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Dienstcode: 1136

Beitrag - Förderung für Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen des Strategieplans der GAP 2023-2027 - Wirtschaftsgebäude (Maßnahme SRD01)

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Beschreibung

Investitionen in Produktionsanlagen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Intervention SRD1 des Nationalen GAP-Strategieplans (PSP) 2023-2027 der GAP und dessen Umsetzung für die ländliche Entwicklung gemäß Beschluss der Landesregierung vom 31. Jänner 2023 (Beschluss Nr. 100) und nachfolgende Änderungen. 

Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu steigern und deren Rentabilität zu erhöhen, bei gleichzeitiger Verbesserung ihrer ökologischen Klimaleistung.

Die Intervention SRD01 ist ausgesetzt.


Wer kann den Dienst nutzen

Landwirtschaftliche Einzelunternehmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Beitragsantrags im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen und Inhaber der Baugenehmigung der Gemeinde sind.


Voraussetzungen

Arten von Investitionen

Folgende Arten von Investitionen sind förderfähig:

  • Punkt A: Bau, Modernisierung, Sanierung oder Erweiterung von Betriebsgebäuden welche vorwiegend zur Haltung von Rindern zur Milchproduktion oder Mast genutzt werden mit dazugehörigen Strukturen (Milchkammer, Raum für Melkzeugzubehör, Düngerstätten, Futterlager, Silos, Nasszelle, zum Gebäude gehörige Büros usw.) in Viehwirtschaftsbetrieben;
  • Punkt B: Bau, Modernisierung, Sanierung oder Erweiterung von Strukturen zur Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen, Hofwerkstatt und Treibstofflager. Dies ist jedoch nur in Kombination mit Vorhaben laut Punkt A möglich;
  • Punkt C: Anlagen zur Innenmechanisierung (Melkanlagen, Anlagen zur Milchkühlung, Heutrocknungsanlage, Heukran, Gülleaufbereitungsanlage, usw.) für die zuvor genannten Betriebe, nur in Kombination mit Vorhaben laut Punkt A.

Von der Förderung ausgeschlossen sind alle baulichen Investitionen und Maschinen bzw. maschinelle Einrichtungen, welche bereits vor Mitteilung "Ergebnis Auswahlverfahren" durchgeführt bzw. gekauft wurden.

Investitionsvorhaben

Das Investitionsvorhaben:

  • Förderfähig sind ausschließlich Wirtschaftsgebäude samt Nebenräumen und Innenmechanisierung für die vorwiegende Haltung von Rindern für die Milch-und Fleischproduktion.
  • Es werden Vorhaben mit anerkannten Kosten von mindestens 150.000 Euro gefördert.
  • Der Höchstschwellenwert an anerkannten Kosten je Beihilfeempfänger beträgt für die Dauer der Programmperiode 1,5 Millionen Euro.

Viehbesatz

Der maximale durchschnittliche Viehbesatz darf zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung und zum Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung folgende Maximalwerte nicht überschreiten: 

  • bis zu 1.250 m über dem Meeresspiegel: 2,5 GVE/ha (GVE = Großvieheinheit; ha = Hektar);
  • oberhalb von 1250 m über dem Meeresspiegel und bis 1500 m über dem Meeresspiegel: 2,2 GVE/ha;
  • über 1500 m über dem Meeresspiegel und bis 1800 m über dem Meeresspiegel: 2 GVE/ha;
  • über 1800 m über dem Meeresspiegel: 1,8 GVE/ha.

Zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung und der jeweiligen Auszahlung muss der landwirtschaftliche Betrieb einen Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/ha Nettofutterfläche aufweisen.

