Erteilung von Konzessionen für dauerhafte Nutzungen auf Staats- und Landesstraßen
Wer kann den Dienst nutzen
- Konzession für die Öffnung von Zufahrten von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung;
- Konzession für die Verlegung von Leitungen unter- und/oder oberhalb von Staats- und Landesstraßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung;
- Konzession für die dauerhafte Besetzung der Straßendomäne im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Voraussetzungen
Für den Zugang zum Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Was benötigen Sie
Um eine Genehmigung zu beantragen, müssen Sie insbesondere folgende Unterlagen bereitlegen:
- technischer Bericht;
- Lageplan;
- Mappenauszug;
- Querschnitte.
Für das traditionelle Ansuchen: Füllen Sie die Eigenerklärung über den Kauf von zwei Stempelmarken in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aus und reichen Sie diese ein: Ansuchen um Konzession für Dauerbesetzung öffentlichen Grundes (Straßendomäne).
Für das Online-Ansuchen: Halten Sie die beiden gekauften Stempelmarken in der gesetzlich vorgesehenen Höhe bereit.
So wird es gemacht
- Klicken Sie auf den Button „Zum Dienst“ am Ende dieser Seite. Melden Sie sich an. Sie werden dann direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Die Liste finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen".
- Geben Sie die geforderten Daten ein und senden dann den Antrag ab.
Andere Möglichkeiten, um das Ansuchen einzureichen:
Laden Sie das Formular für das Ansuchen herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Liste finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen?".
Reichen Sie die Unterlagen ein, indem Sie eine E-Mail oder PEC senden:
- als E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it;
- als PEC an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
So geht es weiter
Das Amt erhält Ihren Antrag.
Der zuständige Straßendienst erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen eine entsprechende Stellungnahme.
Das Verwaltungsamt für Straßen sendet dem Antragsteller oder der Antragstellerin den Auflagenbogen zur Unterschrift zu und verlangt in manchen Fällen eine Kaution.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen stellt das Verwaltungsamt für Straßen die Konzession aus.
Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.
Zeiten und Fristen
Das Ansuchen muss mindestens 30 Tage vor Beginn der betreffenden Arbeiten oder der Besetzung eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Was geschieht, wenn die Besetzungen/Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 fallen?
Wenn die Arbeiten oder Tätigkeiten innerhalb der Abgrenzung des Wohnzentrums mit weniger als 10.000 Einwohnern liegen, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Genehmigung beim Gemeindeamt. Die Erteilung ist an die vorherige Zustimmung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol gebunden. Daher müssen die entsprechenden Anträge an die zuständige Gemeinde weitergeleitet werden.Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?
Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: Straßengrenze.Was muss im Antrag unbedingt angegeben werden?
Es müssen die Art der Straße (Landes- oder Staatsstraße), die Straßennummer, der Name der Straße und der Kilometer angegeben werden.Rechtliche Grundlagen
- für staatliche Rechtsvorschriften: Amtsblatt;
- für Landesrechtsvorschriften: Lexbrowser;
- für die zweisprachige Straßenverkehrsordnung: Übersetzte Rechtsvorschriften.
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 29, 30, 43 der Durchführungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung;
- Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung;
- Dekret des Präsidenten der Provinz Nr. 24 vom 17. August 2021, (Verordnung über die Anwendung der Vermögenssteuer für Konzessionen und Genehmigungen)
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt für Straßen
Landhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
Website: strassen.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
