Dienstcode: 1056
Zuschüsse für die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für Wälder und Weiden
Beitragsansuchen für alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Erstellung und Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne für Wälder und Almen oder gleichwertiger Unterlagen notwendig sind.
Wer kann den Dienst nutzen
Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen die Merkmale der antragstellenden Person:
- Eigentum oder Besitz des Waldes;
- Eintragung in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA).
Was benötigen Sie
- Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
- Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, wenn der Antrag von einer privaten juristischen Person eingereicht wird;
- Kopie der Ermächtigung zur Einreichung des Antrags, wenn dieses von einer juristischen Person eingereicht wird und der Unterzeichner oder die Unterzeichnerin nicht der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin ist;
- Kopie der Vollmacht zur Antragstellung im Fall von Miteigentum oder wenn der Besitz vom Eigentum getrennt ist;
- Behandlungspläne der Wald- und Weidegüter: Beitragsantrag - Behandlungspläne der Wald- und Weidegüter.
So wird es gemacht
Die Anträge sind beim Landesamt für Forstplanung einzureichen.
So geht es weiter
Sie werden vom Amt wegen der nächsten Schritte nach Einreichung des Antrags kontaktiert.
Zeiten und Fristen
Die Anträge um Förderung für die Maßnahmen können jedes Jahr vom 1. Januar bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist die Ausarbeitung eines Behandlungsplans vorgesehen?
Der Waldbehandlungsplan ist für Waldeigentümer oder Waldeigentümerinnen mit mehr als 100 Hektar Wald vorgesehen.Welche Gültigkeit hat ein Behandlungsplan?
Der Waldbehandlungsplan hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.Was passiert nach Ablauf der 10 Jahre?
Der Plan wird nach einem neuen Ansuchen überarbeitet.Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it/it.
Rechtsgrundlagen
- Beschluss vom 7. Februar 2023, Nr. 125;
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich.
Privacy
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/privacy.Zuständige Stelle
Amt für Forstplanung
Landhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen.
Telefon: 39 0471 41 53 40 / 39 0471 41 53 41
E-Mail: forest.management@provincia.bz.it
PEC: forest.management@pec.prov.bz.it
Website: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/home
Telefon: 39 0471 41 53 40 / 39 0471 41 53 41
E-Mail: forest.management@provincia.bz.it
PEC: forest.management@pec.prov.bz.it
Website: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/home
