenvoranschlag;
  • einen Finanzierungsplan;
  • einen Zeitplan für das Vorhaben;
  • einen Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zum künstlerischen Werdegang;
  • eine Ersatzerklärung der Eintragung oder eine Einladung der betreffenden Ausbildungseinrichtung. (nur bei Anträgen auf Arbeitsstipendien).
Besorgen Sie sich eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro.


So geht es weiter

Wenn Ihr Antrag positiv bewertet wird, wird Ihnen ein Beitrag/Zuschuss gewährt.
Die Rechnungslegung hängt von der Art der Unterstützung ab, weitere Informationen finden Sie in: Rundschreiben 23/2025.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt culturaladina@provinz.bz.it.

Zeiten und Fristen

Sie haben bis zum 31. Januar des Bezugsjahres Zeit, um Anträge für die Förderung Kunstschaffender einzureichen. Falls erforderlich, können Sie Anträge auch im Laufe des Jahres einreichen.

Häufig gestellte Fragen

1. Wo finde ich weitere Informationen?

2. In Bezug auf die anfallenden Kosten: Wann muss ich die Anträge spätestens einreichen?

Anträge auf ordentliche Beiträge und Projektbeiträge müssen in jedem Fall eingereicht werden, bevor die ersten im Finanzierungsplan angegebenen Ausgaben getätigt wurden.