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Dienstcode: 1059

Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen

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Beschreibung

Beiträge an Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten organisieren.

Gefördert werden Kurse mit fachlichen Inhalten, die für den Tätigkeitsbereich des antragstellenden Unternehmens relevant sind. Die Kurse dürfen höchstens 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die in der Provinz Bozen ansässig oder tätig sind und die beabsichtigen, mindestens sechs Beschäftigte an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.


Voraussetzungen

Für den Erhalt des Beitrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens 16 Unterrichtsstunden / Lerneinheit; diese kann aus einem oder mehreren Weiterbildungskursen bestehen;
  • Teilnahme von mindestens 6 im Unternehmen beschäftigten Personen;
  • die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens im Einklang stehen.

Folgende Ausgabenkategorien sind förderfähig:

  • externe Referentinnen und Referenten bzw. Trainerinnen und Trainer;
  • Miete von Unterrichtsräumen.

Was benötigen Sie

Für die Beantragung des Beitrags müssen Sie als Unternehmen folgende Unterlagen vorlegen:

  • Antragsformular (Unternehmensformulare);
  • Erklärung „Staatliche Beihilfe“ – „Deggendorf“;
  • Teilnehmerliste;
  • aktueller, datierter und unterzeichneter Lebenslauf der Referentinnen und Referenten;
  • Zeitplan mit täglicher Stundenangabe (maximal 8 Stunden pro Tag mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme.

Die Kosten für den Dienst betragen 16 Euro und entsprechen dem Wert der Stempelmarke.


So wird es gemacht

Der Antrag ist vor Beginn des Kurses einzureichen und kann auf folgende Weise übermittelt werden: zertifizierte elektronische Post (PEC).


So geht es weiter

Eine Kommission prüft den Antrag und bewertet die Übereinstimmung des gewählten Kurses mit den Tätigkeiten des Unternehmens. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.

Die Beitragshöhe variiert je nach Unternehmensgröße:

  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;

  • 60 % für mittlere Unternehmen;

  • 50 % für Großunternehmen.

Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Auszahlung;

  • Rechnung und Zahlungsnachweis (z. B. Banküberweisung), jeweils mit Angabe der CUP-Nummer;

  • Erklärung über die Ausstellung der Teilnahmebestätigungen sowie Anwesenheitserklärung;

  • Abschlussbericht über die Durchführung und die Ergebnisse der Weiterbildungsmaßnahme;

  • Kopie des Unterrichtsregisters (bei Verwendung eines von der Berufsausbildung bereitgestellten Papierregisters ist auch das Original persönlich abzugeben);

  • stundenweise Berechnung der durchschnittlichen Arbeitskosten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme sowie Erklärung zur vertraglichen Arbeitszeit der Teilnehmenden.

Auf allen Unterlagen zur Weiterbildung, einschließlich der Rechnungen und Banküberweisungen für deren Bezahlung, muss die CUP-Nummer angegeben werden. Die zuständige Behörde teilt Ihnen diese Nummer mit. Die Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben gemäß Gesetz 120/2020.
Sie müssen diese Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kurses einreichen. Eine Fristverlängerung von weiteren 90 Tagen ist möglich, wenn Sie vor Ablauf der Frist ein begründetes Ansuchen stellen.
Rechnungen und Überweisungen, die vor dem Einreichen des Antrags ausgestellt wurden, werden für die Auszahlung des Beitrags nicht berücksichtigt.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.


Zeiten und Fristen

  • Einreichung des Antrags: spätestens am Tag vor Kursbeginn;
  • Beginn des Kurses: innerhalb von 60 Tagen ab Antragstellung;
  • Abschluss des Kurses: innerhalb von 12 Monaten;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).

Für alle Details wird auf folgende Anlage verwiesen: Anhang B.


Häufig gestellte Fragen

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren? 

Es können im Kalenderjahr mehrere Anträge gestellt werden.

Können auch die Inhaberinnen und Inhaber des Unternehmens teilnehmen?

Ja, sofern sie ihre Hauptarbeitstätigkeit im Unternehmen ausüben.

Wie viele Beschäftigte können teilnehmen?

Mindestens 6 Personen pro Unternehmen und pro Weiterbildungsmaßnahme.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.