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Dienstcode: 1129

Förderungen für Unternehmen im Falle von Naturkatastrophen (in abgegrenzten Gebieten)

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Beschreibung

Es handelt sich hierbei um einen außerordentlichen Beitrag an Unternehmen in abgegrenzten Katastrophengebieten zur Deckung der Schäden an:

  • Bauwerke;
  • Ausstattung;
  • Einrichtung;
  • Anlagen;
  • Waren und Produkte sowie an Lagerbestände von Materialien, Brennstoffe und Waren.

Zulässig sind außerdem die Absicherungs- und Befestigungsmaßnahmen.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Antragsberechtigt sind Handwerks-, Industrie-, Tourismus-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, welche in Katastrophengebieten, die mit Beschluss der Landesregierung abgegrenzt werden, angesiedelt sind.


Voraussetzungen

Für die Handwerks-, Industrie-, Tourismus-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen gilt:

  • sie müssen in Katastrophengebieten angesiedelt sein;
  • diese Gebiete müssen offiziell von der Landesregierung abgegrenzt sein;
  • sie müssen sich verpflichten:
    • den Betrieb oder die Anlagen wieder aufzubauen;
    • die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten nach Gewährung des Beitrag abzuschließen.

Wird der Wiederaufbau nicht fristgerecht abgeschlossen, wird der Beitrag (ganz oder teilweise) widerrufen.


Was benötigen Sie

  • Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag:
  • Fotokopie des Erkennungsausweises des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin (bei nicht digitaler Unterschrift);
  • beeidigtes technisches Gutachten und/oder Schadensschätzung;
  • Erklärung der Versicherungsgesellschaft (obligatorisch nur bei Versicherungsdeckung);
  • fotografische Dokumentation der erlittenen Schäden;
  • amtliches Protokoll über den Katastrophenfall (wenn verfügbar);
  • eventuelle andere Unterlagen (z. B. Inventarverzeichnisse, Warenregister usw.).

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Der Antrag kann gestellt werden, indem die im Abschnitt "Was benötigen Sie" angeführten Formulare im PDF-Format per PEC an die zuständige Stelle gesendet werden:
  

 

 


So geht es weiter

  1. Nach Einreichung des Antrages wird eine Empfangsbestätigung an das zertifizierte E-Mail-Postfach (PEC) gesendet; 
  2. Die Gewährung und Auszahlung des Beitrages erfolgt auf Grundlage eines Schätzungsgutachtens seitens des Amtes für Schätzungen.

 

 


Zeiten und Fristen

Die Ansuchen um Beihilfen sind innerhalb der mit Beschluss der Landesregierung festzulegenden Frist  einzureichen.

 


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag beläuft sich auf:

  • bis zu 50% des Schadens;
  • für Betriebe mit bis zu zwei Angestellten: bis zu 60% des Schadens;
  • für Betriebe, die zu über 70% zerstört wurden oder deren Beschäftigungszahl für die örtlichen Arbeitsplatzverhältnisse von besonderer Bedeutung ist: bis zu 90% des Schadens.

Sind die Schäden durch Versicherung gedeckt oder werden sie aufgrund anderer Rechtstitel vergütet, so muss das begünstigte Unternehmen den Beitrag für den Teil zurückerstatten, der nicht mehr im vorgeschriebenen Verhältnis zum tatsächlichen ungedeckt gebliebenen Schaden steht.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 22. Oktober 1987, Nr. 27: „Außerordentliche Maßnahmen für gewerbliche Industrie-, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Gaststätten in Katastrophengebieten“.


Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen

Telefon
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen

E-Mail: wirtschaft@provincia.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldistraße 14, 39100 Bolzano
Telefono: +39 0471 41 37 80
Email: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Sito web: tourismus.provinz.bz.it

Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.