Beiträge für die Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge zugunsten von Privatpersonen, öffentlichen Körperschaften und Vereinen
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
Beiträge können Privatpersonen für maximal drei Ladesysteme gewährt werden.
Förderfähige Initiativen
Gefördert werden:- der Ankauf und die Installation von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge und eventuelle Kosten für einen eigenen Stromanschluss;
- die Bereitstellung von Ladesystemen für Elektrofahrzeuge durch einen Dienstleistungsvertrags, inklusive eines eventuellen eigenen Stromanschlusses. Diese Verträge müssen eine Dauer von mindestens drei Jahren haben und bei Vertragsablauf den Erwerb des Eigentums am geförderten Gut vorsehen;
- der Anschluss und die Installation eines oder mehrerer Ladesysteme für Elektrofahrzeuge, sofern diese unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Ausgaben für den reinen Ankauf von Ladesystemen;
- Ausgaben für den Kauf von Ladesystemen für Elektrofahrräder und Kleinkrafträder.
Was benötigen Sie
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16,00 Euro kaufen (Stempelsteuer gemäß Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 642 vom 26.10.1972). Sie können die Stempelsteuer auf folgende Weise entrichten:
- @e.bollo;
- Stempelmarke auf Papier;
- digitale Stempelmarke.
Für weitere Informationen können Sie die herunterladen Förderung für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen_leichte Sprache.
So wird es gemacht
- klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCivis, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
- laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch (Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”);
- geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
So geht es weiter
Der Beitrag beläuft sich auf 80 % der zugelassenen Ausgaben mit einem Höchstbetrag von 1.000 € pro Ladesystem.
Diese Beiträge können mit anderen öffentlichen Beiträgen kumuliert werden.
Sie müssen prüfen, ob die staatlichen Beiträge die Kumulierbarkeit mit den Beiträgen der Provinz Bozen vorsehen.
Die Begünstigten verpflichten sich, die wirtschaftliche Zweckbestimmung der bezuschussten Güter drei Jahre lang ab dem Datum der Ausstellung des letzten Ausgabenbelegs (Rechnung) nicht zu ändern. Ebenso dürfen diese Güter für denselben Zeitraum weder veräußert noch vermietet werden.
Der Beitrag wird widerrufen, wenn nach der Auszahlung oder bei der Stichprobenkontrolle festgestellt wird, dass:
- Fall 1: die Voraussetzungen für die Gewährung fehlen;
- Fall 2: falsche Erklärungen abgegeben wurden;
- Fall 3: die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
In den Fällen 1 und 2 muss die begünstigte Person dem Land die gesamte Förderung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen rückerstatten.
Im Fall 3 muss die begünstigte Person dem Land den Teil der Förderung zurückzahlen, der dem Zeitraum der Nichteinhaltung der Verpflichtung entspricht, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.
Zeiten und Fristen
Der Antrag muss online eingereicht werden, bevor die Rechnung ausgestellt wird, auch im Fall einer Anzahlungsrechnung. Er muss vor dem Abschluss der Verträge und vor jeglicher Zahlung erfolgen. Andernfalls wird die gesamte Investition von der Förderung ausgeschlossen.
Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Aufforderung zur Vervollständigung seitens des zuständigen Landesamtes ergänzt werden, werden archiviert.
Der Antrag auf Auszahlung des Beitrags muss nach der Bestätigung der Beitragsgewährung eingereicht werden. Er muss bis zum 31. Dezember des auf die Beitragsgewährung folgenden Jahres vorliegen. Alle Informationen hierzu werden bei der Gewährung des Beitrags mitgeteilt. Dem Antrag sind eine Kopie der Rechnungen und die Konformitätserklärung beizulegen. Die Erklärung bescheinigt die fachgerechte Installation des Aufladesystems.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Beitrag nur für den Kauf des Ladesystems beantragen?
Kann ich den Beitrag nur für die Installation des Ladesystems beantragen?
Wann muss die Rechnung ausgestellt werden?
Die Rechnung darf erst ausgestellt werden, nachdem der Antrag auf Förderung bei der zuständigen Stelle eingereicht wurde.Stellt sich bei der Prüfung des Antrags heraus, dass die Investition vor der Einreichung des Antrags getätigt wurde, wird der Beitrag verweigert.
Wann kann ich das Ladesystem kaufen?
Um den Beitrag zu erhalten, muss das Ladesystem nach Einreichung des Antrags gekauft werden. Bevor Sie den Kauf abschließen, sollten Sie jedoch warten, bis wir Ihnen den Beitrag bestätigen.Wann erfahre ich, ob mein Antrag auf Gewährung des Beitrags erfolgreich war und genehmigt wurde?
Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung Ihres Ansuchens. Sie erfahren dann, ob Ihr Antrag angenommen wurde, oder ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.Was muss ich mit dem Antrag einreichen?
Sie müssen Ihrem Antrag einen oder mehrere Kostenvoranschläge mit einer detaillierten Auflistung aller anfallenden Kosten beifügen. Falls Sie das Ladesystem und die Installationsarbeiten von zwei verschiedenen Unternehmen beziehen, können Sie zwei oder mehr separate Kostenvoranschläge hochladen.Ich möchte das Ladesystem online kaufen, was kann ich als Kostenvoranschlag berechnen?
Sie können einen Screenshot (Bildschirmfoto) des Warenkorbs der Website hochladen, auf der Sie das Ladesystem kaufen möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Wallbox, die Sie online kaufen möchten, von einem qualifizierten Elektriker installiert werden muss.Wo finde ich die Rechnung im XML-Format?
Die Rechnung im XML-Format kann direkt beim Lieferanten angefordert oder selbstständig von der Website der Einnahmen-Agentur heruntergeladen werden, indem Sie die Anweisungen in diesem Dokument befolgen: Anweisungen zum Herunterladen von XML-Rechnungen.Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt Mobilität
Telefon: +39 0471 41 46 60
E-Mail: verwaltung.mobilitaet@provinz.bz.it
PEC: verwaltung.amministrazione.mob@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Ansprechpartner
Federico Bovo, Telefon: +39 0471 414672Sara Martinelli, Telefon: +39 0471 414626
Bei technischen Problemen des Systems wenden Sie sich bitte an das Call Center: +39 800 81 68 36
E-Mail Elektromobilität: elektromobilitaet@provinz.bz.it
E-Mail des Callcenters: servicedesk@provinz.bz.it
