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Dienstcode: 1099

Digitale Personalakte des Landespersonals

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Beschreibung

Die Digitale Personalakte ist der digitale Ordner der personalrelevanten Dokumente, die sich auf das Arbeitsverhältnis des Personals mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol beziehen.

In der Akte werden Dokumente hinterlegt, die das Landespersonal und das Lehrpersonal, die Schulführungskräfte sowie die Inspektoren und Inspektorinnen der Schulen staatlicher Art betreffen. Dazu zählen beispielsweise Gehaltsabrechnungen (Lohnstreifen), das Modell der Einheitlichen Bescheinigung (CU), und Unterlagen zu Maßnahmen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in den Dienst und bis hin zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Ebenso sind Dokumente und Maßnahmen zu den Dienstabwesenheiten enthalten. Alle Dokumente werden den Mitarbeitenden zur Einsichtnahme, zum Herunterladen oder zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.

Die Inhalte der Papier-Personalakten werden fortlaufend digitalisiert und vervollständigen so die Inhalte der Digitalen Personalakte.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Landespersonal.
  • Lehrpersonal, Schulführungskräfte, Inspektoren und Inspektorinnen der Schulen staatlicher Art (Grund-, Mittel- und Oberschulen).

Voraussetzungen

Die Anforderungen betreffen das Arbeitsverhältnis.

Für das Landespersonal: ein aktives Dienstverhältnis mit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol ab dem 1. Januar 2006.

Für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art, die Schulführungskräfte der Schulen staatlicher Art, die Inspektoren und Inspektorinnen: ein aktives Dienstverhältnis mit einer Grund-, Mittel- oder Oberschule ab dem 1. Januar 2007.

Für den Zugriff auf die Digitale Personalakte sind Zugangsdaten erforderlich.



Zeiten und Fristen

Der Inhalt der Digitalen Personalakte ist auch nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses mit der Landes- oder Schulverwaltung zugänglich.

Die endgültige Archivierung der Digitalen Personalakte, samt Inhalt, erfolgt ab dem 100. Geburtstag des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin (Lebensalter).


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, um das SPID zu erhalten?

Um die SPID-Zugangsdaten zu erhalten, müssen Sie die Daten online ausfüllen (siehe die spezielle Internetseite SPID), wobei Sie den ausgewählten Anweisungen folgen.

Wenn Sie ein Sachverwalter oder eine Sachverwalterin sind, können Sie ebenfalls ein SPID beantragen und so auf die Digitale Personalakte der von Ihnen betreuten Person zugreifen.

Wenn Sie italienischer Staatsbürger/italienische Staatsbürgerin sind und Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder bei AIRE registriert sind, können Sie einen Online-Erkennungsmodus wählen, der entweder mit dem EU-Symbol oder dem Weltsymbol gekennzeichnet ist.

Wie kann ich mit dem CIE auf die Digitale Personalakte zugreifen?

Um die CIE (Elektronischer Personalausweis) als Zugangsschlüssel zum Online-Service des digitalen Personalordners zu nutzen, besuchen Sie bitte die entsprechende Internet-Seite CIE. Folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen auf der Seite Was ist der Ausweis - Elektronische Identitätskarte (CIE).

Was muss ich tun, um das Landes- oder LaSis-Konto (Schulen) zu erhalten?

Um das Landes- oder LaSis-Konto (Schulen) zu erhalten - vorausgesetzt, es besteht ein aktives Dienstverhältnis - muss der zuständige Schulleiter oder die zuständige Schulleiterin die Aktivierung des Kontos mit Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sowie die Einrichtung eines individuellen E-Mail-Postfaches beantragen.

Was soll ich tun, wenn ich mich nicht mehr an meine Zugangsdaten erinnere oder wenn ich mein Passwort für das Landes- oder LaSis-Konto (Schulen) nicht erneuert habe?

Sie können das Passwort Ihres Landes- oder LaSis-Kontos über den Password Manager der Autonomen Provinz Bozen selbst zurücksetzen.

Was enthält die Digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte enthält alle Dokumente, die das Dienstverhältnis mit der Landes- oder Schulverwaltung betreffen, von der Einstellung bis zur Pensionierung. Die Abteilung Personal digitalisiert außerdem schrittweise mit internen Mitteln die Papierakten der Landesbediensteten (nicht für Bedienstete der staatlichen Schulen).

Was geschieht, wenn mein Dienstverhältnis mit der Landesverwaltung oder der Schule endet? Sehe ich die in der Digitalen Personalakte abgelegten Dokumente noch?

Die meisten Dokumente in der Akte werden bis zum 100. Geburtstag des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin aufbewahrt. Die Dokumente werden nach den mit dem Landesarchiv vereinbarten Regeln aufbewahrt oder entsorgt. Der Inhalt der Digitalen Personalakte kann auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Pensionierung usw.) eingesehen werden, und der Zugang ist anhand der Zugangsdaten des SPID oder der CIE sichergestellt.

Gibt es eine Anleitung für den Zugriff auf die Digitale Personalakte?

Unter homepage der Digitalen Personalakte finden Sie Anweisungen, wie Sie sich entweder mit SPID, CIE oder dem Landes- oder LaSis-Konto anmelden können. Sie müssen auf den folgenden Link klicken idp5.civis.bz.it und dann den Zugangsmodus über SPID, CIE oder Landes-/LaSis-Konto wählen.

Weiters sind in dieser Seite Dokumente mit Informationen und Anleitungen veröffentlicht.