Beschreibung
Es handelt sich hierbei um einen außerordentlichen Beitrag an Unternehmen in abgegrenzten Katastrophengebieten zur Deckung der Schäden an:
- Bauwerken;
- Ausstattung;
- Einrichtung;
- Anlagen;
- Waren und Produkten sowie an Lagerbeständen von Materialien, Brennstoffe und Waren.
Zulässig sind außerdem die Absicherungs- und Befestigungsmaßnahmen.
