Beschreibung
Finanzielle Leistungen des Amtes für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen zur Förderung der Kenntnisse der Zweitsprache (Deutsch) und der Fremdsprachen für gemeinnützige Einrichtungen, Organisationen, Vereine, Komitees und Genossenschaften.
Folgende Tätigkeiten können finanziert werden.
- Deutschkurse mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtseinheiten (zu mindestens 45 Minuten) und 5 Teilnehmenden. Und Fremdsprachenkurse mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtseinheiten (zu mindestens 45 Minuten) und 5 Teilnehmenden.
- Veröffentlichungen, Unterrichtsmaterial, audiovisuelle Aufzeichnungen und Aufsätze zum Thema Zweisprachigkeit.
- Spezifische Vorhaben, Treffen, Tagungen, Seminare, Veranstaltungen.
- Kinofilme, Theateraufführungen und Videoaufzeichnungen, sofern sie für ein größeres Sprachförderungsprojekt zweckmäßig sind.
- Andere vorab vereinbarte Vorhaben, die den Zielen der einschlägigen Gesetze und Richtlinien entsprechen.
Darüber hinaus werden den Einrichtungen, die überwiegend Zweisprachigkeit oder Fremdsprachenförderung betreiben, die Verwaltungs- und Personalkosten im Verhältnis zur geförderten Tätigkeit anerkannt, auch der Ankauf von Geräten und Einrichtungsgegenständen und andere Investitionen.
