Beschreibung
Wer Flächen des Landesdemanialgrundes der Eisenbahn auch nur vorübergehend besetzen möchte, muss einen Antrag beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität stellen.

Wer Flächen des Landesdemanialgrundes der Eisenbahn auch nur vorübergehend besetzen möchte, muss einen Antrag beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität stellen.
Wer Flächen des Landesdemanialgrundes der Eisenbahn besetzen möchte.
Unbefristete und befristete Besetzungen:
Die Konzession oder Ermächtigung wird erteilt:
Den Antrag Konzession DPP 24 2023 mit den erforderlichen technischen Unterlagen.
Sie müssen 2 Stempelgebühren von je 16,00 € bezahlen für den Antrag und das Auflagenverzeichnis bei Konzessionserteilungen.
Wenn die antragstellende Person von der Stempelsteuer befreit ist, muss dies im Konzessionsantrag angegeben werden.
Sie müssen den Antrag und die beigefügten technischen Unterlagen im PDF-Format mit einer einzigen PEC-Mitteilung an die zertifizierte elektronische Mailbox des Amtes für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität, inframob@pec.prov.bz.it, senden.
Es wird das Auflagenverzeichnis ausgestellt, das die antragstellende Person zu unterschreiben hat. Anschließend wird das Konzessionsdekret erlassen.
Sie müssen dann eine Gebühr bezahlen. Die Gebühr ist von der Person zu bezahlen, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt. Gibt es nicht diese Person, muss die Gebühr von dem tatsächlichen Benutzer, das heißt auch einer widerrechtlich nutzenden Person, im Verhältnis zu der Fläche bezahlt werden, die effektiv der öffentlichen Nutzung entzogen wird. Davon ausgenommen sind die Besetzungen, die in Artikel 14 DLH 24/2021 genannt und im Antragsformular aufgeführt sind.
Pflichten der Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt:
Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Besetzung beginnt.
Wenn der Antrag nicht vollständig ist, werden Sie aufgefordert, ihn innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung zu vervollständigen, sonst wird er archiviert.
Die Rechtsgrundlage ist das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 24 vom 17. August 2021.
Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: Informativa privacy.de.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100. Bozen
Telefon: +39 0471 41 46 40
E-Mail: inframob@provinz.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it