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Finanzierungen für Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF)

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Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union (EU), um die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Erreichung folgender Ziele zu unterstützen:

  • hohe Beschäftigungsquoten;
  • einen gerechten Sozialschutz;
  • eine qualifizierte und widerstandsfähige Arbeitskräftebasis, die auf die Arbeitswelt der Zukunft vorbereitet ist;
  • inklusive und kohäsive Gesellschaften mit dem Ziel, Armut zu beseitigen und die im Europäischen Pfeiler sozialer Rechte verankerten Grundsätze zu verwirklichen.
Der ESF + verfolgt das strategische Ziel, „ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung des Europäischen Pfeilers sozialer Rechte“ zu schaffen.
Für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 verfügt das ESF-Programm der Autonomen Provinz Bozen über ein Finanzvolumen von 150 Millionen Euro, davon:
  • 40 % aus EU-Mitteln;
  • 42 % aus staatlichen Mitteln;
  • 18 % aus Provinzmitteln.
Die Förderungen sind in erster Linie darauf ausgerichtet, Beschäftigung, soziale Inklusion, Bildung und Ausbildung zu unterstützen. Im Bereich Beschäftigung werden insbesondere Projekte gefördert, die sich an Personengruppen richten, die größere Schwierigkeiten beim Eintritt oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben. Dies geschieht durch Maßnahmen zur Orientierung, Qualifizierung und Begleitung. Im Bereich Bildung und Ausbildung werden Maßnahmen unterstützt, die das Bildungsangebot bereits ab dem Vorschulalter (0–6 Jahre) stärken. Außerdem werden Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Schulabbrüchen gefördert. Im Bereich Soziale Inklusion werden Wege für einen gleichberechtigten und zeitnahen Zugang zu Sozialdiensten sowie Maßnahmen zur Förderung sozialer Innovation unterstützt.
Zur Umsetzung der Programmziele werden regelmäßig Ausschreibungen für die Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht.

Das ESF-Programm 2021–2027 in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol konzentriert sich auf drei strategische Prioritäten, die in sechs spezifische Ziele gegliedert sind.

Priorität 1: Beschäftigung

  • ESO 4.1): Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und der Aktivierungsmaßnahmen für alle Arbeitsuchenden, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch die Umsetzung der Jugendgarantie, für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt sowie für Nichterwerbspersonen, auch durch die Förderung der Selbstständigkeit und der Sozialwirtschaft;
  • ESO 4.3): Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleicher Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, auch durch Zugang zu erschwinglichen Kinderbetreuungs- und Betreuungsdiensten für nicht selbstständige Personen;
  • ESO 4.4): Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an Veränderungen, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie eines gesunden und angemessenen Arbeitsumfelds, das die Gesundheitsrisiken berücksichtigt.

Priorität 2: Bildung und Ausbildung

  • ESO 4.6): Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu und des Abschlusses einer inklusiven und hochwertigen Bildung und Ausbildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung und Bildung über die allgemeine und berufliche Bildung bis hin zur tertiären Bildung und Erwachsenenbildung, auch durch die Förderung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Priorität 3: Soziale Inklusion

  • ESO 4.8): Förderung der aktiven Inklusion zur Förderung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere für benachteiligte Gruppen;
  • ESO 4.11): Verbesserung des gleichberechtigten und rechtzeitigen Zugangs zu hochwertigen, nachhaltigen und erschwinglichen Dienstleistungen, einschließlich der Förderung des Zugangs zu Wohnraum und der personenzentrierten Pflege, auch im Gesundheitsbereich; Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes, auch durch die Förderung des Zugangs zum sozialen Schutz, mit besonderem Augenmerk auf Kinder und benachteiligte Gruppen; Verbesserung der Zugänglichkeit, auch für Menschen mit Behinderungen, der Effizienz und der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und der Langzeitpflege.

Portal coheMON

Über das Portal coheMON wird den Begünstigten der Initiativen ein Service angeboten, der es ermöglicht, Projekte einzureichen, integriert zu verwalten und detailliert abzurechnen.


 

Wer kann den Dienst nutzen

Einrichtungen oder Organisationen, die die in den einzelnen Ausschreibungen und Aufrufen angegebenen Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Projektförderung stellen. Das Projekt muss einer der Prioritäten des Programms entsprechen. Alle Bürgerinnen und Bürger können Endbegünstigte der geförderten Projektaktivitäten sein, da die Projekte zur Entwicklung des Südtiroler Gebiets beitragen.
Es ist wichtig, die spezifischen Zulassungskriterien sorgfältig zu prüfen.
 

