web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1121

Finanzierung des Fachpersonals zur Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagesstätten und Kinderhorten

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Vom Land gewährte Beiträge für das Fachpersonal für die individuelle Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Kinderhorten und Kindertagesstätten.


Wer kann den Dienst nutzen

Gemeinden, Träger von Kinderhorten oder private Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die Kindertagesstätten (auch betriebliche) in Südtirol führen.
 

Voraussetzungen

Anspruch auf die Zuweisung von Fachpersonal haben Kinder die im Besitz folgender Unterlagen sind:
  • Bescheinigung der Behinderung, die von der Ärztekommission gemäß Artikel 4, Absatz 1bis des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104 in geltender Fassung, ausgestellt wird;
  • Protokoll des Prüfteams gemäß Artikel 4 der Richtlinien für die Finanzierung des zusätzlichen Fachpersonals (Beschluss der Landesregierung Nr. 905/2018).

 Das Prüfteam setzt sich aus einem Vertreter oder einer Vertreterin des Trägers des Dienstes, einem Vertreter oder einer Vertreterin des zuständigen Gesundheitsdienstes, den Eltern des Kindes und einem Vertreter oder einer Vertreterin der Familienagentur zusammen.

Auf der Grundlage der eingereichten ärztlichen Bescheinigung bestätigt das Prüfteam mit einem von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnetem Protokoll, die Notwendigkeit der Zuweisung von spezialisiertem Fachpersonal.

Protokollvorlage für das Prüfteam: Vorlage Protokoll Prüfteam..


Was benötigen Sie

Kindertagesstäten

Im Falle eines Beitragsantrags seitens privaten Körperschaften zur Finanzierung von qualifiziertem Personal - individuelle Betreuung in Kindertagesstäten:

Kinderhorten

Im Falle eines Beitragsantrags seitens öffentliche Körperschaften zur Finanzierung von qualifiziertem Personal - individuelle Betreuungder in Kinderhorten:

Weitere Informationen

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter oder von der gesetzlichen Vertreterin der antragstellenden Einrichtung oder vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin der antragstellenden Gemeinde unter Verwendung des von der Familienagentur bereitgestellten Formulars unterzeichnet werden.

Anlagen zum Antrag:

Der Service ist kostenlos.

So wird es gemacht

Stellen Sie Ihren Antrag, indem Sie:

  • die im Abschnitt „Was Sie für den Antrag benötigen” genannten Unterlagen;
  • innerhalb der unten angegebenen Fristen;
  • per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse senden: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it.

So geht es weiter

Die Familienagentur prüft die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen, fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an und beginnt mit der Bearbeitung des Antrags.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mitteilung von der Familienagentur über den gewährten Beitrag oder Vorschuss des Beitrags (falls Sie darum angesucht haben). Der Beitrag wird Ihnen auf die im Antrag angegebene Bankverbindung (IBAN) überwiesen.

Die Abrechnung des Beitrags über die getätigten Ausgaben muss:

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren Antrag jederzeit im Laufe des Jahres einreichen, auf keinen Fall jedoch später als 30 Tage nach dem Datum der Anstellung der Fachpersonen für die individuelle Betreuung.
 


Häufig gestellte Fragen

Können Familien einen Beitragsantrag stellen?

Nein, den Antrag können nur öffentliche Einrichtungen und private Organisationen ohne Gewinnabsicht stellen, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben.

Wie lange dauert es maximal, bis der Beitrag ausgezahlt wird?

Der Vorschuss wird, sofern beantragt, unmittelbar nach dem Dekret über die Gewährung ausgezahlt. Der Restbetrag wird innerhalb von 180 Tagen nach Vorlage der Abrechnung ausgezahlt, sofern die Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Kann sich die Höhe des Beitrags ändern?

Ja, der Betrag kann in der Abrechnungsphase auf der Grundlage der effektiv angefallenen und eingereichten Ausgaben im Zusammenhang mit den zugelassenen Ausgaben bis zum Höchstbetrag des gewährten Beitrags neu berechnet werden.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.