Beschreibung
Die anerkannten Kosten werden auf der Grundlage von Standardkosten in Höhe von 4.000 €/ha festgelegt. Die Beihilfenhöhe beträgt 70% der anerkannten Kosten. Beim Einsatz von "Harvester oder Forwarder" zur Durchführung der Maßnahmen beträgt die Beihilfenhöhe 35 % der anerkannten Kosten.
Die Maßnahme muss innerhalb des Zeitraumes von zwölf Monaten ab Antragstellung abgeschlossen werden.
