Beschreibung
Mit diesem Dienst erhalten Sie die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung, um beim Grundbuchamt eine Änderung der Beschaffenheit (auf der Grundlage des Lageplans) und des Eigentums an Immobilien (Wohnungen und/oder Grundstücke) zu beantragen, die besonderen Auflagen unterliegen, wie zum Beispiel einer Hypothek der Provinz oder der Sozialbindung für geförderten Wohnbau.
Die von der Abteilung Wohnbau erteilte Unbedenklichkeitserklärung ist eine Rechtshandlung, die eine Änderung der Einträge im Grundbuch ermöglicht.
