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Dienstcode: 1102

Einfuhr von Fahrzeugen aus der Europäischen Union

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Beschreibung

Einfuhr von Fahrzeugen aus der EU. Der Schalterdienst der Abteilung Mobilität bietet aufgrund einer Neuorganisation auf nationaler Ebene keinen Dienst für die Zulassung von importierte Fahrzeuge mehr an.

Voraussetzungen

Um sich ein Fahrzeug in Italien zulassen zu können, muss man einen Wohnsitz in Italien haben.

Was benötigen Sie

Sie bekommen alle Informationen zu den notwendigen Dokumenten bei der von Ihnen für die Zulassung ausgewählten Autoagentur.

So wird es gemacht

Das Ansuchen kann ausschließlich über eine Agentur für Kraftfahrzeugangelegenheiten gestellt werden.

Unter diesem Link finden Sie eine Übersicht aller Agenturen für Kfz-Angelegenheiten in Südtirol: Autoagenturen.


Zeiten und Fristen

Laut Artikel 93-bis der Straßenverkehrsordnung vom 30.04.1992, Nr. 285, haben Bürger, die einen Wohnsitz in Italien anmelden, 90 Tage Zeit die Zulassung durchzuführen. Nach diesem Zeitraum, ist es nicht erlaubt mit ausländischen Kennzeichen auf italienischem Staatsgebiet zu fahren.


Häufig gestellte Fragen

Kann ein Fahrzeug mit abgelaufener Hauptuntersuchung zugelassen (importiert) werden?

Ja, aber sobald der Fahrzeugschein und die Kennzeichen von der Zulassungsstelle ausgehändigt werden, muss sofort ein Termin für die Prüfung in einer autorisierten Werkstatt vereinbart werden. Das Fahrzeug darf vor Bestehen der Prüfung nicht genutzt werden.

Ich bin ein in Italien ansässiger Staatsbürger und habe ein Fahrzeug im Ausland gekauft - muss ich die Mehrwertsteuer in Italien auf den Fahrzeugkauf bezahlen?

Wenn das Fahrzeug steuerlich neu ist, muss die Mehrwertsteuer in Italien gezahlt werden. Ein Fahrzeug gilt als steuerlich neu, wenn es im Ausland seit weniger als 6 Monaten zugelassen ist oder weniger als 6000 km gefahren wurde. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Agentur der Einnahmen.

Stimmt es, dass bei einem im Ausland gekauften Fahrzeug, was im Ausland schon mit einer Anhängerkupplung ausgestattet ist, diese bei der Zulassung zur Einfuhr in Italien in den italienischen Fahrzeugschein eingetragen werden muss - und dass sie andernfalls abmontiert werden muss? Wenn ja, was ist erforderlich, damit die Anhängerkupplung korrekt eingetragen wird?

Damit die Anhängerkupplung bei der Fahrzeugzulassung eingetragen werden kann, muss diese durch die Genehmigungsnummer angegeben sein. Die Nummer kann im ausländischen Fahrzeugschein, im europäischen Konformitätszertifikat (COC) oder bei Importen aus Deutschland in den TÜV-Daten, beglaubigt durch die ausländische Behörde, stehen. Beispiel für die Genehmigungsnummer der Anhängerkupplung: E1 55R-01 1234. Wenn die Anhängerkupplung schon ab Werk am Fahrzeug angebaut worden ist, dann kann auch eine offizielle Erklärung des Herstellers eingeholt werden (z. B. VW, Audi u.s.w.). Die Erklärung muss bestätigen, dass das Fahrzeug mit der angegebenen Fahrgestellnummer ab Werk mit Anhängerkupplung ausgestattet wurde und es muss die oben genannte Genehmigungsnummer vollständig angegeben sein.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage: Artikel 93-bis der Straßenverkehrsordnung vom 30.04.1992, Nr. 285.
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