Nach Zusendung des Gesuches in digitaler Form, finden Sie in Ihrem persönlichen Bereich auf MyCivis die Bestätigung über die Einreichung Ihres Antrags. Dort können Sie auch die PDF-Datei des Antrags herunterladen. Am Ende des Dokuments befindet sich die Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung.
- CUP-Code: Etwa einen Monat nach Einreichung des Gesuches, erstellt das Amt einen CUP-Code und sendet ihn Ihnen nach etwa einem Monat mittels Post oder E-Mail. Der CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Dokumenten die sich auf den Ankauf beziehen, für welchen der Beitrag beantragt wird;
- Ihr Beitragsgesuch wird bearbeitet:
- der Verantwortliche für den Verwaltungsteil des Verfahrens überprüft die Dokumentation und fordert eventuelle Ergänzungen an. Er kontrolliert die Wahrhaftigkeit der Selbsterklärungen, berechnet die wirtschaftliche Situation und die Punktezahl (Sie müssen mindestens 16 Punkte haben), Prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Beitrages erfüllen, und prüft eventuelle Ausschlussgründe;
- der für den technischen Teil des Verfahrens zuständige Mitarbeiter prüft die technischen Unterlagen und fordert eventuelle Ergänzungen an, bewertet die technischen Voraussetzungen und prüft eventuelle technische Ausschlussgründe;
4. falls die von Gesetz verlangten Voraussetzungen nicht vorliegen und der Beitragsantrag nicht angenommen werden kann, informiert Sie das Amt schriftlich (Mitteilung Hinderungsgrund). Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung der Hinderungsgründe, können Sie dem Amt schriftliche Gegendarstellungen vorlegen und Sie können verlangen, angehört zu werden, um Ihre Position zu klären. Das Amt prüft die neuen Elemente und nimmt eine neue Bewertung vor, die eine Annahme oder Ablehnung sein kann. Als abschließende Maßnahme wird ein Dekret des Direktors der Abteilung Wohnbau über die Zulassung oder den Ausschluss des Gesuches und Sie erhalten die entsprechende Mitteilung;
- falls der Antrag den Voraussetzungen entspricht und keine Hinderungsgründe vorliegen, erlässt das Amt das Dekret über die Gewährung des Beitrages.
Der positive Bescheid wird Ihnen per Einschreiben zugestellt, in dem die Höhe des Beitrags und die für die Auszahlung des Beitrags erforderlichen Unterlagen angegeben sind.
Im Genehmigunsschreiben finden Sie folgende Daten und Informationen:
- Katasterdaten des Objektes der Förderung;
- Nummer des Gesuches mit Abgabedatum desselben;
- Höhe des Beitrages, Nummer und Datum des Gewährungsdekrets;
- Angabe der Auflagen, die für die Auszahlung des Beitrages eingehalten werden müssen;
- Frist für die Auszahlung;
- Frist für die Fertigstellung der Arbeiten und die Besetzung der Wohnung;
- Frist für die Vorlage der Unterlagen und für die Einhaltung eventueller Auflagen;
- Dauer der Sozialbindung;
6. Nur nach Genehmigung des Gesuches können Sie die Auszahlung des Beitrages beantragen.
Wenn der Beitrag für den Ankauf eines Baugrundes - oder eines Gebäudes, welches in eine Wohnung umgewandelt wird - und für die primären und sekundären Erschließungskosten gewährt wurde, sind für die Auszahlung folgende Voraussetzungen erforderlich:
- das Eigentumsrecht am Grundstück oder an der Wohnung muss im Grundbuch eingetragen sein,
- die Verpflichtungen gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, muss im Grundbuch angemerkt sein, sofern die geförderte Wohnung noch nicht mit dieser Bindung belastet war,
- die Sozialbindung für den geförderten Wohnbau laut Artikel 62 des Gesetzes muss im Grundbuch angemerkt sein;
und Sie müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Quittungen über die Bezahlung der primären und sekundären Erschließungskosten (nicht notwendig im Falle des ersten Kaufes einer Wohnung mit Preisbindung);
- Mitteilung der Bankverbindung (Anlage 102 Mitteilung Bankverbindung Inkassovollmacht)
7. Sie erhalten ein Schenkungsbeitrag entsprechend der Hälfte der Kosten der Fläche und der primären und sekundären Erschließungskosten und jedenfalls nicht höher als 10% der Baukosten der Wohnung. Der Beitrag ist nicht zurückzuzahlen und wird in einer einzigen Auszahlung gewährt..
Für Personen, die eine Wohnung mit Preisbindung beim ersten Verkauf kaufen, beträgt der Beitrag höchstens 20 Prozent der Baukosten der Wohnung.
9. Wenn Sie die Auszahlung des Beitrags beantragen möchten, aber noch nicht alle oben genannten Voraussetzungen und Dokumente haben, können Sie die vorzeitige Auszahlung beantragen, indem Sie folgende Dokumente einreichen: