Wann kann ich den Antrag für die Bestätigung des geförderten Baugrundes ohne Förderung einreichen?
Sie können den Antrag nach Ablauf von zwanzig Jahren ab dem Datum der Erklärung über die dauerhafte und tatsächliche Besetzung der geförderten Wohnung durch Sie und die Personen stellen, die im Antrag auf Gewährung eines Beitrags angegeben sind.
Muss ich diesen Antrag zwingend beim zuständigen Amt stellen oder kann ich mich direkt an die Gemeinde wenden, da es sich um geförderten Baugrund handelt?
Ja, Sie müssen zunächst beim Amt beantragen, dass keine Förderung mehr besteht, und dann bei der Gemeinde die Unbedenklichkeitserklärung beantragen.
Wie lange dauert es nach Einreichen des Antrags, bis ich die Bestätigung erhalte?
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 30 Tage, und das Dokument wird in Papierform per Post zugestellt.
Was muss ich mit der Bestätigung tun, die mir vom Amt zugeschickt wird?
Mit der beglaubigten Kopie der Bestätigung müssen sie die Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung bei der zuständigen Gemeinde beantragen.