Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe des Beitrags orientiert sich an den „Kriterien für die Bewertung“ (siehe Richtlinien unter Artikel 9) und darf nicht höher als der im Finanzierungsplan angegebene Fehlbetrag sein. Mindestens 20 % der geplanten Ausgaben müssen durch andere Mittel gedeckt werden. Sofern die Haushaltsmittel verfügbar sind, kann der Beitrag bis zu 80 % der zugelassenen Ausgaben betragen.
Sie können einen Vorschuss in Höhe von 90 % des gewährten Beitrags beantragen, indem Sie das entsprechende Feld im Antrag ankreuzen. Dieser wird nach Genehmigung des Beitrags ausbezahlt.
Wie werden die Anträge auf Förderung mit Bildungscharakter bewertet?
Bei der Bewertung der Anträge dienen folgende Kriterien von Landesinteresse der Orientierung:
- Kulturelle Relevanz des Vorhabens für das Land Südtirol;
- Aufarbeitung eines besonderen historischen, landesgeschichtlichen, ethnologischen, kulturellen, sprachwissenschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Themas;
- Qualität der Tätigkeit oder des Projekts;
- Qualifikation, Professionalität und Erfahrung der an der Planung und Durchführung Beteiligten;
- Beitrag zur langfristigen Weiterentwicklung der kulturellen Bildung im Lande unter Berücksichtigung von angebotsschwachen Gebieten;
- Ergänzung des bestehenden Bildungsangebots durch innovative Inhalte und neue Vermittlungsformen;
- Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit,
- Beitrag zur Inklusion oder Integration von Bürgerinnen und Bürgern;
- Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Umsetzung.
Muss ich die Förderung des Landes Südtirol kenntlich machen?
Ja, Sie müssen auf allen gedruckten und digitalen Medien, die in Zusammenhang mit der geförderten Tätigkeit hergestellt werden, das Logo der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol anbringen.
Das Logo finden Sie unter den folgenden Links:
Was muss ich bei den Ausgaben beachten?
Sie können die Ausgaben erst tätigen, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben. Sie sollten den Antrag für kulturelle Jahrestätigkeit daher vor dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres einreichen, um vor allem die laufenden Kosten geltend machen zu können (z.B. Miete, Personal, Strom usw.).
Wann wird der Beitrag ausgezahlt?
Nach Abschluss der Tätigkeit müssen Sie den Antrag auf Auszahlung der Förderung im Amt einreichen. Die Hinweise zur Abrechnung des Beitrags und die nötigen Unterlagen erhalten Sie vom Amt schriftlich, sobald die Beitragsgewährung abgeschlossen ist.
Sie können diese Unterlagen auch unter den folgenden Links herunterladen:
Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und der eingereichten Unterlagen kann der Beitrag ausgezahlt werden.
Kann ich für den Beitrag auch ehrenamtlich geleistete Stunden geltend machen?
Organisationen ohne Gewinnabsicht können ehrenamtlich geleistete Stunden von Mitgliedern und Beteiligten bis zu einem Höchstausmaß von 25 % der zugelassenen Ausgaben mit 20 € je Stunde im Zuge der Abrechnung vorlegen.
Das hierfür vorgesehene Formblatt finden Sie unter folgendem Link: Aufstellung der ehrenamtlichen Mitarbeit.
Was muss ich im Fall von Stichprobenkontrollen vorlegen?
Die Verwaltung führt bei 6 % der ausgezahlten Beiträge Stichprobenkontrollen durch. In diesem Fall müssen Sie alle Rechnungen in Höhe der zugelassenen Ausgaben samt Überweisungsbelegen und die vollständigen Unterlagen über die durchgeführten Tätigkeiten vorlegen.