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Dienstcode: 1130

Förderungen für Unternehmen im Falle von Naturkatastrophen (keine Abgrenzung des Katastrophengebietes)

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Beschreibung

Es handelt sich um einen außerordentlichen Beitrag an Industrie-, Handwerks-, Fremdenverkehrs-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Gebieten, die von schweren Naturkatastrophen betroffen sind, der aufgrund der erlittenen Schadenshöhe gewährt wird, für Schäden an:

  • Bauwerken;
  • Einrichtung;
  • Ausstattung;
  • technischen Anlagen;
  • Lagerbestand an Waren und Produkten;
  • Lagerbestand an Materialien;
  • Personalkosten für Räumungsarbeiten.

Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen, die Schäden durch Naturkatastrophen erlitten haben.
 

Was benötigen Sie

Antrag

Anlagen zum Antrag

  • Schadensaufstellung;
  • Versicherungsposition;
  • detaillierte Erklärung über andere Rechtstitel, die für den Erhalt eines Schadensersatzes von Nutzen sind;
  • Fotomaterial und weitere Unterlagen in Farbe, welche die Schadensfestsetzung ermöglichen;
  • detaillierte Aufstellung der Arbeitsstunden für die Behebung des Schadens;
  • Inventarverzeichnisse und die Ein- und Ausgangsregister für den Zeitraum unmittelbar vor der Katastrophe sowie jegliche andere Unterlagen, die nachweisen, dass das zerstörte oder beschädigte Gut bereits vor der Katastrophe vorhanden war.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro anbringen. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
  • @e.bollo;
  • stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag.
  2. Sie erhalten eine Bestätigung über den Empfang des Beitragsantrags sowie eine Bestätigung über den Beginn des Verfahrens per PEC.
  3. Sie werden per PEC über die Bewilligung des Beitrags benachrichtigt.
  4. Sie erhalten eine Beihilfe in Form eines Kapitalbeitrages gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 (“De-minimis-Beihilfe”) in Höhe von 50 Prozent der zulässigen Ausgaben.
  5. Die Arbeiten sind innerhalb von 24 Monaten abzuschließen; bei unvollständiger Durchführung wird der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert.

Falls die Versicherungsposition oder andere Rechtstitel auf Schadenersatz zum Zeitpunkt der Auszahlung der Subvention noch nicht geklärt sind, wird die vorgesehene Subvention vorläufig mit ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage einer Garantie in Höhe der Subventionssumme zugunsten der Autonomen Provinz Bozen.

Falls die Schäden durch eine Versicherung entschädigt oder aufgrund anderer Rechtstitel vergütet werden, so muss das begünstigte Unternehmen den Beitrag für den Teil zurückerstatten, der sich nicht mehr auf den tatsächlichen erlittenen Schaden bezieht.


Zeiten und Fristen

Die Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Katastrophe eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Schaden abrechnen?

Der Beitrag wird auf der Grundlage des Beitragsgesuches und der von vom Landesamt erstellten Schadensschätzung gezahlt.

Ich bin gegen Schäden versichert, was muss ich tun?

Sie müssen die Verwaltung über die Höhe der von der Versicherung erhaltenen Schadensersatzleistung informieren.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.

Rechtsgrundlagen:Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen:
  • Datenschutz (bezieht sich auf Beitragsanträge für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen);
  • Datenschutzerklärung (bezieht sich auf Beitragsanträge für den Bereich Tourismus).

Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen

Telefon
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen

E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: turismo.provincia.bz.it


Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.