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Dienstcode: 1128

Förderungen aus dem Landschaftsfonds

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Beschreibung

Förderungsansuchen für Initiativen aus einem von der Autonomen Provinz Bozen eingerichteten Fonds. Der Beitrag dient der Unterstützung von Projekten, die beitragen: 

  • zur langfristigen Erhaltung, zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur Förderung der Biodiversität, der natürlichen Lebensräume sowie der Natur- und Kulturlandschaft;
  • zur Förderung von ökologisch wertvollen Formen der Bodennutzung;
  • zur Pflege, Erhaltung oder Aufwertung schützenswerter Ensembles;
  • zur qualitativen Aufwertung und Weiterentwicklung von Siedlungsgebieten, zur Bewusstseinsbildung für Fragen der Raumentwicklung und Raumplanung;
  • zur Sensibilisierung im Bereich Natur- und Landschaftsschutz sowie Baukultur;
  • zur Besucherlenkung in Schutzgebieten.
  • Gefördert werden auch die Ausarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten, ökologischen Planungen sowie der Ankauf von Flächen zu Naturschutzzwecken durch öffentliche Körperschaften.
  • Zudem können auch Studien, wissenschaftliche Arbeiten und Fortbildungsveranstaltungen mit den oben genannten Zielsetzungen gefördert werden.

Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche oder juristische Personen, Vereinigungen sowie öffentliche Körperschaften, die Vorhaben im Sinne der Zielsetzungen des Landschaftsfonds umsetzen möchten.
 


Voraussetzungen

Förderungen können nur für Vorhaben oder Projekte gewährt werden:
  • die sich auf das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen beziehen;
  • die keine Gewinnabsicht verfolgen.
Die Förderungen aus dem Landschaftsfonds können mit jenen anderer öffentlicher Verwaltungen kumuliert werden, sofern nicht einzelne Leistungen innerhalb desselben Vorhabens mehrfach gefördert werden.
Sie können pro Jahr höchstens drei Förderungsansuchen einreichen. Dabei werden auch etwaige Anträge berücksichtigt, die im Rahmen der Kriterien für die Förderung von Jahresprogrammen gestellt wurden.
 

Was benötigen Sie

Das Formular Landschaftsfonds – Förderungsantrag enthält folgende Angaben und kann bei Bedarf durch weitere Unterlagen ergänzt werden:

  • ausführlicher Bericht über die geplanten Tätigkeiten oder Vorhaben,
  • Kostenvoranschlag für die geplanten Tätigkeiten mit Angabe eventueller Eigenleistungen. Für Eigenleistungen werden maximal 20 Euro pro Stunde anerkannt, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro,
  • Finanzierungsplan für die geplanten Tätigkeiten mit vollständiger Angabe aller Finanzierungsquellen,
  • Zeitplan: Angabe, ob die Tätigkeiten im Jahr der Antragstellung oder im darauffolgenden Jahr abgeschlossen werden,
  • verantwortliche Person für die Umsetzung der Arbeiten oder des Vorhabens,
  • digitales Domizil für die elektronische Korrespondenz (PEC und/oder E-Mail),
  • Erklärung zur Mehrwertsteuerposition,
  • Erklärung zum Steuerrückbehalt.
     

Sie müssen auch vorlegen:

  • Kopie eines gültigen Ausweises der antragstellenden Person,
  • alle für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Genehmigungen müssen beigefügt werden. Falls erforderlich, ist auch die schriftliche Zustimmung des Eigentümers / der Eigentümerin des Grundstücks beizufügen.
  • Bei Arbeiten, wofür eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss dem Förderantrag eine Kopie des entsprechenden Baurechtstitels beigefügt werden. Ebenfalls beizufügen sind die beitragsrelevanten technischen Bauunterlagen.
  • Fotos, sofern sie zum besseren Verständnis des Projekts/Vorhabens beitragen.


Sie müssen eine Stempelmarke in der Hühe von 16 Euro kaufen.
 


So wird es gemacht

Um ein Ansuchen zu stellen, stets innerhalb der vorgesehenen Frist und vor Beginn der Tätigkeit:

  1. Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Siehe Abschnitt: Was benötigen Sie für den Antrag.
  2. Senden Sie die vollständige Dokumentation an das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft, entweder per:

So geht es weiter

  1. Das zuständige Amt prüft Ihren Antrag sowie die beigefügten Unterlagen. Es kann jede weitere Dokumentation angefordert werden, die für die Bewertung des Vorhabens erforderlich ist;
  2. die mit der fachlichen Bearbeitung beauftragte Amtsperson übermittelt dem zuständigen Amt eine Projektbewertung, die der Kommission für den Landschaftsfonds als Entscheidungsgrundlage dient;
  3. die Kommission für den Landschaftsfonds bewertet den Antrag nach festgelegten Kriterien und legt bei positiver Entscheidung die Höhe der Förderung fest. Es können Förderungen in Höhe von maximal 70 % der als förderfähig anerkannten Ausgaben gewährt werden;
  4. das Ergebnis der Bewertung durch die Kommission wird Ihnen - in Form eines Gewährungs- oder Ablehnungsschreibens - an Ihr digitales Domizil (PEC und/oder E-Mail) übermittelt;
  5. nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie zur Auszahlung der Förderung fristgerecht den Auszahlungsantrag stellen;
Der Auszahlungsantrag (Formular Landschaftsfonds – Auszahlungsantrag) ist per PEC oder E-Mail an das Verwaltungsamt für Raum und Landschaft zu übermitteln, zusammen mit folgenden Unterlagen:

Sollten die tatsächlich getätigten Ausgaben unter den als förderfähig anerkannten Kosten liegen, wird der Förderbetrag auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Ausgaben und des genehmigten Prozentsatzes neu berechnet.

