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Dienstcode: 1057

Beiträge für Landschaftspflege

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Beschreibung

Beiträge der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung für die Erhaltung und Aufwertung traditioneller Elemente der Kulturlandschaft.

Im Besonderen wird gefördert:

  • die Neuerrichtung oder Sanierung von Schindeldächern, traditionellen Holzzäunen und Trockenmauern;
  • die ordentliche Instandhaltung von Waalen;
  • innerhalb der Naturparks auch die ordentliche Instandhaltung der Zufahrtswege, die als Hauptwanderwege genutzt werden.
Die detaillierten Beschreibungen, Beitragshöhen und Ausschlusskriterien zu den verschiedenen förderfähigen Objekten und Vorhaben finden sich in den folgenden Anlagen:

Wer kann den Dienst nutzen

Eigentümer oder Eigentümerinnen sowie Pächter oder Pächterinnen, die Arbeiten im Sinne der förderbaren Vorhaben an ihren Liegenschaften in der Autonomen Provinz Bozen durchführen möchten.
 

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die Vorhaben/Objekte, wofür der Beitrag beantragt wird.
Die Vorhaben/Objekte, die Sie umsetzen möchten,müssen sich in der Autonomen Provinz Bozen befinden und müssen jenen entsprechen, die in den folgenden Anlagen angeführt sind:

Bei Holzzäunen werden bei nicht fachgerechter Ausführung und fehlenden typischen Elementen (z.B. nicht angebrannte Säulen) 30% vom Beitrag abgezogen.
  • sind für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung notwendig und tragen zur Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes bei oder
  • bestehen bereits, tragen zur Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes bei und sind in der landschaftlichen Unterschutzstellung, im Ensembleschutzplan oder im Wiedergewinnungsplan als förderungswürdig angeführt,
  • waren und sind nicht Gegenstand anderer Beitragsansuchen bei anderen Landesämtern,
  • ergeben einen zu gewährenden Gesamtbeitrag von mindestens 300 Euro,
  • betreffen nicht Liegenschaften, die unter Denkmalschutz stehen.

Was benötigen Sie

  • Fotos des Objekts/Vorhabens aus verschiedenen Perspektiven, immer verpflichtend.
  • Zeitlicher Ablaufplan – verpflichtend bei zweijährigen Vorhaben, falls sich also die Arbeiten über zwei Jahre erstrecken (Vorlage: zeitlicher Ablaufplan 2026-2027).
  • Baurechtstitel und beitragsrelevante technische Unterlagen – wo vorgeschrieben verpflichtend beizulegen.
  • Lageplan mit eingezeichnetem Objekt, sofern zusätzlich zur reinen Parzellenangabe die Lokalisierung unterstützend.
  • Kostenvoranschläge: im Falle von Projekten mit Kostenvoranschlag, das heißt, bei der Instandhaltung von Waalen sowie von Zufahrts- und Wanderwegen, müssen für Ausgaben, die in der Preisliste der maximal anerkennbaren Kosten nicht angegeben sind, eigene Kostenvoranschläge beigefügt werden. Für geringfügige Ausgaben für Verbrauchsmaterial ist kein Kostenvoranschlag erforderlich. Die Ausgabe muss aber im Beitragsansuchen angeführt und bei der Abrechnung (im Auszahlungsantrag) belegt werden.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro kaufen.

Sie können mehr als ein Beitragsansuchen pro Jahr einreichen.

Mit einem einzigen Ansuchen können Förderungen für Vorhaben/Objekte derselben Projektkategorie beantragt werden (z. B. für verschiedene traditionelle Holzzäune). Für Vorhaben/Objekte verschiedener Projektkategorien müssen getrennte Beitragsansuchen gestellt werden.


So wird es gemacht

Das Beitragsansuchen kann innerhalb der vorgesehenen Frist über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:

  • Greifen Sie auf das Portal myCIVIS mit Ihrer digitalen Identität zu (SPID Öffentliches System für die digitale Identität oder CIE elektronische Identitätskarte);
  • Reichen Sie das Ansuchen über den Online-Dienst "Beiträge für Landschaftspflege” ein unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (diese finden Sie im Abschnitt “Was benötigen Sie”);
  • Wenn Sie keine natürliche Person (Privatperson), sondern eine juristische Person sind (hierzu zählt auch ein landwirtschaftlicher Einzelbetrieb), müssen Sie eine Vertretung beantragen und damit auf den Dienst zugreifen. Das Handbuch für die Verwaltung der Vertretungen enthält ausführliche Hinweise. Hier finden Sie zudem eine anschauliche Anleitung zur Beantragung der Vertretung als Inhaber eines Einzelbetriebs oder gesetzlicher Vertreter einer Organisation. Als nicht direkt berechtigte Person verwenden Sie hingegen die Anleitung Beantragung Vertretung als externe-nicht berechtigte Person.

