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Dienstcode: 1152

Interreg-Programm Italien-Österreich

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Beschreibung

Die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, auch Interreg genannt, konzentriert ihre Unterstützung auf drei Hauptachsen:

  • grenzüberschreitende Programmierung: Entwicklung grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten (Interreg-Grenzprogramme, für Südtirol Italien–Österreich und Italien–Schweiz);
  • transnationale Programmierung: Aufbau und Entwicklung transnationaler Zusammenarbeit, einschließlich bilateraler Kooperationen zwischen Küstenregionen (für Südtirol: Programme Alpenraum, Central Europe und Adrion);
  • interregionale Programmierung: Verbesserung der Wirksamkeit regionaler Politiken durch interregionale Zusammenarbeit, Netzwerkbildung und Erfahrungsaustausch zwischen regionalen und lokalen Behörden (Programm Interreg Europe).

Interreg VI-A Italien–Österreich ist Teil der Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2021–2027. Das Programm fördert eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung sowie eine harmonische Integration im Grenzgebiet zwischen Italien und Österreich. Das Programm verfügt über Finanzmittel von rund 91 Millionen Euro bis 2027. Davon stammen 73 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Mit diesen Mitteln unterstützt das Programm italienisch-österreichische Kooperationsprojekte in folgenden Prioritäten:

  • Innovation und Unternehmen;
  • Klimawandel und Biodiversität;
  • nachhaltiger und kultureller Tourismus;
  • lokale Entwicklung (CLLD);
  • Abbau grenzüberschreitender administrativer Hindernisse.

Das Hauptziel des Programms ist die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit sowie die Erhaltung der Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Grenzgebiet zwischen Italien und Österreich. Diese Ziele werden durch Maßnahmen erreicht, die darauf abzielen:

  • grenzenübergreifende Barrieren zu überwinden;
  • neue grenzüberschreitende Synergien zu schaffen;
  • die Attraktivität der Regionen zu steigern;
  • regionales Wachstum unter nachhaltigen Gesichtspunkten zu fördern;
  • hohe Niveaus bei Beschäftigung, Produktivität und sozialer Kohäsion zu erreichen.

Alle Informationen zum Programm und zu den Aufrufen für Projektvorschläge sind auf der Website https://interreg.net verfügbar.


Wer kann den Dienst nutzen

Einrichtungen oder Organisationen, die die in den einzelnen Ausschreibungen und Bekanntmachungen genannten Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Projektförderung stellen. Das Projekt muss einer der Prioritäten des Programms entsprechen. Alle Bürgerinnen und Bürger können als Endempfänger der geförderten Projektaktivitäten profitieren, da die Projekte zur Entwicklung des Südtiroler Gebiets beitragen. Es ist wichtig, die angegebenen Zulassungskriterien sorgfältig zu prüfen.


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zur Förderung sind stets in den jeweiligen öffentlichen Aufrufen angegeben. Die Aufrufe werden auf der Interreg-Homepage im Bereich Aufrufe veröffentlicht.


Was benötigen Sie

Für die Beantragung des Dienstes ist auf den jeweils offenen Aufruf Bezug zu nehmen, in dem alle Teilnahmebedingungen, Fristen und einzureichenden Unterlagen angegeben sind. Der Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Für Informationen wird empfohlen, die Website https://interreg.net zu konsultieren, auf der alle Aktualisierungen, öffentlichen Aufrufe und nützlichen Unterlagen zu finden sind.

Um den Dienst zu nutzen und/oder ein Projekt einzureichen, ist der Zugang zum Portal coheMON erforderlich, wobei die im jeweiligen Aufruf angegebenen Anweisungen zu befolgen sind.


So geht es weiter

Der Projektantrag wird anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Wird der Antrag genehmigt, wird ein Fördervertrag abgeschlossen, der die Verpflichtungen der beteiligten Partner regelt. Nach der Projektumsetzung erfolgt die Abrechnung der förderfähigen Ausgaben und schließlich die Auszahlung der gewährten Förderung.


Zeiten und Fristen

Jeder öffentliche Aufruf hat bestimmte zeitliche Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise die Fristen für die Einreichung der Anträge sowie der Beginn und Abschluss der Projekte, die in der Ausschreibung beschrieben werden.


Häufig gestellte Fragen

Wer kann an Interreg-Projekten teilnehmen?

Teilnehmen können öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und andere Akteure, die die im Aufruf festgelegten Zulassungskriterien erfüllen. Die Projekte müssen mindestens einen italienischen und einen österreichischen Partner einbeziehen.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Förderfähig sind Ausgaben gemäß den Förderfähigkeitsregeln des Programms, z. B.: Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, externe Dienstleistungen, Investitionskosten. Die Ausgaben müssen mit den genehmigten Aktivitäten übereinstimmen und gemäß den Programmregeln dokumentiert sein.

Wo und wie wird ein Projektvorschlag für Interreg Italien–Österreich eingereicht?

Projektanträge sind ausschließlich online über das Portal coheMON einzureichen, das über die offizielle Website https://interreg.net zugänglich ist.

Für die Einreichung eines Projekts ist erforderlich:

  • Registrierung im Portal coheMON;
  • Ausfüllen aller erforderlichen Felder im Antragsformular;
  • Hochladen der im Aufruf angegebenen verpflichtenden Dokumente;
  • fristgerechte Einreichung des Vorschlags gemäß den Vorgaben des Aufrufs.

Rechtliche Grundlagen

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind auf den Websites https://interreg.net und europa.provinz.bz.it im Abschnitt‚ „Dokumente und Rechtsgrundlagen“ der jeweiligen EU-Programme einsehbar. Besonders relevant sind die folgenden Verordnungen:

  • Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (CPR – Gemeinsame Bestimmungen);
  • Verordnung (EU) 2021/1059 über spezifische Bestimmungen für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg);
  • Verordnung (EU) 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds;
  • Durchführungsbeschluss der Kommission C(2022) 4761 final vom 5. Juli 2022 zur Genehmigung des Programms Interreg VI-A Italien–Österreich 2021–2027;
  • Nationale und Landesvorschriften, insbesondere der Autonomen Provinz Bozen, abrufbar unter: lexbrowser.provinz.bz.it;
  • Programmspezifische Förderfähigkeitsregeln (vgl. https://interreg.net).
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