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Dienstcode: 1124

Beiträge für Projekte öffentlicher und privater Einrichtungen zur Familienbildung

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Beschreibung

Vom Land gewährte Beiträge für Projekte für öffentliche und private Körperschaften, die im Bereich der Familienbildung tätig sind.


Wer kann den Dienst nutzen

Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
 

Voraussetzungen

Als Projekte definiert werden Initiativen, Programme oder Maßnahmen, wenn sie:

  • befristet sind (nicht länger als 12 Monate) und höchstens dreimal hintereinander finanziert werden können, mit Ausnahme von Spielgruppen;
  • ein oder mehrere spezifische Ziele im Bereich der präventiven Familienhilfe verfolgen;
  • eine oder mehrere definierte Zielgruppen ansprechen wollen;
  • einen innovativen und nachhaltigen Charakter haben;
  • Gegenstand einer Bewertung sind (schriftlicher Abschlussbericht).

Was benötigen Sie

Fällt der beantragte Beitrag höher als 150.000,00 Euro (auch in Summe mit anderen Beitragsanträgen) aus, sind zusätzlich folgende Unterlagen bei der Familienagentur einzureichen:

Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia.

Für den Antrag benötigen Sie eine Stempelmarke (digital oder in Papierform) in Höhe von 16,00 Euro.

Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.


So wird es gemacht

Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:

  • die im Abschnitt „Was Sie für den Antrag benötigen” genannten Unterlagen,
  • innerhalb der unten angegebenen Fristen,
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

  1. Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert eventuell fehlende Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags;
  2. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag (mit Angabe des CUP-Codes) oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben).

Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Sie müssen das Logo der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol verwenden:
Weitere Informationen zur Rechnungslegung finden Sie unter dem folgenden Link: Leitlinien für die Rechnungslegung über Familienbildungsaktivitäten.

Zeiten und Fristen

  • Beitragsanträge für Projekte, die zwischen Januar und Mai stattfinden, müssen bis zum 30. November des Vorjahres eingereicht werden.
  • Beitragsanträge für Projekte, die zwischen Juni und Dezember stattfinden, müssen bis zum 15. Mai des laufenden Jahres eingereicht werden.
  • Die Beitragsanträge müssen in jedem Fall vor Beginn des Projekts eingereicht werden.
  • Die Abrechnungbeitrags und des entsprechenden Vorschusses muss bis zum 31. Dezember des auf die Gewährung folgenden Jahres erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Können Familien einen Beitragsantrag stellen?

Nein, den Antrag können nur öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht stellen, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.

Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?

Der Vorschuss wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja, der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.

Kann ich eine Selbsterklärung für die getätigten Ausgaben einreichen?

Ja, verwenden Sie dazu das Formular Anlage 2 - Auflistung der getätigten Ausgaben.
Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen.
Vergessen Sie nicht, den CUP-Code einzugeben, der dem Projekt zugewiesen wurde.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/de.

Rechtsgrundlagen:

Referenztabellen für die maximal zulässigen Personalausgaben:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.