Beschreibung
Zulässig sind Kurse mit beruflichem Inhalt, die dem Tätigkeitsbereich des antragstellenden Unternehmens entsprechen und eine maximale Dauer von 500 Unterrichtsstunden haben.

Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, welche die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt, wobei auch die Anerkannte Beteiligungsquote 2026 pro Unterrichtsstunde berücksichtigt wird.
Die Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:
Auf sämtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, ist gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer anzuführen.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.
Achtung: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen; die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen: