Beschreibung
Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnbau erteilt, wenn die Abwesenheit auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
- Durchführung von Renovierungsarbeiten;
- schwerwiegende familiäre Gründe;
- schwerwiegende berufliche Gründe.

Ansuchen können Eigentümer einer geförderten Wohnung, welche die Wohnung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten verlassen möchten.
Für diesen Dienst sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.
Füllen Sie das Antragsformular für die Ermächtigung zur Abwesenheit von der geförderten Wohnung aus und unterschreiben es. Dann versehen Sie es mit einer Stempelmarke, die Sie entweder entwerten oder die 14-stellige Identifikationsnummer in das entsprechende Feld eintragen. Das Formular können Sie hier herunterladen: 232 Antrag Ermächtigung Abwesenheit von mehr als 6 Monaten von der geförderten Wohnung.
Kaufen Sie eine Steuermarke im Wert von 16 Euro.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Antrag beim Amt für Wohnbauprogrammierung einzureichen:
Sie müssen den Antrag auf Ermächtigung vor dem Verlassen der geförderten Wohnung stellen.
Das Amt stellt eine neue Maßnahme der Genehmigung oder der Ablehnung des Antrags innerhalb von 60 Tagen aus.
Ja, die Notwendigkeit, einen bedürftigen Familienangehörigen zu betreuen, die durch das Gesetz Nr. 104/1992 anerkannt ist, gehört zu den möglichen Gründen. Es ist jedoch erforderlich, den Vor- und Nachnamen der betreuten Person anzugeben.
Ja, Sie müssen eine Ermächtigung beantragen, wenn die Abwesenheit aus Studien- und/oder Arbeitsgründen länger als sechs Monate dauert. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, welche die Notwendigkeit der Abwesenheit von der geförderten Wohnung belegen:
Ja, Sie können eine Verlängerung beantragen. Die maximale Abwesenheitsdauer von der geförderten Unterkunft beträgt ein Jahr.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen
Telefon: +39 0471 41 87 00
E-Mail: wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it
PEC: wohnungsbau.ediliziaabitativa@pec.prov.bz.it
Website: gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.