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Dienstcode: 1090

EU-Partnership Biodiversa Plus: Förderung der Teilnahme Südtiroler Forschungseinrichtungen an der 3. Ausschreibung "BiodivNBS"

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen unterstützt die Teilnahme von Südtiroler Forschungseinrichtungen an der dritten Ausschreibung der europäischen Partnership Biodiversa “Nature-Based Solutions for biodiversity, human well-being and transformative change”. Die Ausschreibungen finden im Rahmen von Horizon Europe statt.
An der Ausschreibung beteiligen sich 34 Staaten und Regionen - jeweils mit eigenen Förderregeln.
Die Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: 2023 - 2024 BiodivNBS - Biodiversa .
Die Regeln finden Sie unter folgendem Link: regional funding rules. Die Landesmittel werden als “Joint Projects” verwaltet, ebenso die zulässigen Ausgaben. 
 

Wer kann den Dienst nutzen

  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen;
  • Unternehmen und andere öffentliche und private Subjekte, die im Landesgebiet vorwiegend im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und der Wissensverbreitung tätig sind;
  • Formen des Zusammenschlusses (wie zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen, temporäre Zweckvereinigungen, Netzwerkverträge) und Konsortien zwischen den oben genannten Subjekten.

Die Subjekte müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Partner, die Themen, den Beitragsantrag und die Mittel.
  1. Partner:
  • Die Ausschreibung richtet sich an transnationale Projekte mit mindestens 3 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 an der Ausschreibung beteiligten Ländern oder Regionen, die Fördermittel von mindestens drei verschiedenen Geldgebern beantragen;
  • Mindestens zwei Partner müssen aus Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union stammen.
Um ein Konsortium zu gründen oder einem bestehenden beizutreten, kann die Plattform zur Partnersuche Partner Search Tool genutzt werden.
  1. Themen:
    Die Projekte müssen eines oder mehrere der folgenden drei Themen betreffen (nicht exklusiv):
  • THEME A: synergies and trade-offs of Nature-Based Solutions in the context of human well-being;
  • THEME B: Nature-Based Solutions mitigating anthropogenic drivers of biodiversity loss;
  • THEME C: the contribution of Nature-Based Solutions for just transformative change.
Zugelassen sind alle Umweltkontexte (z. B. terrestrische Lebensräume, Binnengewässer einschließlich Feuchtgebiete sowie Meeresgebiete).
  1. Beitragsantrag:
    Grundvoraussetzung, um den Beitragsantrag stellen zu können, ist ein positiver Förderentscheid von Seiten der Partnership Biodiversa.
  2. Mittel:
    der Beitrag für den Südtiroler Teil des Projekts darf 300.000,00 Euro pro Projekt nicht überschreiten.
    Der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Landesverwaltung um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.
    Die Landesmittel werden als “Joint Projects” verwaltet, ebenso die zulässigen Ausgaben. 
Weitere Voraussetzungen und Teilnahmebedingungen für die Antragstellenden sind in der Ausschreibung und in den Regeln der Förderorganisation (Funding Organisation Rules) angegeben.
 

Was benötigen Sie

Der Antrag ist mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro zu versehen, andernfalls wird er abgelehnt. Jede Stempelmarke darf nur für einen einzigen Antrag verwendet werden.
 

So wird es gemacht

Die Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren:
  1. Pre-Proposals:
    Die Pre-Proposal ist in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System (EPSS) an die Partnership Biodiversa einzureichen. Darüber hinaus muss dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein zusätzliches Budget übermittelt werden. Dieses Budget ist gemäß den Ausgabenkategorien der Initiative Joint Projects zu erstellen. Die Übermittlung erfolgt an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it ;
  2. Full-Proposal:
    Die Full-Proposal ist in englischer Sprache über das Electronic Proposal Submission System (EPSS) an die Partnership Biodiversa einzureichen. Darüber hinaus müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Landes ein Zeitplan der Ausgaben sowie Kostenvoranschläge für Investitionen mit einem Nettowert über 1.500 Euro übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt an die PEC-Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.
Beitragsantrag:
Erst nachdem die Partnership die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat, kann die Südtiroler Einrichtung den Beitragsantrag übermitteln. Die Übermittlung erfolgt an das zuständige Landesamt mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse forschung.ricerca@pec.prov.bz.it.