So geht es weiter

  1. Ihr Beitragsansuchen wird vom zuständigen Amt bearbeitet. Sie erhalten eine Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens an die von Ihnen angegebene PEC- (zertifizierte elektronische Post) oder E-Mail-Adresse;
  2. bei positivem Ergebnis wird Ihnen das Gewährungsschreiben an die PEC- oder E-Mail-Adresse übermittelt;
  3. für die Auszahlung des gewährten Beitrags müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Außerdem muss der Antrag auf Auszahlung fristgerecht und ausschließlich in digitaler Form über myCIVIS gestellt werden;
  4. für den Antrag auf Auszahlung sind folgende Unterlagen vorzubereiten:
  • die Erklärung zum wirtschaftlichen Eigentümer, verpflichtend für alle juristischen Personen außer Einzelunternehmen und öffentliche Verwaltungen;
  • für die Projekte ohne Kostenvoranschlag und mit festgelegten Fördersätzen, das heißt für die Holzzäune, Schindeldächer und Trockenmauern: Es genügt, online den Antrag auf Auszahlung des Beitrags einzureichen. Anzugeben ist das tatsächlich verwirklichte Ausmaß, wie Laufmeter oder Quadratmeter, und die erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden. Dazu gehören Fotos des umgesetzten Objekts aus verschiedenen Perspektiven;
  • für die Projekte mit Kostenvoranschlag, das heißt für die Instandhaltung von Waalen sowie für die Instandhaltung von Zufahrts- und Wanderwegen: Die Auszahlung des Beitrags setzt zudem die Vorlage einer Kostenabrechnung voraus, wobei folgendes zu beachten ist:
    • bei in der Preisliste der maximal anerkennbaren Kosten (Preisliste 2025, Preisliste 2024, Preisliste 2023) mit Mehrwertsteuer angeführten Kostenpositionen ist bei Abziehbarkeit der Mehrwertsteuer oder im Falle von Eigenleistungen/Verwendung eigenen Materials der angegebene maximal anerkennbare Preis abzüglich eines Mehrwertsteuersatzes von 22% zu verstehen;
    • im Falle von Eigenleistungen oder der Verwendung von eigenem Material sind die entsprechenden Erklärungen zu Eigenleistungen anzuhängen, jeweils mit Ausweiskopie der unterzeichnenden Person. Folgende Formulare stehen zur Verfügung:
    • für die getätigten Ausgaben für den Ankauf von Gütern, Dienst- oder Arbeitsleistungen müssen über das Portal auch die folgenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden:
      • elektronische Rechnungen von Lieferanten, Dienstleistern oder Auftragnehmern, die zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet sind. Es müssen die XML-Datei und die entsprechende Umwandlung in ein PDF-Format eingereicht werden;
      • digitale Rechnungen von Lieferanten, Dienstleistern oder Auftragnehmern, die von der Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung befreit sind. Die Rechnung im PDF-Format muss die rechtlichen Verweise enthalten, die die Befreiung von der Pflicht zur Ausstellung der elektronischen Rechnung rechtfertigen.
      • die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt nicht für ausländische Unternehmen: die Rechnung in digitaler Form (PDF-Datei);
      • Quittungen oder Zahlungsbestätigungen: Bei Zahlungen per Online-Banking muss die Durchführungsbestätigung übermittelt werden, nicht nur der reine Zahlungsauftrag. Dies deshalb, weil die Transaktion innerhalb von 48/72 Stunden storniert werden kann. Alternativ können Quittungen über am Bankschalter durchgeführte Überweisungen oder Kontoauszüge eingereicht werden, aus denen die effektiven Kontobewegungen ersichtlich sind;
      • eindeutige und gut lesbare Kassabelege, aus denen die angekauften Waren, die Daten zum Verkäufer, die Beträge und die Mehrwertsteuer hervorgehen;
    • Die Ausgabenbelege:
      • müssen auf den Namen des Antragstellers oder der Antragstellerin lauten;
      • dürfen sich nur auf die Ausgaben beziehen, die in dem mit dem Beitragsansuchen vorgelegten Kostenvoranschlag vorgesehen sind, und
      • müssen den Gesamtbetrag der anerkannten Ausgaben decken, um den vollen Beitrag zu erhalten.
  1. in den von Art. 17 und Art. 22 der Richtlinien vorgesehenen Fällen wird der Beitrag erst nach positiver Abnahme durch einen Sachverständigen oder eine Sachverständige der Landesverwaltung ausgezahlt;
  2. Sie müssen das geförderte Vorhaben/Objekt für die Dauer von 15 Jahren ab erfolgter Beitragsauszahlung in gutem Zustand und ohne nachträgliche Veränderungen erhalten.

Zeiten und Fristen

Sie müssen das Ansuchen um einen Beitrag für Landschaftspflege sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten einreichen:

  • im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. April eines jeden Jahres,
  • in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten.
     

