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Dienstcode: 1106

Beiträge für den Ankauf von Elektrofahrzeugen zugunsten von Privatpersonen, öffentlichen Körperschaften und Vereinen

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Beschreibung

Antrag auf Beiträge für den Kauf, die Langzeitmiete oder das Leasing von fabrikneuen Elektrofahrzeugen in den folgenden Kategorien: Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder.

Als fabrikneu gelten Elektrofahrzeuge, die nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt haben oder bei denen zwischen Verkauf und Erstzulassung nicht mehr als 6 Monate liegen.


Wer kann den Dienst nutzen

Sie können diesen Dienst in folgenden Fällen beantragen:
  • Sie sind eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Provinz Bozen;
  • Sie sind eine öffentliche Körperschaft oder eine Einrichtung des öffentlichen Rechts außerhalb der eventuell ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit mit Sitz in der Provinz Bozen, die ihre Tätigkeit überwiegend in der Provinz Bozen ausüben;
  • Sie sind ein Verein oder eine andere Organisation, der/die keine unternehmerische Tätigkeit ausübt (gemeinnützig), ihren Sitz in der Provinz Bozen hat und überwiegend in der Provinz Bozen tätig ist.

Voraussetzungen

Wohnsitz oder Sitz in der Provinz Bozen und Aufrechterhaltung desselben für mindestens zwei Jahren ab dem Datum der Rechnungsausstellung.

Wenn Sie eine natürliche Person sind, können Sie die Förderung für maximal ein Auto, ein Motorrad und ein Lastenfahrrad alle zwei Jahre erhalten.

Förderfähige Fahrzeuge

Kraftfahrzeuge (Klassen M1, N1 und N2) der folgenden Typen, deren Preis (nur für M1) unter 50.000 € liegen muss, zzgl. Mehrwertsteuer, Zulassungsgebühren und IPT (Landesumschreibungssteuer):

  • batteriebetriebene Elektrofahrzeuge BEV (Battery Electric Vehicles);
  • H2-Brennstoffzellenkraftfahrzeuge FCEV (Fuel Cell Electric Vehicles);
  • batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2 pro km ausstoßen;
  • Plug-In-Hybrid-Elektrofahrzeuge PHEV (Plug-In-Hybrid Electric Vehicles). Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2 pro km ausstoßen;

Zwei-, drei- oder vierrädrige elektrische Kleinkrafträder und Motorräder.

Lastenfahrräder mit einer Gesamttragfähigkeit von mindestens 150 kg.

Weitere Informationen

Wenn Sie einen Leasing- oder Langzeitmietvertrag haben, muss dieser eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren haben.

Im Fall von Mitinhaberschaft muss der/die Begünstigten der Fahrzeugeigentümer oder die Fahrzeugeigentümerin und nicht der Mitinhaber oder die Mitinhaberin sein.


Was benötigen Sie

Dem Antrag muss ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Bei Kraftfahrzeugen muss ein Preisnachlass im Kostenvoranschlag enthalten sein. Er entspricht dem zu erwartenden Förderbeitrag. Für Elektrofahrzeuge beträgt er mindestens 2.000 € zzgl. MwSt. Für Plug-in-Hybride sind es mindestens 1.000 € zzgl. MwSt.

Sie müssen eine Steuermarke im Wert von 16 Euro kaufen (@e.bollo, physische Stempelmarke, virtuelle Stempelmarke).

Weitere Informationen finden Sie in diesem Formular: Förderung für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen_leichte Sprache.


So wird es gemacht

Sie können ihr Ansuchen elektronisch über den Online-Dienst myCivis einreichen, indem Sie wie folgt vorgehen:

  1. klicken Sie auf Online-Dienst myCivis, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Antragsseite weitergeleitet;
  2. melden Sie sich mit SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), der Bürgerkarte oder der CIE (Elektronische Identitätskarte) an;
  3. geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.

So geht es weiter

Der gewährte Beitrag beläuft sich auf:

  • 2.000,00 € für Elektrofahrzeuge;
  • 1.000,00 € für Plug-in-Hybridfahrzeuge;
  • 30 % der zugelassenen Ausgaben bis zu 1.000,00 € für Kleinkrafträder und Motorräder;
  • 30 % der zugelassenen Ausgaben bis zu 1.500,00 € für Lastenfahrräder.

Sie dürfen die subventionierten Elektrofahrzeuge nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab Rechnungsdatum veräußern oder vermieten. Bei Leasing oder Langzeitmiete sind Sie verpflichtet, den Vertrag nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu kündigen.

Die Förderungen können mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden, aber prüfen Sie zunächst die Kriterien für die beantragten Beiträge.

Die Förderung wird widerrufen, wenn nach ihrer Auszahlung oder bei der Stichprobenkontrolle festgestellt wird, dass:

  1. die Voraussetzungen für die Gewährung fehlen;
  2. falsche Erklärungen abgegeben wurden;
  3. die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt wurden;
  4. Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz vor Ablauf von zwei Jahren ab Rechnungsdatum außerhalb der Provinz Bozen verlegt haben.

