Beschreibung
Vom Land gewährte Beiträge für Investitionen von öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen, die im Bereich Familienbildung tätig sind.

Vom Land gewährte Beiträge für Investitionen von öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen, die im Bereich Familienbildung tätig sind.
Öffentliche Körperschaften und private Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
Die öffentlichen Körperschaften und privaten Einrichtungen müssen:
Weitere Informationen finden Sie im Vademekum Antimafia
Von der Stempelsteuer befreit sind: öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen (ONLUS) und Vereine, die in das Volontariatsregister eingetragen sind, sowie Einrichtungen, die in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind.
Weitere Informationen zur Rechnungslegung finden Sie unter dem folgenden Link: Leitlinien für die Rechnungslegung über Familienbildungsaktivitäten.
Sie müssen das Logo der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol verwenden:
Wenn Ihre Körperschaft oder Einrichtung für die regelmäßige Stichprobenkontrolle ausgewählt wird, müssen Sie die Originalunterlagen bei der Familienagentur einreichen.