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Dienstcode: 1109

Entschädigung für die Tötung von Tieren im Rahmen von Prophylaxemaßnahmen

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Beschreibung

Es besteht Anspruch auf Entschädigung durch die Südtiroler Landesverwaltung bei von Amts wegen angeordneter Schlachtung oder Tötung von Nutztieren wegen anzeige- oder meldepflichtiger Krankheiten. Ein Anspruch besteht auch beim Tod von Nutztieren oder bei Abort, wenn diese Ereignisse infolge von Tätigkeiten auftreten, die in den Zuständigkeitsbereich der Südtiroler Landesverwaltung fallen.
 

Wer kann den Dienst nutzen

Halter und Halterinnen von Nutztieren.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen Nutztiere:
  • die Schlachtung oder Tötung wurde von Amts wegen aufgrund anzeige- oder meldepflichtiger Krankheiten angeordnet;
  • bei Tod oder Abort infolge von Tätigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Südtiroler Landesverwaltung fallen.

Was benötigen Sie

Das folgende Formular für das Ansuchen von Entschädigung für Nutztiere: Formular.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Laden Sie das Formular im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen” herunter und füllen Sie es aus;

Senden Sie das Formular per:


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
  2. Sie werden durch ein Schreiben, das an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt wird, oder auf dem Postweg informiert.

Zeiten und Fristen

Die in der Schlachtanordnung angegebenen Zeiten müssen eingehalten werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen über anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen finden?

Weitere Informationen über anzeige- oder meldepflichtige Tierkrankheiten erhalten Sie beim Amtstierarzt oder bei der Amtstierärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Um den Namen des zuständigen Amtstierarztes oder der zuständigen Amtstierärztin für Ihre Gemeinde zu erfahren, wenden Sie sich bitte an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs: 

Ich habe die Bank gewechselt, nachdem ich den Antrag eingereicht habe. Wem muss ich die neue IBAN melden?

An den Landestierärztlichen Dienst.

Ich habe meinen Antrag nicht ausgefüllt. Bekomme ich trotzdem den Beitrag, auf den ich Anspruch habe?

Nein, das Antragsformular muss in allen Feldern korrekt ausgefüllt werden.

Ich habe ein Rind geschlachtet, aber keine Schlachtanordnung erhalten. Kann ich eine Entschädigung verlangen?

Nein, um eine Entschädigung zu erhalten, muss man die Schlachtanordnung erhalten haben.