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Dienstcode: 1140

Genehmigung für die Durchführung von Arbeiten im Schutzstreifen von Landes- und Staatsstraßen

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Beschreibung

Das Amt führt die Sachverhaltsermittlung durch und erteilt die Genehmigungen für die Ausführung von Arbeiten im Bannstreifen der Staats- und Landesstraßen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die für folgende Tätigkeit eine Genehmigung benötigen: Ausführung von Arbeiten entlang der Bannstreifen der Staats- und Landesstraßen.



So wird es gemacht

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Das Formular finden Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen”.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Unterlagen einzureichen:


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag.

Der zuständige Straßendienst bearbeitet Ihr Ansuchen und erteilt die Genehmigung.

Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.


Zeiten und Fristen

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Beginn der betreffenden Arbeiten eingereicht werden.


Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter “Bannstreifen” einer Straße?

Der Bannstreifen ist ein Bereich entlang der Straße, in dem aus Gründen der Sicherheit und Sichtweite Beschränkungen für Bauten oder Arbeiten bestehen. Die Breite kann variieren, beträgt aber in der Regel 30 Meter bei Staats- und Landesstraßen.

Was geschieht, wenn die Arbeiten innerhalb von bewohnten Ortschaften mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 fallen?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.

Was muss im Antrag unbedingt angegeben werden?

Es müssen die Art der Straße (Landes- oder Staatsstraße), die Straßennummer, der Name der Straße und der Kilometer angegeben werden, und nicht nur die Adresse.

Kann ich das Ansuchen direkt an den für die Zone zuständigen Straßendienst senden?

Ja, wenn Sie wissen, welcher Straßendienst zuständig ist, können Sie das Ansuchen direkt einreichen, andernfalls leiten wir es für Sie weiter.

Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 21, 26 und 27 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 12 der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 29, 30, 43 der Verordnung über die Ausführung und Anwendung der Straßenverkehrsordnung;

  • Artikel 5, 6 und 7 der Straßenverkehrsordnung.


Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.