Die Förderung wird ausbezahlt, nachdem die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens durch die für die fachliche Bearbeitung zuständige Amtsperson bestätigt wurde.


Zeiten und Fristen

Förderungsansuchen können jedes Jahr vom 1. Jänner bis zum 31. März eingereicht werden - in jedem Fall aber vor Beginn der Tätigkeit.

Für die Einreichung des Auszahlungsantrags gilt eine Verfallsfrist bis zum 31. Dezember des Folgejahres in Bezug auf das Jahr, für das der Abschluss der Tätigkeiten erklärt wurde. Beispiel: Wenn im Förderungsantrag der 30. September 2026 als Datum für den Abschluss des Vorhabens angegeben ist, endet die Frist am 31. Dezember 2027.

Auf schriftlichen Antrag kann eine Fristverlängerung um ein weiteres Jahr gewährt werden.


Häufig gestellte Fragen

Nach welchen Kriterien entscheidet die Kommission für den Landschaftsfonds über die Förderanträge?

Die Kommission bewertet die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Eignung des Vorhabens im Hinblick auf die Zielsetzungen gemäß Ziffer 3 der Förderungsrichtlinien (siehe Abschnitt "Rechtliche Grundlagen”)
  • Qualität und eventuelle Synergieeffekte
  • besondere Erfordernisse auf Landesebene
  • Raumwirksamkeit: Das direkte Ergebnis des Vorhabens muss durch konkrete landschaftliche Eingriffe sichtbar sein. Dieses Kriterium gilt nicht für Studien, Forschungsprojekte oder Fortbildungsveranstaltungen in den Bereichen laut Ziffer 3 der Förderungsrichtlinien (siehe Abschnitt “Rechtliche Grundlagen”)
  • Umweltverträglichkeit: Ökologisch nachhaltige Maßnahmen haben Vorrang vor Maßnahmen mit kurzfristigen Auswirkungen
  • intellektuelle oder materielle Eigenleistung der antragstellenden Person
  • Einbindung der lokalen Bevölkerung, angemessene Teilnehmerzahl.

Welche Ausgaben können anerkannt werden?

  • Für Eigenleistungen wird ein maximaler Betrag von 20  Euro pro Stunde anerkannt. Beim Einsatz von Maschinen können auch höhere Stundensätze anerkannt werden, sofern sie den aktuell gültigen Richtpreisverzeichnissen der Landesverwaltung entsprechen. Eigenleistungen können jedoch insgesamt nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro berücksichtigt werden;
  • für Honorare von Referenten oder Referentinnen sowie Moderatoren oder Moderatorinnen bei Bildungsveranstaltungen (Kurse, Seminare, Tagungen und Kongresse) sowie für deren Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten können Ausgaben im Rahmen der für die Landesverwaltung geltenden Kriterien anerkannt werden;
  • keine Förderungen werden für Verwaltungsspesen gewährt (Personal, Mieten, Telefon, Post, Ankauf von Einrichtungsgegenständen, Maschinen und Büromaterial, Büchern oder Zeitschriften);
  • über nicht eigens genannte Kostenpositionen entscheidet die Kommission von Fall zu Fall.

Was geschieht, wenn mir das Amt mit dem Gewährungsschreiben einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat?

Falls Ihnen das zuständige Amt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Ansuchens einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat oder Sie zu jenen öffentlichen Organisationen gehören, die den CUP selbst erstellen müssen, so ersuchen wir Sie, Ihre Lieferanten, Dienstleister und Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser einheitliche Projektkode auch in den elektronischen und digitalen Rechnungen und in den Zahlungsbelegen, die auf das Projekt Bezug nehmen, eingefügt werden muss. Darüber hinaus muss der CUP auf allen Formularen und bei allen Bank- und Finanzüberweisungen im Zusammenhang mit dem Projekt angegeben werden.

Was passiert, wenn ich mein Projekt nach der Genehmigung ändern möchte?

Auf begründeten Antrag hin kann die Kommission eine Änderung der Zweckbestimmung der gewährten Förderung genehmigen, sofern dieser Antrag vor Beginn der Ausführung gestellt wird.

Was müssen öffentliche Verwaltungen beachten?

Öffentliche Verwaltungen, die um eine Förderung ansuchen, werden gebeten, den einheitlichen Projektcode (CUP) - falls vorgesehen - eigenständig zu erstellen und dem Verwaltungsamt für Raum und Landschaft zu übermitteln. Körperschaften, die den Vorschriften über öffentliche Aufträge und Bauausführungen unterliegen, sind verpflichtet, diese einzuhalten.

Welche Verpflichtungen gehe ich mit einem Förderungsantrag ein?

Im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind Sie verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Initiative oder das Projekt mit finanzieller Unterstützung der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt wurde. Im Gewährungsschreiben werden Sie über etwaige zusätzliche Auflagen im Zusammenhang mit der Förderung informiert.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar im Portal Lexbrowser

Entsprechende Rechtsgrundlagen: 

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung