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Dienstcode: 1127

Förderungen an Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU)

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Beschreibung

Vom Land gewährte Beiträge an Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU), um das allgemeine Wachstum und die Produktivität der lokalen Wirtschaft zu steigern.

Die ETU bieten in folgenden Bereichen technische Hilfe an:
  • Aus- und Weiterbildung in den Bereichen der technologischen und organisatorischen Innovation;
  • betriebswirtschaftliches und finanzielles Management des Unternehmens;
  • Zugang zu Finanzmitteln, auch jenen der Europäischen Union;
  • Sicherheit und Verbraucherschutz;
  • Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;
  • in anderen von der Satzung eventuell vorgesehenen Bereichen;
  • Tätigkeiten für die Qualitätszertifizierung von Unternehmen.

Wer kann den Dienst nutzen

Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen, die von den repräsentativsten Berufsverbänden errichtet wurden. Zu den oben genannten ETU gehören auch bereits bestehende Konsortien und Genossenschaften, insofern sie die Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Dienstleistungen anbieten.
 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Einrichtungen für die technische Unterstützung an Unternehmen (ETU):
  • sie müssen mindestens 400 Mitglieder haben, die den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleitungen und Tourismus angehören;
  • bei ETU, die in Zusammenarbeit mit anderen Interessensträgern errichtet werden, darf die Beteiligung letzterer 50 % des Gesellschaftskapitals nicht übersteigen;
  • die ETU können innerhalb der Berufsverbände oder innerhalb der jeweiligen Dienstleistungsunternehmen errichtet sein, insofern sie über unternehmerische Autonomie verfügen und eine vom Hauptakteur getrennte Buchhaltung führen;
  • die ETU müssen über eine Verwaltungsstruktur mit dauerhaftem Sitz in der Provinz verfügen, erkennbar über eine entsprechende Kennzeichnung/Marke und eine spezifische Bezeichnung, die in deren Satzung enthalten sind.
Zulässige Ausgaben:
  • die zulässigen Ausgaben sind jene, die unter dem Posten „Summe der Produktionskosten“ der Gewinn- und Verlustrechnung der ETU bezogen auf das Vorjahr der Antragstellung angegeben sind.
  • bei ETU innerhalb der Berufsverbände oder der entsprechenden Dienstleistungsunternehmen wird Bezug auf den vergleichbaren Posten der separaten Buchführung genommen.
  • Mindestgrenze der jährlichen zulässigen Ausgabe: 30.000,00 Euro.
Förderung:
  • die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe im Höchstausmaß von 15 % der zulässigen Ausgabe gewährt und darf auf keinen Fall höher sein als 100.000,00 Euro für jede ETU.

Was benötigen Sie

Beitragsantrag, der auch als Auszahlungsantrag gilt.
Sie müssen eine Stempelsteuer im Wert von 16 € kaufen. Die Bezahlung kann auf folgende Weise erfolgen:
  • @e.bollo;
  • stempelmarke (Datum und eindeutigen Identifikationscode angeben).


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per PEC;
  3. Ihnen wird eine offizielle Mitteilung zugesendet, in der die Beitragsgewährung bestätigt und der Betrag angegeben wird. Sie werden darüber hinaus informiert, dass die Überweisung auf die von Ihnen angegebene IBAN erfolgt.

Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Antrag bis zum 30. Juni des Jahres einreichen, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Kosten in der Bilanz oder der getrennten Buchführung der ETU beziehen.
 

Häufig gestellte Fragen

Welche Ausgaben sind zulässig?

Die zulässigen Ausgaben sind jene, die aus der Bilanz der ETU des Vorjahres der Antragstellung unter dem Posten Summe der Produktionskosten” der entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnung angegeben sind. Bei ETU, die innerhalb der Berufsverbände oder der entsprechenden Dienstleistungsunternehmen errichtet werden, wird Bezug auf den entsprechenden Posten der separaten Buchführung genommen.

Unterliegt der Beitrag der Quellensteuer in Höhe von 4%?

Ja, der Beitrag unterliegt der Quellensteuer in Höhe von 4%

Wird der Beitrag im Rahmen einer Freistellung gewährt?

Nein, der Beitrag wird im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 gewährt. Der Höchstbetrag im Dreijahreszeitraum  beträgt insgesamt 300.000 Euro.


Rechtliche Grundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: VERORDNUNG (EU) 2023/2831 DER KOMMISSION
 
 

Zuständige Stelle

Abteilung Wirtschaftsentwicklung
 

Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
E-Mail: wirtschaft@provinz.bz.it
PEC: wirtschaft.economia@pec.prov.bz.it
Website: wirtschaft.provinz.bz.it

Telefon
+39 0471 41 36 40 - Amt für Handwerk und Gewerbegebiete
+39 0471 41 37 00 - Amt für Industrie und Gruben
+39 0471 41 37 40 - Amt für Handel und Dienstleistungen

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr

 

Funktionsbereich Tourismus

Garibaldisttraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 79
E-Mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: turismo.provincia.bz.it
 

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr