Beschreibung
Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Wohnbau erteilt, wenn die Abwesenheit auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
- Durchführung von Renovierungsarbeiten;
- schwerwiegende familiäre Gründe;
- schwerwiegende berufliche Gründe.

Antragsformular für die Ermächtigung zur Abwesenheit von der geförderten Wohnung - ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Stempelmarke (entwertet oder mit der 14-stelligen Identifikationsnummer im entsprechenden Feld) versehen: 232 Antrag Ermächtigung Abwesenheit von mehr als 6 Monaten von der geförderten Wohnung.
Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen.
Ja, die Notwendigkeit, einen bedürftigen Familienangehörigen zu betreuen, die durch das Gesetz Nr. 104/1992 anerkannt ist, gehört zu den möglichen Gründen. Es ist jedoch erforderlich, den Vor- und Nachnamen der betreuten Person anzugeben.
Ja, Sie müssen eine Ermächtigung beantragen, wenn die Abwesenheit aus Studien- und/oder Arbeitsgründen länger als sechs Monate dauert. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, welche die Notwendigkeit der Abwesenheit von der geförderten Wohnung belegen:
Ja, Sie können eine Verlängerung beantragen. Die maximale Abwesenheitsdauer von der geförderten Unterkunft beträgt ein Jahr.