web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1093

Italienische Kultur - Beiträge zur Förderung der Zweitsprache und der Fremdsprachen

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Finanzielle Leistungen des Amtes für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen zur Förderung der Kenntnisse der Zweitsprache (Deutsch) und der Fremdsprachen für gemeinnützige Einrichtungen, Organisationen, Vereine, Komitees und Genossenschaften.

Folgende Tätigkeiten können finanziert werden.

  • Deutschkurse mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtseinheiten (zu mindestens 45 Minuten) und 5 Teilnehmenden. Und Fremdsprachenkurse mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtseinheiten (zu mindestens 45 Minuten) und 5 Teilnehmenden.
  • Veröffentlichungen, Unterrichtsmaterial, audiovisuelle Aufzeichnungen und Aufsätze zum Thema Zweisprachigkeit.
  • Spezifische Vorhaben, Treffen, Tagungen, Seminare, Veranstaltungen.
  • Kinofilme, Theateraufführungen und Videoaufzeichnungen, sofern sie für ein größeres Sprachförderungsprojekt zweckmäßig sind.
  • Andere vorab vereinbarte Vorhaben, die den Zielen der einschlägigen Gesetze und Richtlinien entsprechen.

Darüber hinaus werden den Einrichtungen, die überwiegend Zweisprachigkeit oder Fremdsprachenförderung betreiben, die Verwaltungs- und Personalkosten im Verhältnis zur geförderten Tätigkeit anerkannt, auch der Ankauf von Geräten und Einrichtungsgegenständen und andere Investitionen.


Wer kann den Dienst nutzen

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die laut Satzung die Ziele laut den Landesgesetzen Nr. 18/1988 und Nr. 5/1987 erfüllen oder, bei spezifischen Vorhaben, kulturelle oder jugendbezogene Tätigkeiten ausüben.


Voraussetzungen

Die antragstellende Organisation muss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Südtirol im Sprachenbereich tätig sein.


Was benötigen Sie

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie das folgende Formular ausfüllen Domanda contributo ordinario und die folgenden Unterlagen beifügen:

  • Präsentation der Einrichtung mit Angabe der Zahl der ordentlichen Mitglieder mit etwaigen Mitgliedsbeiträgen und Angabe der namentlichen Zusammensetzung der satzungsgemäßen Organe;
  • ausführlicher Bericht über die Verwaltung und Tätigkeiten im Vorjahr;
  • Bericht über die geplanten Tätigkeiten;
  • Gründungsakt und Satzung (bei Erstanträgen oder Änderungen).

Sie müssen eine Stempelmarke von 16 Euro auf dem Antragsformular für die wirtschaftlichen Vergünstigungen anbringen, außer bei steuerbefreiten Einrichtungen.
Um festzustellen, ob Sie zu den befreiten Einrichtungen gehören, lesen Sie das Domanda contributo ordinario.


So wird es gemacht

Um den Antrag zu stellen, senden Sie eine Mitteilung per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die Adresse bilinguismo@pec.prov.bz.it zusammen mit den oben angeforderten Unterlagen.

So geht es weiter

Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen und die Tätigkeit als geeignet erachtet wird, erhalten Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen.


Zeiten und Fristen

Ordentliche Beitragsansuchen oder Zuweisungsgesuche müssen bis zum 10. November des Jahres vor dem Bezugsjahr des Beitrags eingereicht werden.

Sie können bis zum 31. März oder 31. Juli eines jeden Jahres Beitragsanträge für spezifische Vorhaben einreichen.

Anträge auf ergänzende Förderungen oder Investitionen können vorzugsweise bis zum 30. September jeden Jahres eingereicht werden.

Das Gewährungs-/Ablehnungsverfahren wird innerhalb von höchstens 120 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge abgeschlossen.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie auch in den folgenden Unterlagen:

Kann ich einen Vorschuss bekommen?

Ja, es wird eine Vorauszahlung in Höhe von maximal 80% der gewährten wirtschaftlichen Vergünstigungen geleistet.

Kann ich Tätigkeiten nur für Mitglieder meiner Organisation veranstalten?

Nein, die geförderten Initiativen müssen auf die Allgemeinheit ausgerichtet sein.