In den Fällen 1 und 2 muss der/die Begünstigte den gesamten Betrag der Förderung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen an die Provinz zurückzahlen.

In den Fällen 3 und 4 muss die begünstigte Person dem Land den Teil der Förderung zurückzahlen, der dem Zeitraum der Nichteinhaltung der Verpflichtung entspricht, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.


Zeiten und Fristen

  • Sie müssen den Online-Antrag vor der Ausstellung der Rechnung, auch der Anzahlungsrechnung, einreichen, sonst wird die gesamte Investition von der Förderung ausgeschlossen;
  • sollte das Amt zusätzliche Unterlagen verlangen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb von 30 Tagen ergänzen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Aufforderung durch das zuständige Landesamt. Unvollständige Förderungsanträge werden sonst archiviert;
  • nach Bestätigung des Beitrags müssen Sie den Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Dezember des Folgejahres einreichen. Beizulegen sind eine Kopie der Rechnung mit Marke, Modell und Rahmennummer. Außerdem wird eine Kopie des Fahrzeugscheins benötigt. Für das Lastenfahrrad ist eine Konformitäts- oder Typenerklärung erforderlich. Bei Leasing oder Langzeitmiete muss auch der Vertrag beigelegt werden. Alle relevanten Informationen erhalten Sie bei der Beitragsgewährung;
  • sie dürfen das Fahrzeug vor Ablauf der 2-Jahres-Frist umtauschen. Es muss durch ein Fahrzeug der gleichen Kategorie ersetzt werden. Elektrofahrzeug mit Elektrofahrzeug, Hybrid mit Hybrid, Motorrad mit Motorrad, Fahrrad mit Fahrrad. Das neue Fahrzeug muss mindestens den gleichen Wert haben. Der Kauf des neuen Fahrzeugs muss innerhalb von 180 Tagen nach dem Verkauf des Fahrzeugs, für das die Förderung ursprünglich gewährt wurde, erfolgen. Für dieses zweite Fahrzeug können Sie keinen weiteren Beitrag beantragen. Außerdem unterliegt es den gleichen Beschränkungen (2 Jahre) wie das vorherige Fahrzeug.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Förderung für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs nutzen?

Nein, Sie können die Förderung nur für den Kauf fabrikneuer Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Als fabrikneue Fahrzeuge gelten: neu hergestellte Fahrzeuge oder
motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW, wenn die Übergabe innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 6.000 km zurückgelegt hat.

Gibt es eine Preisgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit das von mir gewählte Fahrzeug für die Förderung in Frage kommt?

Ja, der Höchstpreis für das Fahrzeug beträgt 50.000 Euro, um in den Genuss der
Förderung zu kommen.  In diesem Betrag sind die Mehrwertsteuer, die Zulassungsgebühren des Fahrzeugs und der Landesumschreibungssteuer (IPT) nicht enthalten.

Werden auch Elektrofahrräder gefördert?

Gefördert werden nur Lastenfahrräder mit einer Mindestgesamtlast von 150 kg, die für den Material- und Warentransport bestimmt sind.

Worauf muss ich achten, wenn mir der Fahrzeugverkäufer die Rechnung ausstellt?

Die Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:
  • Rechnungskopf auf den Namen der Person, die den Antrag stellt;
  • Vorhandensein eines Händlerrabatts von mindestens 2.000 € oder 1.000 € (bzw. bei Kauf, Leasing oder Langzeitmiete eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs). Dieser Rabatt muss zusätzlich zu einem eventuell gewährten staatlichen “Ecobonus” gewährt werden;
  • marke, Modell und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.

Wann erfahre ich, ob mein Antrag auf Gewährung des Beitrags erfolgreich war und genehmigt wurde?

Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung Ihres Beitragsgesuchs. Sie erfahren dann, ob Ihr Antrag angenommen wurde, oder ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.

Ich habe weder SPID, noch Bürgerkarte, noch CIE um den Dienst zu nutzen. Kann ich den Antrag trotzdem stellen?

Nein, Sie müssen SPID, Bürgerkarte oder CIE besitzen, um den Dienst nutzen zu können. Weitere Informationen darüber, wie Sie eines dieser Konten aktivieren können, finden Sie hier:

  • https://my.civis.bz.it/public/it/spid.htm;
  • https://my.civis.bz.it/public/it/carta-identita-elettronica-cie.htm;
  • https://my.civis.bz.it/public/it/carta-servizi.htm.
Weitere Informationen finden Sie auf die Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Wo finde ich die Rechnung im XML-Format?

Die Rechnung im XML-Format kann direkt beim Lieferanten angefordert oder selbstständig von der Website der Einnahmen-Agentur heruntergeladen werden, indem Sie die Anweisungen in diesem Dokument befolgen: Anweisungen zum Herunterladen von XML-Rechnungen.



Zuständige Stelle

Verwaltungsamt Mobilität

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 46 60
E-Mail: verwaltung.mobilitaet@provinz.bz.it
PEC: verwaltung.amministrazione.mob@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
Ansprechpartner:
Bei technischen Problemen des Systems wenden Sie sich bitte an das Call Center: +39 800 81 68 36