Beschreibung
Der Dienst betrifft Ansuchen um Beiträge für Waldpflegemaßnahmen im forstlichen Bereich. Sie gelten für eine Mindestfläche von 0,5 ha für die Durchforstung, Jungwuchs- oder Dickungspflege und Niederwaldpflege.
Die anerkannten Kosten werden auf der Grundlage von Standardkosten in Höhe von 4.000 €/ha festgelegt. Die Beihilfenhöhe beträgt 70% der anerkannten Kosten. Beim Einsatz von „Harvester oder Forwarder“ zur Durchführung der Maßnahmen beträgt die Beihilfenhöhe 35% der anerkannten Kosten.
Die Maßnahme muss innerhalb des Zeitraumes von zwölf Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.
