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Dienstcode: 1111

Verleihung der Bezeichnung „Erbhof”

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Beschreibung

Verleihung der Bezeichnung Erbhof an alle Familien, die den Hof seit mehreren Generationen durch direkte Vererbung bewirtschaften.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Familien, die einen Bauernhof besitzen und seit mindestens 200 Jahren auf diesem Hof leben.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für Ihren Hof:
  • es muss ein geschlossener Hof sein;
  • der Eigentümer oder die Eigentümerin muss auf dem Hof wohnen und ihn bewirtschaften;
  • der Hof muss mindestens 200 Jahre lang ununterbrochen im Besitz derselben Familie gewesen sein. Der Besitz kann in direkter Linie oder bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad in der Seitenlinie erfolgen. Die Übertragung muss entweder durch Erbschaft oder durch Kauf unter Lebenden erfolgt sein. Das anerkannte Verwandtschaftsverhältnis reicht bis zum Onkel oder zur Tante bzw. bis zum Neffen oder Nichte.

Was benötigen Sie

  • Das Antragsformular für die Bezeichnung Erbhof: Antragsformular;
  • alle weiteren Unterlagen, die für die Feststellung nützlich sind.
Sie müssen eine Stempelmarke zu 16 Euro beifügen.
 

So wird es gemacht

  1. Laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter.
  2. Füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  3. Senden Sie die Unterlagen an das Amt für bäuerliches Eigentum.
Senden Sie das Antragsformular und die Unterlagen:

So geht es weiter

  1. Die Verleihung der Auszeichnung „Erbhof“ erfolgt mit Dekret des Landesrates oder der Landesrätin für Landwirtschaft.
  2. Die Übergabe der Erbhofurkunde und des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Südtiroler Bauernbundes statt.

Zeiten und Fristen

Der Dienst ist immer aktiv, Sie können ihn jederzeit beantragen.