Einfuhr von Fahrzeugen aus der Europäischen Union
Voraussetzungen
Was benötigen Sie
So wird es gemacht
Das Ansuchen kann ausschließlich über eine Agentur für Kraftfahrzeugangelegenheiten gestellt werden.
Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht aller Agenturen für Kfz-Angelegenheiten in Südtirol: Autoagenturen.
Zeiten und Fristen
Laut Artikel 93-bis der Straßenverkehrsordnung vom 30.04.1992, Nr. 285, haben Bürger, die einen Wohnsitz in Italien anmelden, 90 Tage Zeit die Zulassung durchzuführen. Nach diesem Zeitraum, ist es nicht erlaubt mit ausländischen Kennzeichen auf italienischem Staatsgebiet zu fahren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Fahrzeug mit abgelaufener Hauptuntersuchung zugelassen (importiert) werden?
Ich bin ein in Italien ansässiger Staatsbürger und habe ein Fahrzeug im Ausland gekauft - muss ich die Mehrwertsteuer in Italien auf den Fahrzeugkauf bezahlen?
Stimmt es, dass bei einem im Ausland gekauften Fahrzeug, was im Ausland schon mit einer Anhängerkupplung ausgestattet ist, diese bei der Zulassung zur Einfuhr in Italien in den italienischen Fahrzeugschein eingetragen werden muss - und dass sie andernfalls abmontiert werden muss? Wenn ja, was ist erforderlich, damit die Anhängerkupplung korrekt eingetragen wird?
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Stelle
Schalterdienst für Fahrzeuge
Telefon: +39 0471 41 34 50
Fax: +39 0471 41 34 62
E-Mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
