Beschreibung
Wichtige Erinnerung an alle Unternehmen, welche um einen Beitrag für „Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung von Kleinstunternehmen 2024“ angesucht haben:
Es besteht die Verpflichtung, nach der Gesuchstellung und innerhalb des Jahres 2024, eine Anzahlung von mindestens 20 Prozent der zugelassenen Gesamtausgabe zu leisten.
Die Kleinunternehmen stellen in Hinblick auf ihre Anzahl einen wesentlichen Teil der heimischen Wirtschaft dar. Die Steigerung der digitalen Kenntnisse und Dienstleistungen ist für ihre Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Der Wandel der letzten Jahre macht die Notwendigkeit der Ergänzung von traditionellen Tätigkeiten durch die digitalen Technologien unumgänglich.
Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:
- von Organisations- und Geschäftsmodellen;
- des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
- der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen und besonders.
Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen und besonders
- Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber oder Inhaberinnen und Gesellschafter oder Gesellschafterinnen richten, die im antragstellenden Unternehmen, in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind.
- Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung.
- Ankauf und Optimierung von Software.
