Beschreibung
Vom Land gewährte Beiträge für das Fachpersonal für die individuelle Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kinderhorten und Kindertagesstätten.

Vom Land gewährte Beiträge für das Fachpersonal für die individuelle Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kinderhorten und Kindertagesstätten.
Das Prüfteam setzt sich aus einem Vertreter oder einer Vertreterin des Trägers des Dienstes, einem Vertreter oder einer Vertreterin des zuständigen Gesundheitsdienstes, den Eltern des Kindes und einem Vertreter oder einer Vertreterin der Familienagentur zusammen.
Auf der Grundlage der eingereichten ärztlichen Bescheinigung bestätigt das Prüfteam mit einem von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnetem Protokoll, die Notwendigkeit der Zuweisung von spezialisiertem Fachpersonal.
Protokollvorlage für das Prüfteam: Vorlage Protokoll Prüfteam..
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung oder vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin der antragstellenden Gemeinde unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars unterzeichnet werden.
Anlagen zum Antrag:
Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:
Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben). Der Beitrag wird Ihnen auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN) überwiesen.
Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:
Sie können Ihren Antrag jederzeit im Laufe des Jahres einreichen, auf keinen Fall jedoch später als 30 Tage nach dem Datum der Anstellung der Fachpersonen für die individuelle Betreuung.
Nein, den Antrag können nur öffentliche Einrichtungen und private Organisationen ohne Gewinnabsicht stellen, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.
Der Vorschuss wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.
Ja, der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 83 60
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: familie.provinz.bz.it
Ansprechpartner: