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Dienstcode: 1062

Beiträge im forstlichen Bereich für die Entfernung beschädigter Bäume (Schadholzbringung)

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Beschreibung

Dieser Dienst betrifft Beitragsansuchen für folgende Maßnahmen :

  • Maßnahmen für die Holzbringung, von durch biotisch oder abiotische Ursachen beschädigtes Holz, welches ein Risiko für die ökologische Stabilität der forstlichen Ökosysteme darstellt.
  • Maßnahmen für Zwangsnutzungen mit vorgeschriebener Schlägerung aller sicherheitsrelevanten Bäume im direkten Gefährdungsbereich von Staats-, Landes- & Gemeindestrassen, Ländlichen Straßen sowie in wasserführenden Grabeneinhängen.
  • Fällen von sicherheitsrelevanten Bäumen, welche vor Ort belassen werden können, entlang von Forstwegen und markierten Wanderwegen.

Die Beitragshöhe wird auf Basis der Standardkosten pro m³ Holzmasse berechnet.

Für Maßnahmen für die Holzbringung, von durch biotisch oder abiotische Ursachen beschädigtes Holz werden folgende Standardkosten festgelegt:
  • Harvester 5,00 €/m³
  • Handrückung, Seilwinde, Traktor, Pferd 17,00 €/m³
  • Seilkran22,00 €/m³
  • Hubschrauber (nur im Schutzwald) 30,00 €/m³
Für Maßnahmen für Zwangsnutzungen mit vorgeschriebener Schlägerung werden differenzierte Standardkosten für präventive Maßnahmen (links) und für die Beseitigung von Schadholz (rechts) festgelegt:
  • Harvester 5,00 €/m³ - 6,50 €/m³
  • Handrückung, Seilwinde, Traktor, Pferd 17,00 €/m³ – 22,10 €/m³
  • Seilkran22,00 €/m³ - 28,60 €/m³
  • Hubschrauber (nur im Schutzwald) 30,00 €/m³ - 39,00 €/m³
Für das Fällen von sicherheitsrelevanten Bäumen, welche vor Ort belassen werden können, entlang von Forstwegen und markierten Wanderwegen werden Standardkosten in Höhe von 13,00 €/m³ festgelegt.

Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
 

Voraussetzungen

Im Eigentum oder Besitz des Waldes befinden und in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sind.

Was benötigen Sie

Füllen Sie den Antrag um Beitragsgewährung im forstlichen Bereich in digitaler Form über das Portal myCIVIS aus und legen Sie die folgenden Unterlagen bei:
  • Kopie des Gründungsakts und der Satzung, falls die antragstellende Person eine juristische Person des Privatrechts ist;
  • im Falle von Miteigentum oder bei Besitz, gesondert vom Eigentum: Kopie der Vollmacht für die Einreichung des Antrags im Falle von Miteigentum;
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
 

So wird es gemacht

Der Antrag muss ausschließlich in digitaler Form über das Portal myCIVIS eingereicht werden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie sich an die örtlich zuständige Forststation wenden. Dort erhalten Sie die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten. 
 

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung des Antrags gibt es keine Fristen.
 

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Frist, innerhalb derer die Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Der Forstdienst legt die Frist für den Abschluss der Arbeiten fest; derzeit ist sie auf den 31. Mai festgesetzt.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Einreichung des Beitragsantrags begonnen werden.

Ist es möglich, mehr als einen Beitragsantrag pro Jahr einzureichen?

Ja, das ist möglich, sofern es sich nicht um dieselben Bäume handelt, die Gegenstand des Beitragsantrags sind.


Zuständige Stelle

Amt für Bergwirtschaft

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6
Telefon 1: 0471 41 53 60
Telefon 2: 0471 41 53 61
E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: bergwitschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it
Website: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/home

Liste der Forststationen:

  • Bozen
  • Brixen
  • Bruneck
  • Deutschnofen
  • Freienfeld
  • Graun im Vinschgau
  • Gröden
  • Innichen
  • Jenesien
  • Kaltenbrunn
  • Kaltern
  • Kastelruth
  • Kiens
  • Klausen
  • Lana
  • Latsch
  • Mals
  • Meran
  • Mühlbach
  • Naturns
  • Neumarkt
  • Olang
  • Prad
  • Ratschings
  • Ritten
  • Sand in Taufers
  • Sarntal
  • Schlanders
  • St. Vigil Enneberg
  • St. Leonhard
  • St. Walburg
  • Steinhaus
  • Stern
  • Sterzing
  • Tisens
  • Toblach
  • Welsberg
  • Welschnofen