Für den Antrag um Auszahlung des Beitrags läuft die Frist immer bis zum 31. Dezember des Folgejahres in Bezug auf das Jahr, für welches das Arbeitsende erklärt wurde.
Wenn im Beitragsansuchen beispielsweise der 31. Oktober 2026 als Tag für den Abschluss der Arbeiten angegeben wurde, ist der 31. Dezember 2027 das Verfallsdatum. Sie können das Formular Ansuchen um Fristverlängerung ausfüllen und uns zusenden, um eine Fristverlängerung um ein weiteres Jahr zu erhalten.
 


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich Informationen über die Beiträge für Landschaftspflege im Nationalpark Stilfserjoch?

Für die Beiträge für Landschaftspflege innerhalb des Nationalparks Stilfserjoch gibt es ein eigenes Portal. Die diesbezüglichen Informationen finden Sie hier.

Was ist bei der Beantragung einer Vertretung im Falle einer juristischen Person (z. B. ein landwirtschaftliches Einzelunternehmen) zu befolgen?

Besitzt der/die Antragstellende bereits eine für alle Dienste gültige Vertretung, muss diese nicht nochmals beantragt werden und er/sie kann sofort, nach Auswahl der auf die antragstellende juristische Person zutreffende Vertretung, das Beitragsansuchen ausfüllen.
Die Vertretung muss für denselben Dienst nur einmal beantragt werden. Da die Anträge um Vertretung vom zuständigen Amt geprüft und genehmigt werden müssen, wird empfohlen, sie einige Tage vor dem 30. April zu übermitteln, um dann mit der angenommenen Vertretung noch rechtzeitig das eigentliche Beitragsansuchen einreichen zu können. Die Vertretung kann vom Inhaber/der Inhaberin des Landwirtschaftsbetriebs bzw. gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens, der Stiftung, öffentlichen Verwaltung, Interessentschaft, des Konsortiums oder Ähnlichen beantragt werden. Sie kann auch von einer von diesem/dieser bevollmächtigten bzw. sie vertretenden Vertrauensperson oder Verband beantragt werden. Für die Beantragung der Vertretung ist es nötig, mit der eigenen digitalen Identität (SPID oder CIE) in den persönlichen Bereich von myCIVIS („Mein Profil“) einzusteigen. Das Handbuch für die Verwaltung der Vertretungen enthält ausführliche Hinweise. Hier finden Sie zudem eine anschauliche Anleitung zur Beantragung der Vertretung als Inhaber eines Einzelbetriebs oder gesetzlicher Vertreter einer Organisation. Als nicht direkt berechtigte Person verwenden Sie hingegen die Anleitung Beantragung Vertretung als externe-nicht berechtigte Person. Nach Genehmigung der Vertretung kann diese im persönlichen Bereich von myCIVIS unter „Für jemand anderen arbeiten > MÖGLICHE VERTRETUNGEN“ ausgewählt und das Beitragsansuchen online als juristische Person gestellt werden.
Für Rückfragen oder technische Unterstützung in der Phase der Beantragung der Vertretung wenden Sie sich an das zuständige Amt (siehe unter „Zuständige Stelle“) oder kontaktieren Sie das Callcenter unter der Grünen Nummer 800 816 836 (von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) oder per E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it.
Achten Sie auch beim Auszahlungsantrag (wieder online über myCIVIS) darauf, mit der richtigen, auf die antragstellende juristische Person zutreffenden Vertretung in diesen einzusteigen.

Was geschieht, wenn mir das Amt in der Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens  einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat?

Falls Ihnen das zuständige Amt im Rahmen der Bearbeitung Ihres Ansuchens einen einheitlichen Projektcode (CUP) übermittelt hat oder Sie zu einer öffentlichen Organisation gehören, die den CUP selbst generieren muss, ersuchen wir Sie, Ihre Lieferanten, Dienstleister und Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass dieser Code auch in den elektronischen und digitalen Rechnungen im Zusammenhang mit dem Projekt eingefügt werden muss. Außerdem muss der CUP in allen projektbezogenen Zahlungsbelegen angegeben werden, in allen Formularen und bei allen Bank- und Finanzüberweisungen im Zusammenhang mit dem Projekt.



Zuständige Stelle

Verwaltungsamt für Raum und Landschaft

Landhaus 11, Rittner Straße 4, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 77 90
E-Mail: verwaltung.raum-landschaft@provinz.bz.it
PEC: raumlandschaft.territoriopaesaggio@pec.prov.bz.it
Website: natur-raum.provinz.bz.it/de/home

Kontaktpersonen

Barbara Brugger
Telefon: +39 0471 41 77 92
E-Mail: barbara.brugger@provinz.bz.it

Wolfgang Scherer
Telefon: +39 0471 41 78 71
E-Mail: wolfgang.scherer@provinz.bz.it

Öffnungszeiten des Schalterdienstes

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag auch von 14:00 bis 17:00 Uhr.