Voraussetzungen

Die Anforderungen für den Zugang zur Finanzierung sind immer im jeweiligen öffentlichen Aufruf angegeben. Die Aufrufe werden auf unserer Website europa.provinz.bz.it im Bereich Ausschreibungen und Aufrufe veröffentlicht.
 

Was benötigen Sie

Um den Dienst zu beantragen, ist auf die jeweilige öffentliche Ausschreibung Bezug zu nehmen. In der Ausschreibung sind alle Teilnahmebedingungen, Fristen und die einzureichenden Unterlagen angegeben.
Der Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Um ein Projekt einzureichen, sind die Bestimmungen des jeweiligen Aufrufes zu beachten. Alle Aktualisierungen, öffentlichen Aufrufe und Unterlagen sind auf der Website europa.provinbz.it verfügbar. Die Einreichung der Projekte und der Zugang zum Dienst müssen über das Portal coheMON erfolgen, wobei die im jeweiligen Aufruf angegebenen Anweisungen zu befolgen sind.
 

So geht es weiter

Der Finanzierungsantrag für ein Projekt wird anhand vorgegebener Auswahlkriterien bewertet. Wenn der Antrag als geeignet bewertet wird, wird eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die die Verpflichtungen der beteiligten Parteien festlegt. Nach Beginn der Projektdurchführung erfolgt die Abrechnung der entstandenen Kosten und schließlich die Auszahlung der gewährten Finanzierung.
 

Zeiten und Fristen

Jeder öffentliche Aufruf hat bestimmte zeitliche Vorgaben. Dazu gehören beispielsweise die Fristen für die Einreichung der Anträge, den Beginn und den Abschluss der Projekte, die im Aufruf beschrieben werden.

Häufig gestellte Fragen

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Abteilung Europa, die diesem Dienst gewidmet ist.

Welche Maßnahmen sind mit den 3 Prioritäten des Programms verbunden?

Priorität 1: Beschäftigung
ESO 4.1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung:
  • Aktion a.1. Unterstützung von Ausbildungs- und Berufsbildungswegen und Arbeitsbegleitung;
  • Aktion a.2. Unterstützung der Jugendbeschäftigung;
ESO 4.3) Förderung einer ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern:
  • Aktion c.1. Unterstützung des Zugangs zu Bildungs- und Betreuungsdiensten;
  • Aktion c.2. Unterstützung der Verbreitung von betrieblichen Sozialsystemen;
ESO 4.4) Förderung der Anpassung der Arbeitskräfte:
  • Aktion d.1. Unterstützung der Anpassung der Arbeitskräfte an die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Priorität 2: Bildung und Ausbildung
ESO 4.6) Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu und des Abschlusses einer inklusiven und hochwertigen Bildung und Ausbildung:
  • Aktion f.1. Unterstützung des Bildungssystems und der Verbindung mit dem Arbeitsmarkt;
  • Aktion f.2. Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Schulabbruchs;
  • Aktion f.3. Unterstützung von Bildungswegen auf tertiärer Ebene;
  • Aktion f.4. Unterstützung der frühkindlichen Bildung und Betreuung;
  • Aktion f.5. Unterstützung des lebenslangen Lernens.
Priorität 3: Soziale Inklusion
ESO 4.8) Förderung der aktiven Inklusion:
  • Aktion h.1. Unterstützung der sozialen und beruflichen Eingliederung von gefährdeten oder von Ausgrenzung bedrohten Personen;
ESO 4.11) Verbesserung des gleichberechtigten und rechtzeitigen Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen:
  • Aktion k.1. Unterstützung der Entwicklung und des Zugangs zu Wohnungsdienstleistungen;
  • Aktion k.2. Unterstützung der Stärkung und Qualifizierung des territorialen Netzes von Sozial- und Gesundheitsdiensten;
  • Aktion k.3. Unterstützung der sozialen Innovation.

Wo finde ich die Liste der Ausschreibungen und Aufrufe?

Die Liste der offenen Ausschreibungen und Aufrufe sowie den Kalender der zukünftigen Aufrufe finden Sie auf unserer Website europa.provinz.bz.it.

Wo finde ich die Antworten auf meine Fragen?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie auf der Website europa.provinz.bz.it im Bereich FAQ.

Rechtliche Grundlagen

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind auf der Website europa.provinz.bz.it im Bereich "Dokumente und Vorschriften" der jeweiligen EU-Programme verfügbar. Besonders relevant sind die folgenden beiden Verordnungen:
  • Verordnung (EU) 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Fonds;
  • Verordnung (EU) 2021/1057 über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF).
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