Dienstcode: 1109
Entschädigung für die Tötung von Tieren im Rahmen von Prophylaxemaßnahmen
Es besteht Anspruch auf Entschädigung durch die Südtiroler Landesverwaltung bei von Amts wegen angeordneter Schlachtung oder Tötung von Nutztieren wegen anzeige- oder meldepflichtiger Krankheiten. Ein Anspruch besteht auch beim Tod von Nutztieren oder bei Abort, wenn diese Ereignisse infolge von Tätigkeiten auftreten, die in den Zuständigkeitsbereich der Südtiroler Landesverwaltung fallen.
Wer kann den Dienst nutzen
Halter und Halterinnen von Nutztieren.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen Nutztiere:
- die Schlachtung oder Tötung wurde von Amts wegen aufgrund anzeige- oder meldepflichtiger Krankheiten angeordnet;
- bei Tod oder Abort infolge von Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Südtiroler Landesverwaltung fallen.
Was benötigen Sie
Das folgende Formular für das Ansuchen von Entschädigung für Nutztiere: Formular.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
So wird es gemacht
Laden Sie das Formular im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” herunter und füllen Sie es aus;
Senden Sie das Formular per:
- PEC an die Adresse: vet@pec.prov.bz.it;
- E-Mail an die Adresse: vet@provinz.bz.it;
- in Papierformat, direkt im Amt.
So geht es weiter
- Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
- Sie werden durch ein Schreiben, das an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt wird, oder auf dem Postweg informiert.
Zeiten und Fristen
Die in der Schlachtanordnung angegebenen Zeiten müssen eingehalten werden.
Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich weitere Informationen über anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen finden?
Weitere Informationen über anzeige- oder meldepflichtige Tierkrankheiten erhalten Sie beim Amtstierarzt oder bei der Amtstierärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Um den Namen des zuständigen Amtstierarztes oder der zuständigen Amtstierärztin für Ihre Gemeinde zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs:
Um den Namen des zuständigen Amtstierarztes oder der zuständigen Amtstierärztin für Ihre Gemeinde zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs:
- Website: https://home.sabes.it/de/tieraerztlicher-dienst-bz.asp;
- Telefon: 39 0471 43 57 30;
- E-Mail: vet@sabes.it;
- PEC: vet@pec.sabes.it.
Ich habe die Bank gewechselt, nachdem ich den Antrag eingereicht habe. Wem muss ich die neue IBAN melden?
An den Landestierärztlichen Dienst.
Ich habe meinen Antrag nicht ausgefüllt. Bekomme ich trotzdem den Beitrag, auf den ich Anspruch habe?
Nein, das Antragsformular muss in allen Feldern korrekt ausgefüllt werden.
Ich habe ein Rind geschlachtet, aber keine Schlachtanordnung erhalten. Kann ich eine Entschädigung verlangen?
Nein, um eine Entschädigung zu erhalten, muss man die Schlachtanordnung erhalten haben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage: Beschlusse der Landesregierung Nr. 1472 vom 28.12.2018 (Bekämpfung von infektiösen und parasitären Tierseuchen: Entschädigungen).
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.
Zuständige Stelle
Landestierärztlicher Dienst
Laura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 63 51 00
E-Mail: vet@provincia.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Telefon: +39 0471 63 51 00
E-Mail: vet@provincia.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
