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Dienstcode: 1064

Beiträge im forstlichen Bereich für Waldpflegemaßnahmen

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Beschreibung

Der Dienst betrifft Ansuchen um Beiträge für Waldpflegemaßnahmen im forstlichen Bereich. Sie gelten für eine Mindestfläche von 0,5 ha für die Durchforstung, Jungwuchs- oder Dickungspflege und Niederwaldpflege.

Die anerkannten Kosten werden auf der Grundlage von Standardkosten in Höhe von 4.000 €/ha festgelegt. Die Beihilfenhöhe beträgt 70% der anerkannten Kosten. Beim Einsatz von "Harvester oder Forwarder" zur Durchführung der Maßnahmen beträgt die Beihilfenhöhe 35 % der anerkannten Kosten.

Die Maßnahme muss innerhalb des Zeitraumes von zwölf Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss im Eigentum oder Besitz des Waldes sein und in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein.
Die Mindestfläche für den Eingriff beträgt 0,5 Hektar.

Was benötigen Sie

Füllen Sie den Antrag um Beitragsgewährung im forstlichen Bereich aus und fügen die folgenden Unterlagen bei:
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, wenn der Antrag von einer privaten juristischen Person eingereicht wird;
  • Kopie der Vollmacht zur Antragstellung im Fall von Miteigentum.
Dieser Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Der Antrag kann ausschließlich in digitaler Form über das Portal myCIVIS eingereicht werden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie sich an die örtlich zuständige Forststation wenden, um die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zu erhalten.
 

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung des Antrags gibt es keine Fristen. 
Die Maßnahme muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Antrags durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Arten von Maßnahmen müssen für jeden Beitragsantrag durchgeführt werden?

Für jeden Beitragsantrag kann auch nur eine der förderfähigen Maßnahmen durchgeführt werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Einreichung des Beitragsantrags begonnen werden.

Ist es möglich, mehr als einen Beitragsantrag pro Jahr einzureichen?

Ja, das ist möglich, sofern es sich nicht um dieselben Bäume handelt, die Gegenstand des Beitragsantrags sind.


Zuständige Stelle

Amt für Bergwirtschaft

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6
Telefon 1: 0471 41 53 60
Telefon 2: 0471 41 53 61
E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: bergwitschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it
Website:https://forstdienst.provinz.bz.it/de/home

Liste der Forststationen:

  • Bozen
  • Brixen
  • Bruneck
  • Deutschnofen
  • Freienfeld
  • Graun im Vinschgau
  • Gröden
  • Innichen
  • Jenesien
  • Kaltenbrunn
  • Kaltern
  • Kastelruth
  • Kiens
  • Klausen
  • Lana
  • Latsch
  • Mals
  • Meran
  • Mühlbach
  • Naturns
  • Neumarkt
  • Olang
  • Prad
  • Ratschings
  • Ritten
  • Sand in Taufers
  • Sarntal
  • Schlanders
  • St. Vigil Enneberg
  • St. Leonhard
  • St. Walburg
  • Steinhaus
  • Stern
  • Sterzing
  • Tisens
  • Toblach
  • Welsberg
  • Welschnofen