Beschreibung
Ermächtigung für Personen, welche die geförderte Wohnung an andere veräußern wollen, die in die Förderung eintreten.
Die Vorteile und Verpflichtungen der bereits gewährten Wohnbauförderung gehen auf den Käufer über, der in jeder Hinsicht zum Förderungsempfänger wird.
In diesem Fall bleibt die Sozialbindung im Grundbuch angemerkt.
Der Käufer, der in die Wohnbauförderung eintritt, kann keine neue Förderung für den Kauf derselben Wohnung beantragen und muss die Verpflichtungen der Sozialbindung einhalten.
