Dienstcode: 1114
Genehmigung zur Unterbringung von Verwandten und Verschwägerten bis zum dritten Grad in der geförderten Wohnung
Wer eine Wohnbauförderung für den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung einer Wohnung erhalten hat, kann Verwandte und/oder Verschwägerte innerhalb des dritten Grades aufnehmen, sofern die Wohnung für die Anzahl der Personen geeignet ist.
Wer kann den Dienst nutzen
Ansuchen können Personen, die in einer geförderten Wohnung Verwandte und/oder Verschwägerte bis zum dritten Grad aufnehmen möchten.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die Angemessenheit Ihrer geförderten Wohnung.
Zur Beurteilung, ob die Wohnung für die Anzahl der Personen angemessen ist, müssen Sie die Zusammensetzung Ihres Haushalts und die Nettowohnfläche berücksichtigen:
Die Wohnung gilt als angemessen, wenn mindestens 28 m² pro Person zur Verfügung stehen, zuzüglich 15 m² für jede weitere Person.
Zur Beurteilung, ob die Wohnung für die Anzahl der Personen angemessen ist, müssen Sie die Zusammensetzung Ihres Haushalts und die Nettowohnfläche berücksichtigen:
Die Wohnung gilt als angemessen, wenn mindestens 28 m² pro Person zur Verfügung stehen, zuzüglich 15 m² für jede weitere Person.
Was benötigen Sie
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Antragsformular für die Ermächtigung zur Aufnahme von Verwandten und/oder Verschwägerten innerhalb des dritten Grades - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 290 Antrag Ermächtigung Aufnahme Verwandte Verschwägerte innerhalb dritten Grades in die geförderte.
- Dem Formular sind beizufügen:
- Kopie eines gültigen Ausweises;
- Kopie eines gültigen Ausweises der Person, die aufgenommen werden soll.
So wird es gemacht
Der Antrag kann eingereicht werden per:
- E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it;
- PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it;
- Post;
- persönlich beim Amt für Wohnbauprogrammierung.
So geht es weiter
- Das Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert:
- das Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis;
- ob die Wohnung entsprechend den Kriterien zur Überbelegung und Unangemessenheit ausreichend groß für die Anzahl der Personen ist.
- Sie erhalten eine Mitteilung (per PEC, E-Mail oder Post) über die Antwort der Abteilung Wohnbau:
- bei Annahme des Antrags: Ermächtigung zur Aufnahme von Verwandten und/oder Verschwägerten innerhalb des dritten Grades;
- bei Ablehnung des Antrags: Ablehnung aufgrund fehlender Voraussetzungen.
Zeiten und Fristen
Sie müssen den Antrag um Aufnahme von Verwandten und/oder Verschwägerten innerhalb des dritten Grades stellen, bevor Sie die Personen in der geförderten Wohnung aufnehmen.
Das Amt stellt die Maßnahme der Annahme oder Ablehnung des Antrags innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags aus.
Das Amt stellt die Maßnahme der Annahme oder Ablehnung des Antrags innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags aus.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Verwandte in der geförderten Wohnung aufnehmen?
- Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis innerhalb des dritten Grades;
- vorliegende Ermächtigung des Amtes für Wohnbauprogrammierung;
- Die geförderte Wohnung ist nicht überfüllt.
Wer sind Verwandte innerhalb des dritten Grades?
- Großeltern;
- Eltern;
- Kinder;
- Geschwister;
- Enkelkinder (Kinder der Kinder);
- Onkel und Tanten (Geschwister der Eltern);
- Neffen und Nichten (Kinder der Geschwister).
Wer zählt zu den Verschwägerten bis zum dritten Grad?
- Schwiegereltern (Eltern des Ehepartners);
- Schwiegersohn/Schwiegertochter (Ehepartner des Kindes);
- Schwester/Bruder des Ehepartners;
- Onkel/Tante des Ehepartners.
Kann ich eine Verlängerung der Einreichfrist der Unterlagen beantragen?
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Vorschriften der Autonomen Provinz Bozen, die Sie auf der Seite https://lexbrowser.provinz.bz.it/.
Die einschlägigen Vorschriften sind:
Die einschlägigen Vorschriften sind:
Zuständige Stelle
Amt für Wohnbauprogrammierung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: programmazione.edilizia.agevolata@provincia.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: programmazione.edilizia.agevolata@provincia.bz.it
PEC: wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr;
- Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr.
