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Dienstcode: 1173

Konzession für Seilbahnen im öffentlichen Dienst

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Beschreibung

Antrag auf Konzessionen für den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird gemäß und unter den Bestimmungen von Artikel 164, Absatz 1, zweiter Satz, des Gesetzesdekrets vom 18. April 2016, Nr. 50, sowie Änderungen gestellt.


Wer kann den Dienst nutzen

Personen, denen eine Seilbahnanlage gehört.


Voraussetzungen

Der Antrag auf Ausstellung einer Konzession für neue Aufstiegsanlagen muss gestellt werden.


Was benötigen Sie

Um das Ansuchen zu stellen, müssen Sie den Konzession_neu_Antrag_it einreichen und folgende Unterlagen beilegen:

  • das Vorprojekt oder das Ausführungsprojekt der Anlage, mit dem die Strecke verwirklicht wird;
  • ein Bericht zu Zweck und Ziel der Anlage sowie zur beantragten Kategorie der Strecke, mit Angabe der für deren Festlegung erforderlichen Angaben;
  • eine beglaubigte Kopie des Gründungsakts und der Satzung, falls der Antrag von einer juristischen Person gestellt wird;
  • eine Quittung über die hinterlegte Kaution in der festgelegten Höhe;
  • eine Erklärung über die Verfügbarkeit der Grundstücke oder eine Liste mit Namen und Kontaktdaten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Flächen für den Bau und Betrieb der Anlage nicht zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zu den Unterlagen finden Sie in dieser 20250616_Konzession_Erteilung_Verzeichnis Unterlagen_de_it_neues_Logo.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 32 € (je 16 €) kaufen. Bitte beachten Sie die folgenden Anleitungen: 20250616_ePays_32_DE neues Logo.



So geht es weiter

Das Amt für Seilbahnen wird Sie kontaktieren, um die Konzession zu erteilen.


Zeiten und Fristen

Vor dem Neubau einer Seilbahn muss rechtzeitig um die Konzession angesucht werden.


Häufig gestellte Fragen

Muss die Strecke im Register für Aufstiegsanlagen und Skipisten eingetragen werden?

Ja.

Muss eine Kaution hinterlegt werden?

Ja, siehe Artikel 6 des Landesgesetzes vom 30. Januar 2006, Nr. 1: Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse.