Beschreibung
Dieses Gutachten, das vom Landesrat oder von der Landesrätin für Landwirtschaft erteilt wird, muss zwingend positiv sein.
Das Gutachten ist auch erforderlich für die Begründung eines Überbaurechts oder einer Dienstbarkeit sowie für die Aufhebung oder Verringerung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstands.
