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Dienstcode: 1139

Genehmigung für die Durchfahrt auf gesperrten Straßen in geschützten Gebieten

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Beschreibung

Ansuchen um Erteilung einer Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten mit nachgewiesenem öffentlichem Interesse.
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Anbieter oder Anbieterin von Personentransportdiensten.
  • Person, die Studien von öffentlichem Interesse durchführt.
  • Person, die Initiativen oder Veranstaltungen von öffentlichem Interesse durchführt.
  • Person mit Arbeitsstätte an einem Ort, der nur über für den Verkehr gesperrte Straßen erreichbar ist.
  • Landes- oder Gemeindepersonal ohne Dienstfahrzeug zur Erfüllung institutioneller Aufgaben.

Voraussetzungen

  • Wenn Sie Anbieter oder Anbieterin von Personentransportdiensten sind: Lizenz für Mietwagen mit Fahrer, Beschluss des Gemeindeausschusses;
  • wenn Sie eine Person sind, die Studien von öffentlichem Interesse durchführt: Unterlagen zum Nachweis des öffentlichen Interesses;
  • wenn Sie eine Person sind, die Initiativen oder Veranstaltungen von öffentlichem Interesse durchführt: Unterlagen zum Nachweis des öffentlichen Interesses und einer begrenzten Umweltbelastung;
  • wenn Sie eine Person mit Arbeitsstätte an einem Ort sind, der nur über für den Verkehr gesperrte Straßen erreichbar ist: Arbeitsvertrag;
  • wenn Sie Landes- oder Gemeindepersonal ohne Dienstfahrzeug sind: Erfüllung des institutionellen Auftrags.

Was benötigen Sie

Um die Genehmigung zu beantragen, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • antragstellende Person/Unternehmen/Körperschaft;
  • Adresse der antragstellenden Person/Unternehmen/Körperschaft;
  • Fahrzeugtyp und Kennzeichen;
  • gesperrte Straße, die befahren werden soll;
  • Zeitraum;
  • Begründung des Antrags;
  • Nachweis der Berechtigung für die Durchfahrt (Anlage).

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen: eine für den Antrag und eine für die Genehmigung.


So wird es gemacht

Reichen Sie den Antrag für das Befahren gesperrter Straßen über den my Civis Dienst ein. Siehe Link unten.

So geht es weiter

Nach der Prüfung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wird die Fahrgenehmigung ausgestellt und übermittelt. Sie muss gut sichtbar im Fahrzeug angebracht und auf Verlangen der Kontrollorgane vorgezeigt werden.


Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss 20 Tage vor Beginn der Durchfahrt eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit einem Behindertenausweis durchfahren?

Der nach der geltenden Straßenverkehrsordnung ausgestellte Behindertenausweis ersetzt die Genehmigung für die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen. Das bedeutet, dass Sie mit dem Behindertenausweis auf diesen Straßen frei fahren dürfen.

Wir möchten einen Geburtstag in einer Hütte feiern – ist es möglich, dafür eine Genehmigung zu erhalten?

In diesem Fall liegt kein offensichtliches öffentliches Interesse im Sinne des Landesgesetzes Nr. 10/1990 vor. Außerdem ist die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen aus privaten Gründen, wie etwa Feierlichkeiten, mit dem Schutzzweck nicht vereinbar und wird auch von der öffentlichen Meinung nicht unterstützt. Das Hauptziel ist nämlich die Verringerung des Fahrzeugverkehrs. Daher wird keine Genehmigung für die Durchfahrt erteilt.

Wir sind eine Agentur aus XX und organisieren in XX eine Veranstaltung zur Markteinführung eines neuen Produkts. Wir müssten das Produkt ausstellen und haben Ihre Kontaktdaten erhalten, um die Genehmigung und den Durchfahrtschein für das Auto zu beantragen, um die Straße befahren zu können.

In diesem Fall liegt kein offensichtliches öffentliches Interesse im Sinne des Landesgesetzes Nr. 10/1990 vor. Außerdem ist die Durchfahrt auf für den Verkehr gesperrten Straßen aus Werbegründen, wie die Organisation einer Veranstaltung zu Werbezwecken, mit dem Schutzzweck nicht vereinbar und wird auch von der öffentlichen Meinung nicht unterstützt. Das Hauptziel ist nämlich die Herabsetzung des Fahrzeugverkehrs. Daher wird keine Genehmigung für die Durchfahrt erteilt.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/privacy.