Dienstcode: 1111
Verleihung der Bezeichnung „Erbhof”
Verleihung der Bezeichnung Erbhof an alle Familien, die den Hof seit mehreren Generationen durch direkte Vererbung bewirtschaften.
Wer kann den Dienst nutzen
Alle Familien, die einen Bauernhof besitzen und seit mindestens 200 Jahren auf diesem Hof leben.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Ihren Hof:
- es muss ein geschlossener Hof sein;
- der Eigentümer oder die Eigentümerin muss auf dem Hof wohnen und ihn bewirtschaften;
- der Hof muss mindestens 200 Jahre lang ununterbrochen im Besitz derselben Familie gewesen sein. Der Besitz kann in direkter Linie oder bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad in der Seitenlinie erfolgen. Die Übertragung muss entweder durch Erbschaft oder durch Kauf unter Lebenden erfolgt sein. Das anerkannte Verwandtschaftsverhältnis reicht bis zum Onkel oder zur Tante bzw. bis zum Neffen oder Nichte.
Was benötigen Sie
- Das Antragsformular für die Bezeichnung Erbhof: Antragsformular;
- alle weiteren Unterlagen, die für die Feststellung nützlich sind.
So wird es gemacht
- Laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter.
- Füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie die Unterlagen an das Amt für bäuerliches Eigentum.
- per PEC, an die Adresse lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it;
- per E-Mail an die Adresse: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it;
- Einschreiben;
- im Büro während der Öffnungszeiten in Papierform und ohne Voranmeldung.
So geht es weiter
- Die Verleihung der Auszeichnung „Erbhof“ erfolgt mit Dekret des Landesrates oder der Landesrätin für Landwirtschaft.
- Die Übergabe der Erbhofurkunde und des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Südtiroler Bauernbundes statt.
Zeiten und Fristen
Der Dienst ist immer aktiv, Sie können ihn jederzeit beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 26. März 1982, Nr. 10.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 26. März 1982, Nr. 10.
Zuständige Stelle
Amt für bäuerliches Eigentum
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 50 30
E-Mail: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Telefon: +39 0471 41 50 30
E-Mail: proprieta.coltivatrice@provincia.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
