Beschreibung
Der Eigentümer der Wohnung muss dafür Sorge tragen, dass diese von Personen bewohnt wird, welche die Voraussetzungen im Sinne des Landesgesetzes erfüllen.
Folgende Baumaßnahmen werden gefördert:
- Sanierung durch außerordentliche Instandhaltung;
- Restaurierungsarbeiten;
- bauliche Umgestaltung einschließlich Kubaturerweiterungen bis zu 20%;
- Änderung der Zweckbestimmung;
- Abbruch und Wiederaufbau mit Kubaturerweiterungen bis zu 20%.
