Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung orientiert sich an den „Kriterien für die Bewertung“ (siehe Richtlinien unter Artikel 13) und darf nicht höher als der im Finanzierungsplan angegebene Fehlbetrag sein. Mindestens 20 % der geplanten Ausgaben müssen durch andere Mittel gedeckt werden. Sofern die Haushaltsmittel verfügbar sind, kann die Förderung bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben betragen.
Die Beihilfen und Arbeitsstipendien dürfen den Höchstbetrag von 20.000 € nicht überschreiten.
Sie können einen Vorschuss in Höhe von 50 % der gewährten Förderung beantragen, indem Sie das entsprechende Feld im Antrag ankreuzen. Dieser wird nach Genehmigung der Förderung ausbezahlt.
Wie werden die Anträge auf Förderung bewertet?
Bei der Bewertung der Anträge dienen folgende Kriterien von Landesinteresse der Orientierung:
- Künstlerische Qualität beziehungsweise Aussagekraft des Vorhabens;
- Kontinuität hinsichtlich der Laufbahn der Künstlerin oder des Künstlers;
- Bedeutung des Vorhabens für die künstlerische Entwicklung der oder des Kunstschaffenden;
- Bedeutung des Aufführungsortes, des Ausstellungsortes oder der Einrichtung, die die Weiterbildung durchführt;
- Bedeutung des Vorhabens für die Kunst- und Kulturszene des Landes.
Muss ich die Förderung des Landes Südtirol kenntlich machen?
Ja, Sie müssen auf allen gedruckten und digitalen Medien, die in Zusammenhang mit der geförderten Tätigkeit hergestellt werden, das Logo der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol anbringen.
Das Logo finden Sie unter den folgenden Links:
Was muss ich bei den Ausgaben beachten?
Sie können die Ausgaben erst tätigen, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Nach Abschluss der Tätigkeit müssen Sie den Antrag auf Auszahlung der Förderung im Amt einreichen. Die Hinweise zur Abrechnung der Förderung und die nötigen Unterlagen erhalten Sie vom Amt schriftlich, sobald die Beitragsgewährung abgeschlossen ist.
Sie können diese Unterlagen auch unter den folgenden Links herunterladen:
Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und der eingereichten Unterlagen kann die Förderung ausgezahlt werden.
Was muss ich im Fall von Stichprobenkontrollen vorlegen?
Die Verwaltung führt bei 6 % der ausgezahlten Beiträge Stichprobenkontrollen durch. In diesem Fall müssen Sie alle Rechnungen in Höhe der zugelassenen Ausgaben samt Überweisungsbelegen und die vollständigen Unterlagen über die durchgeführten Tätigkeiten vorlegen.