Tierwohl und Tierschutz

  • Mit dem Beitrag können Sie neue Ställe bauen, wenn sie ausschließlich für die Laufstallhaltung vorgesehen werden.
  • Wenn Ihr Projekt über 10 GVE hat, ist eine Stellungnahme einer für diesen Bereich anerkannten Beratungsorganisation vorgesehen.
  • Wenn Ihr Projekt bis zu 10 GVE vorsieht, kann die Stellungnahme auch durch einen befähigten Freiberufler erfolgen. Dieser muss vom Direktor oder von der Direktorin der Landesabteilung Landwirtschaft bestimmt sein (Förderung im Sinne des Landesgesetzes Nr. 11 vom 14.12.1998).


So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die gesamten erforderlichen Unterlagen bei. Diese finden Sie im Abschnitt: Was benötigen Sie für das Ansuchen.
  2. Senden Sie alle Unterlagen per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die Adresse des Amts für Ländliches Bauwesen: eubauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Das Amt bewertet Ihren Antrag auf der Grundlage bestimmter Auswahlkriterien.
  2. Der Maximalbetrag auf die zur Finanzierung zugelassenen Kosten beträgt:
  • 30 % der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für Innenmechanisierung;
  • 50 % der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für bauliche Investitionen bei Betrieben bis zu 39 Erschwernispunkten;
  • 60 % der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für bauliche Investitionen bei Betrieben mit mehr als 39 Erschwernispunkten.
  1. Wenn Sie ein Junglandwirt oder eine Junglandwirtin sind, wird der Beitragsprozentsatz für bauliche Investitionen um weitere 5 % erhöht.
  2. Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb mit biologischer Produktionsweise besitzen, erhöht sich der Prozentsatz um 5 %. Die Betragserhöhungen für Junglandwirte und die biologische Produktionsweise sind kumulierbar.
  3. Wenn Sie die Finanzierung erhalten, müssen Sie die Endauszahlung beantragen. Dabei muss die Organisation oder der Techniker bestätigen, dass durch die Durchführung der Arbeiten und Anschaffungen die Anforderungen für das Wohlbefinden und den Schutz der Tiere eingehalten werden. Es müssen außerdem die entsprechenden spezifischen Vorschriften eingehalten werden;
  4. Schließlich verpflichten Sie sich dazu, die Zweckbestimmung im Fall der Innenmechanisierung 5 Jahre und 10 Jahre bei Bauvorhaben einzuhalten.

Zeiten und Fristen

Die Intervention SRD01 ist ausgesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Welches Budget wird für diese Finanzierung bereitgestellt?

Die bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 11.413.618,60 Euro.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.

Nach welchen Auswahlkriterien bewertet das Amt meinen Antrag?

Die Auswahlkriterien sind so festgelegt, dass die Gleichbehandlung aller Antragsteller und Antragstellerinnen garantiert wird, der bestmögliche Einsatz der finanziellen Mittel und die Übereinstimmung der Förderung mit den Zielen der Maßnahme gewährleistet sind. Durch die Vergabe bestimmter Punktzahlen im Zusammenhang mit den Auswahlkriterien legen die regionalen Verwaltungsbehörden eine Rangliste fest, um die förderfähigen Projektvorschläge zu ermitteln.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, die Sie auf der Seite Lexbrowser, nachlesen können, sowie den nationalen und europäischen Vorschriften.

Die Rechtsgrundlage ist: Nationaler GAP-Strategieplan 2023-2027.

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Zuständige Stelle

Amt für Ländliches Bauwesen

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 51 50
Telefon: +39 0471 41 51 51
E-Mail: laendliches.bauwesen@provinz.bz.it
PEC: eubauwesen.agriedilizia@pec.prov.bz.it
Website: Webseite Landwirtschaft des Landes Südtirol

Kontaktpersonen

Pitscheider Martin: Telefon: +39 0471 41 53 32; E-Mail: martin.pitscheider@provinz.bz.it
Psaier Irene: Telefon: +39 0471 41 51 54; E-Mail: irene.psaier@provinz.bz.it
Mauracher Barbara: Telefon: +39 0471 41 50 32; E-Mail: barbara.mauracher@provinz.bz.it

Öffnungszeiten des Schalterdienstes: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.