 

So geht es weiter

  1. Im Falle einer positiven Beurteilung des Beitragsantrags wird die Autonome Provinz Bozen den Südtiroler Teil des Projekts unterstützen, sofern keine außergewöhnlichen Hindernisse vorliegen und die Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind;
  2. Bei unvollständigen Anträgen kann die Landesverwaltung verlangen, dass die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden. Unvollständige Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 15 Tagen nach der Aufforderung ergänzt werden, werden abgelehnt;
  3. Bei geförderten Projekten schließt die Autonome Provinz Bozen mit dem oder der Südtiroler Begünstigten eine Vereinbarung über die Durchführung des Forschungsprojekts ab;
  4. Die Abrechnung über die im Zeitplan vorgesehenen Aktivitäten erfolgt gemäß den Richtlinien Abrechnung (gültig für Projekte, die ab dem 11.08.2021 eingereicht werden). Für die Abrechnung müssen die Begünstigten Folgendes vorlegen:
  1. Änderungen des Projekts, Änderungen der Investitionen sowie die Ersetzung der für das Projekt verantwortlichen Person (wissenschaftlicher Leiter bzw. wissenschaftliche Leiterin) müssen dem Amt für Wissenschaft und Forschung unverzüglich mit einem begründeten Ansuchen und entsprechenden Unterlagen mitgeteilt werden: Antrag auf Änderung eines Forschungsprojekts;
  2. Wenn der oder die Begünstigte die für das laufende Jahr geplanten Aktivitäten bis zum 31. Dezember nicht vollständig durchführt, hat er oder sie die Möglichkeit, die nicht durchgeführten Aktivitäten auf das folgende Jahr zu verschieben (Neuprüfung). Der hinreichend begründete Antrag auf Verschiebung ist bis zum 5. Dezember des laufenden Jahres schriftlich beim Amt einzureichen: Antrag auf Verschiebung von Aktivitäten;
  3. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Diesem muss das Landeslogo beigefügt sein. Es müssen auch das Logo der Europäische Union sowie der entsprechende Disclaimer eingefügt werden.
Logo der Autonomen Provinz Bozen und CD-Handbuch: EU-Logos:

Zeiten und Fristen

    1. Call for Proposals:
    • Pre-Proposals: 10. November 2023, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel).
      Das zusätzliches Budget gemäß der Ausgabenkategorien des Joint Projects Programms muss innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden;
    • Full-Proposals: 9. April 2024, 15:00 Uhr MEZ (Ortszeit Brüssel).
      Die Zeitplan der Ausgaben und die Kostenvoranschläge müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf dieser Frist übermittelt werden.
    1. Antrag an die Autonome Provinz Bozen:
      Der Beitragsantrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten sind zulässig?

Die Landesmittel werden nach den Richtlinien für die Joint Projects verwaltet, ebenso wie die zulässigen Ausgaben.

Kann ich auch eine Finanzierung beim MUR beantragen?

Der oder die Südtiroler Begünstigte, der oder die bei der Landesverwaltung um Förderung ansucht, darf keine Fördermittel beim Ministerium für Universität und Forschung (MUR) beantragen und umgekehrt.

Wann muss ich den Beitragsantrag bei der Landesverwaltung einreichen?

Der Antrag ist beim Amt für Wissenschaft und Forschung innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Mitteilung über das positive Ergebnis des Bewertungsverfahrens einzureichen. Der Beitragsantrag kann erst gestellt werden, nachdem Partnership Biodiversa die Begutachtungsphase abgeschlossen und einen positiven Förderentscheid getroffen hat.