Nach welchen Kriterien entscheidet die Kommission für den Landschaftsfonds über die Förderanträge?
Die Kommission bewertet die Anträge nach folgenden Kriterien:
- Eignung des Vorhabens im Hinblick auf die Zielsetzungen gemäß Ziffer 3 der Förderungsrichtlinien (siehe Abschnitt "Rechtliche Grundlagen”)
- Qualität und eventuelle Synergieeffekte
- besondere Erfordernisse auf Landesebene
- Raumwirksamkeit: Das direkte Ergebnis des Vorhabens muss durch konkrete landschaftliche Eingriffe sichtbar sein. Dieses Kriterium gilt nicht für Studien, Forschungsprojekte oder Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen laut Ziffer 3 der Förderungsrichtlinien (siehe Abschnitt “Rechtliche Grundlagen”)
- Umweltverträglichkeit: Ökologisch nachhaltige Maßnahmen haben Vorrang vor Maßnahmen mit kurzfristigen Auswirkungen
- intellektuelle oder materielle Eigenleistung der antragstellenden Person
- Einbindung der lokalen Bevölkerung, angemessene Teilnehmerzahl.
Welche Ausgaben können anerkannt werden?
- Für Eigenleistungen wird ein maximaler Betrag von 20 Euro pro Stunde anerkannt. Beim Einsatz von Maschinen können auch höhere Stundensätze anerkannt werden, sofern sie den aktuell gültigen Richtpreisverzeichnissen der Landesverwaltung entsprechen. Eigenleistungen können jedoch insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro berücksichtigt werden;
- für Honorare von Referenten oder Referentinnen sowie Moderatoren oder Moderatorinnen bei Bildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Tagungen und Kongresse) sowie für deren Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten können Ausgaben im Rahmen der für die Landesverwaltung geltenden Kriterien anerkannt werden;
- keine Förderungen werden für Verwaltungsspesen gewährt (Personal, Mieten, Telefon, Post, Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Maschinen und Büromaterial, Büchern oder Zeitschriften);
- über nicht eigens genannte Kostenpositionen entscheidet die Kommission von Fall zu Fall.
Was geschieht, wenn mir das Amt mit dem Gewährungsschreiben einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat?
Falls Ihnen das zuständige Amt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Ansuchens einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat oder Sie zu jenen öffentlichen Organisationen gehören, die den CUP selbst erstellen müssen, so ersuchen wir Sie, Ihre Lieferanten, Dienstleister und Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser einheitliche Projektkode auch in den elektronischen und digitalen Rechnungen und in den Zahlungsbelegen, die auf das Projekt Bezug nehmen, eingefügt werden muss. Darüber hinaus muss der CUP auf allen Formularen und bei allen Bank- und Finanzüberweisungen im Zusammenhang mit dem Projekt angegeben werden.
Was passiert, wenn ich mein Projekt nach der Genehmigung ändern möchte?
Auf begründeten Antrag hin kann die Kommission eine Änderung der Zweckbestimmung der gewährten Förderung genehmigen, sofern dieser Antrag vor Beginn der Ausführung gestellt wird.
Was müssen öffentliche Verwaltungen beachten?
Öffentliche Verwaltungen, die um eine Förderung ansuchen, werden gebeten, den einheitlichen Projektcode (CUP) - falls vorgesehen - eigenständig zu erstellen und dem Verwaltungsamt für Raum und Landschaft zu übermitteln. Körperschaften, die den Vorschriften über öffentliche Aufträge und Bauausführungen unterliegen, sind verpflichtet, diese einzuhalten.
Welche Verpflichtungen gehe ich mit einem Förderungsantrag ein?
Im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind Sie verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Initiative oder das Projekt mit finanzieller Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt wurde. Im Gewährungsschreiben werden Sie über etwaige zusätzliche Auflagen im Zusammenhang mit der Förderung informiert.