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Dienstcode: 1171

Konzession oder Ermächtigung zur Besetzung eines öffentlichen Grundes entlang der Bahnlinie Meran-Mals

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Beschreibung

Wer Flächen des Landesdemanialgrundes der Eisenbahn auch nur vorübergehend besetzen möchte, muss einen Antrag beim Amt für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität stellen.


Wer kann den Dienst nutzen

Wer Flächen des Landesdemanialgrundes der Eisenbahn besetzen möchte.


Voraussetzungen

Unbefristete und befristete Besetzungen:

  • unbefristet sind alle dauerhaften Besetzungen mit oder ohne Bauausführung, die zwischen 1 und 29 Jahren dauern. Sie brauchen eine Konzession;
  • befristet sind alle Besetzungen, die auch mit Bauausführung weniger als ein Jahr dauern. Sie brauchen eine Ermächtigung.

Die Konzession oder Ermächtigung wird erteilt:

  • mit einer Frist: Die Konzession darf nicht länger als 29 Jahre dauern;
  • nur wenn Rechte Dritter nicht benachteiligt werden;
  • mit der Pflicht zum Schadensersatz durch die Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt. Dabei geht es um Schäden während einer Tätigkeit, für die der öffentliche Grund besetzt wird;
  • mit der Befugnis des Landes, neue oder andere Bedingungen vorzusehen und auch die Einzahlung einer unverzinslichen Kaution oder eine Bürgschaft zu verlangen, um den Zustand vor der Besetzung zu garantieren.

Was benötigen Sie

Den Antrag Konzession DPP 24 2023 mit den erforderlichen technischen Unterlagen.

Sie müssen 2 Stempelgebühren von je 16,00 € bezahlen für den Antrag und das Auflagenverzeichnis bei Konzessionserteilungen.

Wenn die antragstellende Person von der Stempelsteuer befreit ist, muss dies im Konzessionsantrag angegeben werden.


So wird es gemacht

Sie müssen den Antrag und die beigefügten technischen Unterlagen im PDF-Format mit einer einzigen PEC-Mitteilung an die zertifizierte elektronische Mailbox des Amtes für Infrastrukturen und nachhaltige Mobilität, inframob@pec.prov.bz.it, senden.


So geht es weiter

Es wird das Auflagenverzeichnis ausgestellt, das die antragstellende Person zu unterschreiben hat. Anschließend wird das Konzessionsdekret erlassen.

Sie müssen dann eine Gebühr bezahlen. Die Gebühr ist von der Person zu bezahlen, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt. Gibt es nicht diese Person, muss die Gebühr von dem tatsächlichen Benutzer, das heißt auch einer widerrechtlich nutzenden Person, im Verhältnis zu der Fläche bezahlt werden, die effektiv der öffentlichen Nutzung entzogen wird. Davon ausgenommen sind die Besetzungen, die in Artikel 14 DLH 24/2021 genannt und im Antragsformular aufgeführt sind.

Pflichten der Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt:

  • Die Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt, muss die Bestimmungen des DLH 24/2021, die geltenden technischen Vorschriften und die in der Konzession oder Ermächtigung enthaltenen Vorschriften über die Art der Nutzung einhalten.
  • Sieht die Besetzung eine Bauausführung vor, muss die Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt, auf ihre Kosten den Zustand der Orte wiederherstellen und das dort abgelagerte Material entfernen.
  • Die Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt, muss den öffentlichen Grund so nutzen, dass sie die Rechte anderer nicht einschränkt oder stört und Dritten nicht schadet. Zudem muss sie auch die ausgeführten Bauten einwandfrei instand halten.
  • Die Person, die über die Konzession oder Ermächtigung verfügt, muss die Urkunden und Dokumente, die die Rechtmäßigkeit der Besetzung belegen, aufbewahren und auf Anfrage dem von der Landesverwaltung beauftragten Personal vorlegen. Bei Verlust, Vernichtung oder Unterschlagung ist die Landesverwaltung unverzüglich zu benachrichtigen. Sie wird dann eine Zweitschrift auf Kosten der betroffenen Person ausstellen.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss eingereicht werden, bevor die Besetzung beginnt.

Wenn der Antrag nicht vollständig ist, werden Sie aufgefordert, ihn innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung zu vervollständigen, sonst wird er archiviert.