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Dienstcode: 1132

Mitteilung des Ergebnisses der Wahl der Komitees der Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter (Fraktionswahlen)

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Beschreibung

Mitteilung über die Wahl der 5 Mitglieder des Verwaltungskomitees einer Fraktion (getrennte Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter), organisiert von der Gemeinde.  
 


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinden in der Autonomen Provinz Bozen.

Voraussetzungen

Es hat eine Wahl des Verwaltungskomitees einer Fraktion stattgefunden.



So geht es weiter

  1. Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau verkündet die fünf gewählten Personen mittels Dekret;
  2. das Dekret wird auf der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht. 

Zeiten und Fristen

  • Das Verwaltungskomitee einer Fraktion wird alle fünf Jahre neu gewählt;
  • die Bekanntgabe muss innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung durch die Gemeinde erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wer verkündet offiziell die gewählten Mitglieder des Verwaltungskomitees?

Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau verkündet die fünf gewählten Mitglieder mit einem Dekret.

Wie übermittelt die Gemeinde die Wahlergebnisse?

Die Gemeinde muss die vorgesehenen Formulare ausfüllen und dem Amt für bäuerliches Eigentum per PEC (zertifizierte elektronische Post) oder E-Mail übermitteln.

Wann wird das neue Verwaltungskomitee verkündet?

Die Verkündung muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Gemeinde die Mitteilung übermittelt.