Beschreibung
Vom Land gewährte Beiträge für Projekte für öffentliche und private Körperschaften, die im Bereich der Familienbildung tätig sind.

Vom Land gewährte Beiträge für Projekte für öffentliche und private Körperschaften, die im Bereich der Familienbildung tätig sind.
Als Projekte definiert werden Initiativen, Programme oder Maßnahmen, wenn sie:
Fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro (auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) aus, sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:
Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia.
Für den Antrag benötigen Sie eine Stempelmarke (digital oder in Papierform) in Höhe von 16,00 Euro.
Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:
Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.
Rechtsgrundlagen: