Kann ich die Förderung für den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs nutzen?
Nein, Sie können die Förderung nur für den Kauf fabrikneuer Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Als fabrikneue Fahrzeuge gelten: neu hergestellte Fahrzeuge oder
motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW, wenn die Übergabe innerhalb von
6 Monaten nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt
oder wenn das Fahrzeug höchstens
6.000 km zurückgelegt hat.
Gibt es eine Preisgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit das von mir gewählte Fahrzeug für die Förderung in Frage kommt?
Ja, der Höchstpreis für das Fahrzeug beträgt
50.000 Euro, um in den Genuss der
Förderung zu kommen. In diesem Betrag sind die Mehrwertsteuer, die Zulassungsgebühren des Fahrzeugs und der Landesumschreibungssteuer (IPT) nicht enthalten.
Werden auch Elektrofahrräder gefördert?
Gefördert werden nur Lastenfahrräder mit einer Mindestgesamtlast von 150 kg, die für den Material- und Warentransport bestimmt sind.
Worauf muss ich achten, wenn mir der Fahrzeugverkäufer die Rechnung ausstellt?
Die Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:
- Rechnungskopf auf den Namen der Person, die den Antrag stellt;
- Vorhandensein eines Händlerrabatts von mindestens 2.000 € oder 1.000 € (bzw. bei Kauf, Leasing oder Langzeitmiete eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs). Dieser Rabatt muss zusätzlich zu einem eventuell gewährten staatlichen “Ecobonus” gewährt werden;
- marke, Modell und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.
Wann erfahre ich, ob mein Antrag auf Gewährung des Beitrags erfolgreich war und genehmigt wurde?
Innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme oder Ablehnung Ihres Beitragsgesuchs. Sie erfahren dann, ob Ihr Antrag angenommen wurde, oder ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen.
Ich habe weder SPID, noch Bürgerkarte, noch CIE um den Dienst zu nutzen. Kann ich den Antrag trotzdem stellen?
Nein, Sie müssen SPID, Bürgerkarte oder CIE besitzen, um den Dienst nutzen zu können. Weitere Informationen darüber, wie Sie eines dieser Konten aktivieren können, finden Sie hier:
- https://my.civis.bz.it/public/it/spid.htm;
- https://my.civis.bz.it/public/it/carta-identita-elettronica-cie.htm;
- https://my.civis.bz.it/public/it/carta-servizi.htm.
Weitere Informationen finden Sie auf
die Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Wo finde ich die Rechnung im XML-Format?
Die Rechnung im XML-Format kann direkt beim Lieferanten angefordert oder selbstständig von der Website der Einnahmen-Agentur heruntergeladen werden, indem Sie die Anweisungen in diesem Dokument befolgen: Anweisungen zum Herunterladen von XML-Rechnungen.