Beschreibung
Hinweis
Der 29. Mai 2026 ist der Stichtag für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen.
Da die verfügbaren Mittel erschöpft sind, endet die Antragsfrist für Zuschüsse zur Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen gemäß Beschluss Nr. 1056/2025 des Provinzrats am 29. Mai 2026.
Nach diesem Stichtag eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eine erneute Einreichung von Anträgen ist ab dem 24. August 2026 möglich.
Die Beiträge werden Unternehmen gewährt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an außerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen
teilnehmen.
Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die dem Tätigkeitsbereich des antragstellenden Unternehmens
entsprechen und eine maximale Dauer von 500 Unterrichtsstunden haben.
