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Dienstcode: 1061

Beiträge im Breich Forstdienst für Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers

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Beschreibung

Beiträge für Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen (z. B. Borkenkäfer) und Krankheiten von Waldpflanzen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden: 

  • Fällung und Entrindung von „Fangbäumen“: 80 Euro pro Baum;
  • Fällung und Entrindung von „bruttauglichen Bäumen“: 20 Euro pro Baum;
  • vollständige Entrindung und Entastung auf dem Schlagbett: 60 Euro pro Baum.

Wer kann den Dienst nutzen

Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
 

Voraussetzungen

Die Person, die den Antrag stellt, muss:
  • Eigentum oder Besitz des Waldes sein;
  • in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein.
Nicht förderfähig sind Ausgaben, bei denen der Gesamtbetrag des Beitrags unter 300,00 € liegt.
Der Beitrag dieser Maßnahme ist nicht mit jenen für die Entfernung von beschädigten Bäumen miteinander vereinbar. 
Mehrere Eingriffe am selben Baum sind nicht miteinander vereinbar.

Was benötigen Sie

Füllen Sie den Antrag um Beitragsgewährung im forstlichen Bereich aus und legen folgende Unterlagen bei:
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, wenn der Antrag von einer privaten juristischen Person gestellt wird;
  • Kopie der Vollmacht zur Antragstellung im Fall von Miteigentum.
Dieser Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Der Antrag kann ausschließlich in digitaler Form über das Portal myCIVIS eingereicht werden.

So geht es weiter

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie sich an die örtlich zuständige Forststation wenden, um die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zu erhalten.
 

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung des Antrags gibt es keine Fristen.
 

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Arten von Maßnahmen müssen für jeden Beitragsantrag durchgeführt werden?

Für jeden Beitragsantrag kann auch nur eine der förderfähigen Maßnahmen durchgeführt werden.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Einreichung des Beitragsantrags begonnen werden.

Gibt es auch eine maximale Eingriffsfläche?

Nein, es ist keine maximale Eingriffsfläche vorgesehen.


Zuständige Stelle

Amt für Bergwirtschaft

Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6
Telefon 1: 0471 41 53 60
Telefon 2: 0471 41 53 61
E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: bergwitschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it
Website: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/home

Liste der Forststationen:

  • Bozen
  • Brixen
  • Bruneck
  • Deutschnofen
  • Freienfeld
  • Graun im Vinschgau
  • Gröden
  • Innichen
  • Jenesien
  • Kaltenbrunn
  • Kaltern
  • Kastelruth
  • Kiens
  • Klausen
  • Lana
  • Latsch
  • Mals
  • Meran
  • Mühlbach
  • Naturns
  • Neumarkt
  • Olang
  • Prad
  • Ratschings
  • Ritten
  • Sand in Taufers
  • Sarntal
  • Schlanders
  • St. Vigil Enneberg
  • St. Leonhard
  • St. Walburg
  • Steinhaus
  • Stern
  • Sterzing
  • Tisens
  • Toblach
  • Welsberg
  • Welschnofen