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Dienstcode: 1059

Beiträge für die interne Ausbildung von Mitarbeitern in Unternehmen

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Beschreibung

Beiträge an Unternehmen, die betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten organisieren.

Zugelassen sind Kurse mit fachlichen Inhalten, die für den Geschäftsbereich des antragstellenden Unternehmens relevant sind und maximal 500 Unterrichtsstunden umfassen.


Wer kann den Dienst nutzen

Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die in der Provinz Bozen ansässig oder tätig sind und die beabsichtigen, mindestens sechs Beschäftigte an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen.

Es können ebenfalls einbezogen werden:

  • Eigentümer und Eigentümerinnen und aktive Partner im Unternehmen;
  • mitarbeitende Familienangehörige.

Ausgeschlossen sind: freiwillig Mitarbeitende, Selbständige und freiberuflich Tätige.


Voraussetzungen

Um Beiträge zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Kurs wird unternehmensintern durchgeführt oder exklusiv für das Unternehmen organisiert;
  • der Kurs dauert mindestens 16 und maximal 500 Stunden;
  • die Weiterbildung muss technische und berufliche Kompetenzen betreffen, die mit der Tätigkeit des Unternehmens in Einklang stehen;
  • jedes Unternehmen kann mehr als einen Beitragsantrag pro Kalenderjahr stellen, jedoch erst nach Abschluss der vorangegangenen Weiterbildungsmaßnahme;
  • die Ausgaben müssen gemäß den Vorgaben des Landesamtes belegt werden.

Beiträge sind nicht zulässig für:

  • Sprachkurse, Führerscheine, schulische/universitäre Kurse, Kurse, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind oder aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Ausgaben, die bereits vor Stellung des Antrags getätigt wurden, sind nicht förderfähig.


Was benötigen Sie

Für die Beantragung des Beitrags hat das Unternehmen folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Antragsformular (Unternehmensformulare);
  • Erklärung „Staatliche Beihilfe“ – „Deggendorf“;
  • Teilnehmerliste;
  • aktueller, datierter und unterzeichneter Lebenslauf der Referentinnen und Referenten;
  • Zeitplan mit täglicher Stundenangabe (maximal 8 Stunden pro Tag mit einer Pause von mindestens 30 Minuten);
  • detailliertes Programm (Ziele und Inhalte) der Weiterbildungsmaßnahme.
Die Kosten für den Dienst betragen 16 Euro und entsprechen dem Wert der Stempelmarke.

So wird es gemacht

Sie müssen Ihre Antrag mindestens zehn Tage vor Kursbeginn einreichen und dabei eine der folgenden Methoden wählen:

  • PEC (zertifizierte elektronische Post);
  • Online-Dienste der Provinz mittels SPID oder provinziale Dienstleistungskarte.

So geht es weiter

Der Antrag wird von einer Kommission geprüft, welche die Übereinstimmung zwischen dem gewählten Kurs und den Tätigkeiten des Unternehmens bewertet.
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Der maximale Beitrag beträgt 30.000 Euro pro Antrag und wird bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gewährt.

Die Beitragshöhe variiert je nach Unternehmensgröße:
  • 70 % für Kleinst- und Kleinunternehmen;
  • 60 % für mittlere Unternehmen;
  • 50 % für Großunternehmen.
Nach Abschluss der Weiterbildung sind für die Auszahlung des Beitrags folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Auszahlungsantrag (Unternehmensformulare);
  • Rechnung und Zahlungsnachweis (z. B. Banküberweisung), jeweils mit Angabe der CUP-Nummer;
  • Erklärung über die Ausstellung der Teilnahmebestätigungen sowie Anwesenheitserklärung;
  • Abschlussbericht über die Durchführung und die Ergebnisse der Weiterbildungsmaßnahme;
  • Kopie des Unterrichtsregisters (bei Verwendung eines von der Berufsausbildung bereitgestellten Papierregisters ist auch das Original persönlich abzugeben);
  • Stundenweise Berechnung der durchschnittlichen Arbeitskosten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme sowie Erklärung zur vertraglichen Arbeitszeit der Teilnehmenden.
Auf sämtlichen Unterlagen im Kontext der Weiterbildung, einschließlich Rechnungen und der entsprechenden Zahlungsüberweisungen, ist gemäß gesetzlicher Verpflichtung (Gesetz 120/2020) die vom zuständigen Amt vergebene CUP-Nummer anzuführen.
Diese Unterlagen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses eingereicht werden (verlängerbar um weitere 90 Tage nach begründetem Antrag, der vor Ablauf der Frist einzureichen ist).
Für die Auszahlung der Beiträge sind Rechnungen und entsprechende Überweisungen, die vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurden, nicht zulässig.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Beitrag direkt auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.

Bitte beachten Sie: Es sind keine Vorauszahlungen vorgesehen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich nach Abschluss des Kurses.

Zeiten und Fristen

  • Antragstellung: spätestens zehn Tage vor Kursbeginn;
  • Kursbeginn: innerhalb von 120 Tagen nach Antragstellung;
  • Abschluss des Kurses: Innerhalb desselben Kalenderjahres oder: Wenn die Weiterbildung aus mehreren Kursen besteht, müssen mindestens 50 % der vorgesehenen Kurse bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein;
  • Endabrechnung: innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kurses (auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage möglich, der Antrag muss jedoch vor Ablauf der Frist eingereicht werden).

Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden Anlage: Kriterien.


Häufig gestellte Fragen

Wie viele Kurse kann ich pro Jahr organisieren? 

Es können im Kalenderjahr mehrere Anträge gestellt werden.

Können auch die Inhaberinnen und Inhaber des Unternehmens teilnehmen?

Ja, sofern sie ihre Hauptarbeitstätigkeit im Unternehmen ausüben.

Wie viele Beschäftigte können teilnehmen?

Mindestens 6 Personen pro Unternehmen und pro Weiterbildungsmaßnahme.

Kann ich mit der Bezahlung des Kurses vor Antragstellung beginnen?

Nein. Der Beitrag wird nur für Kurse gewährt, die nach Einreichung des Antrags beginnen. Erfolgt eine Vorauszahlung oder werden Rechnungen mit einem Datum vor der Antragstellung eingereicht, geht der Anspruch auf den Beitrag für den gesamten Kurs verloren.